Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.1960 - VIII B 72.60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,7782) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausstellung eines Vertriebenenausweises eines Sowjetzonenflüchtlings
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60
Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1960 - VIII B 72.60
(§ 195 Abs. 2 Ziff. 3 Buchst. a VwGO) und hat deshalb für die Zukunft keine grundsätzliche Bedeutung mehr (vgl. Beschluß vom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 -, DVBl. 1960 S. 364 = NJW 1960 S. 979 = ZMR 1960 S. 286, und Beschluß vom 24. September 1954 - BVerwG II C 238.53 -). - BVerwG, 01.11.1956 - I B 145.55
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der straßenverkehrsrechtlichen Versagung einer …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1960 - VIII B 72.60
Schließlich hing die Entscheidung der Frage, ob die Klägerin die Klagefrist versäumt hat und ob die Voraussetzungen des § 33 VGG für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben sind, von den vom Berufungsgericht gewürdigten Umständen des Einzelfalles ab und besäße keine grundsätzliche Bedeutung (Beschluß vom 1. November 1956 - BVerwG I B 145.55 -). - BVerwG, 20.01.1955 - I B 158.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.10.1960 - VIII B 72.60
Auf die Frage, ob die Wiedereinsetzungsfrist nur dann zu laufen beginnt, wenn die Klägerin entsprechend belehrt worden wäre, käme es daher in einem etwaigen Revisionsverfahren nicht an (Beschluß vom 20. Januar 1955 - BVerwG I B 158.53 -). - BVerwG, 24.09.1954 - II C 238.53
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 27.10.1960 - VIII B 72.60
(§ 195 Abs. 2 Ziff. 3 Buchst. a VwGO) und hat deshalb für die Zukunft keine grundsätzliche Bedeutung mehr (vgl. Beschluß vom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 -, DVBl. 1960 S. 364 = NJW 1960 S. 979 = ZMR 1960 S. 286, und Beschluß vom 24. September 1954 - BVerwG II C 238.53 -).
- BVerwG, 22.12.1961 - VIII B 154.61
Rechtsmittel
Die Ausführungen des Berufungsgerichts darüber, daß ein gerichtlicher Vergleich vorliege und dieser wirksam sei, vermögen der Sache schon deshalb keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung, zu verleihen, weil sie auslaufendes Recht, nämlich den am 1. April 1960 außer Kraft getretenen § 68 MRVO 165 betreffen (vgl.Beschluß vom 27. Oktober 1960 - BVerwG VIII B 72.60 -). - BVerwG, 06.01.1961 - VIII B 104.60
Rechtsmittel
Ferner hängt die Entscheidung der Frage, ob die Berufungsschrift rechtzeitig eingegangen ist und ob Wiedereinsetzung zu gewähren gewesen wäre, von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab und besitzt aus diesem Grunde keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung(Beschluß vom 1. November 1956 - BVerwG I B 145.55 -;Beschluß vom 27. Oktober 1960 - BVerwG VIII B 72.60 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.