Rechtsprechung
| BVerwG, 29.12.1965 - VIII B 74.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Entstehung einer besonderen Zwangslage durch Familientrennung durch Errichtung der Berliner Mauer - Voraussetzungen der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling - Nachweis einer besonderen Härte im Rahmen ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 31.10.1963 - VIII C 43.62
Voraussetzungen einer besonderen Zwangslage bei einer Gefahr für den Fortbestand …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1965 - VIII B 74.65
Sein Fall unterscheide sich aber in tatsächlicher Hinsicht wesentlich von dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1963 - BVerwG VIII C 43.62 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 30 = ROW 1964 S. 222, entschiedenen Falle einer Mutter, die ihrem minderjährigen, aus dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone geflüchteten Sohne gefolgt sei.Das Berufungsurteil beruht auch nicht, wie mit der Beschwerde zu Unrecht geltend gemacht wird, auf einer Abweichung von der bereits erwähnten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1963 - BVerwG VIII C 43.62 - es beruht vielmehr auf den im Berufungsurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen, in denen sich der Fall des Klägers von dem in jenem Urteil entschiedenen Falle in rechtserheblicher Weise unterscheidet.
- BVerwG, 24.06.1963 - VIII C 56.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.12.1965 - VIII B 74.65
Dies ist bereits im Urteil vom 24. Juni 1963 - BVerwG VIII C 56.61 -, ROW 1964 S. 171, mit eingehender Begründung klargestellt worden.
- BVerwG, 29.04.1970 - VIII C 79.66
Zwangslage i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) durch die …
Mit Recht weist der Beklagte in diesem Zusammenhang auf die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung hin, daß nach dem oben dargelegten Zweck des Bundesvertriebenengesetzes nicht die Umstände der Flucht, sondern allein die zu ihr führenden Beweggründe und deren politische Bedingtheit maßgebend sind für die rechtliche Beurteilung der Frage, ob der Tatbestand des § 3 Abs. 1 BVFG erfüllt ist (vgl. hierzu die bereits oben erwähnten Urteile vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 36.62 - und vom 17. September 1964 - BVerwG VIII C 286.63 - sowie insbesondere den Beschluß vom 29. Dezember 1965 - BVerwG VIII B 74.65 - [ZLA 1966, 286]). - BVerwG, 30.09.1968 - VIII C 37.66
Erteilung eines Vertriebenenausweises - Anerkennung eines Flüchtlings - …
Im übrigen ist der erkennende Senat aber bereits im Beschluß vom 29. Dezember 1965 - BVerwG VIII B 74.65 - (ZLA 1966, 286) mit ausführlicher Begründung der Auffassung entgegengetreten, daß die Erschwerung der Fluchtmöglichkeiten, die seit dem 13. August 1961 durch die Errichtung der Sperrmauer in und um Berlin eingetreten ist, rechtliche Rückwirkungen haben könnte auf die Auslegung des § 3 BVFG. - BVerwG, 17.09.1970 - VIII B 117.68
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ausstellung des Ausweises C …
Das Bundesverwaltungsgericht ist bereits in seinen Entscheidungen vom 29. Dezember 1965 - BVerwG VIII B 74.65 - (ZLA 1966, 286) und vom 29. April 1970.
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