Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1973 - VIII B 77.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 18.05.1972 - VII OE 14/71
- BVerwG, 05.02.1973 - VIII B 77.72
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 49.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.02.1973 - VIII B 77.72
In den Urteilen vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 - (DÖV 1962, 622 = JR 1963, 74) und vom 26. April 1967 - BVerwG VIII C 49.64 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 4 = NJW/RzW 1968, 43 - ZLA 1967, 348) hat der beschließende Senat ausgesprochen, die Verleugnung des deutschen Volkstums wegen der gegen die Deutschen gerichteten Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen sei unerheblich, wenn sie nach den gegen sie eingeleiteten Vertreibungsmaßnahmen erfolgt sei.Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG VIII C 49.64 - (…a.a.O.) in diese Überlegung auch den Fall einbezogen, daß sich das deutsche Volkstum im Vertreibungsgebiet durch Umsiedlung aufgelöst hatte.
Auf diesen Überlegungen beruht das Urteil des beschließenden Senats vom 26. April 1967 - BVerwG VIII C 49.64 - (…a.a.O.).
- BVerwG, 14.03.1968 - VIII C 118.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.02.1973 - VIII B 77.72
Verfolgung dieser Grundsätze im Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG VIII C 118.65 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 8 = ZLA 1969, 38) und im übrigen ständig ausgesprochen, daß ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nach dem maßgeblichen. - BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 51.68
Begriff des "deutschen Volkszugehörigen" - Bekenntnis zur deutschen Sprache - …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1973 - VIII B 77.72
Der Senat hat ferner in den Urteilen vom 27. Mai 1970 - BVerwG VIII C 71.66 und BVerwG VIII C 51.68 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 10) diese Rechtsprechung dahin erweitert, daß es nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 in den Vertreibungsgebieten keine deutsche Volksgruppe in dem Sinne mehr gegeben habe, daß man sich zu ihr hätte bekennen können. - BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 71.66
Vertriebenenrecht nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und Antrag auf …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1973 - VIII B 77.72
Der Senat hat ferner in den Urteilen vom 27. Mai 1970 - BVerwG VIII C 71.66 und BVerwG VIII C 51.68 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 10) diese Rechtsprechung dahin erweitert, daß es nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945 in den Vertreibungsgebieten keine deutsche Volksgruppe in dem Sinne mehr gegeben habe, daß man sich zu ihr hätte bekennen können. - BVerwG, 08.02.1962 - VIII C 469.59
Auszug aus BVerwG, 05.02.1973 - VIII B 77.72
In den Urteilen vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 - (DÖV 1962, 622 = JR 1963, 74) und vom 26. April 1967 - BVerwG VIII C 49.64 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 4 = NJW/RzW 1968, 43 - ZLA 1967, 348) hat der beschließende Senat ausgesprochen, die Verleugnung des deutschen Volkstums wegen der gegen die Deutschen gerichteten Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen sei unerheblich, wenn sie nach den gegen sie eingeleiteten Vertreibungsmaßnahmen erfolgt sei.
- BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87
Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte …
Ferner hat es ausgeführt, daß es mit diesem Grundsatz unvereinbar sei, ein wie immer geartetes Bewahren des deutschen Volkstums über den maßgeblichen Zeitpunkt hinaus zu verlangen (vgl. z.B. Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22; Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298). - BVerwG, 08.08.1995 - 9 C 292.94
Ausstellung eines Vertriebenenausweises
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Abwendung vom deutschen Volkstum nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahme für die Eigenschaft als deutscher Volkszugehöriger rechtlich ohne Bedeutung, weil die Verleugnung des deutschen Volkstums nach diesem Zeitpunkt regelmäßig unter dem Druck der Verfolgungsund Vertreibungsmaßnahmen erfolgt ist und deshalb dem Ausweisbewerber nicht angelastet werden kann (vgl. z.B. Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13;… Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - (aaO. S. 58). - BVerwG, 01.11.2022 - 1 B 57.22
Zum Stichtag für das Bekenntnis zum deutschen Volkstum für in der ehemaligen …
Rn. 19 Die Beschwerdebegründung versäumt es, dem von ihr herausgearbeiteten Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, dass von einer im Vertreibungsgebiet lebenden Person, die im Wesentlichen die objektiven Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG erfüllt, nach dem Beginn der Vertreibungsmaßnahmen ein für Dritte wahrnehmbares subjektives Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht zu verlangen ist, weil nach diesem Zeitpunkt Verfolgungsmaßnahmen schlechthin für alle Deutsche zu befürchten gewesen sind (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1987 - 3 C 39.86 - BVerwGE 77, 65 ; ebenso BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1973 - 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22 S. 10 f.), einen von dem Oberverwaltungsgericht aufgestellten abstrakten Rechtssatz gegenüberzustellen, der von dem vorbezeichneten Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts abweicht.
- BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73
Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des …
Ausgehend von dieser Auslegung des § 1 Abs. 1 Satz 1 BVFG hat der erkennende Senat auch in dem hier in Rede stehenden Fall einer Aussiedlung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ständig angenommen, daß der Aussiedler aus den dort aufgeführten Aussiedlungsgebieten, die sich mit den Ostvertreibungsgebieten decken, im Zeitpunkt kurz vor Beginn der gegen die deutsche Zivilbevölkerung gerichteten allgemeinen Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen deutscher Volkszugehöriger gewesen sein, sich mithin spätestens in diesem Zeitpunkt zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 BVFG bekannt haben muß (Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG VIII B 77.72 - und die dort angeführte Rechtsprechung [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22]). - BVerwG, 26.02.1987 - 3 C 39.86
Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Rumänien
Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - (Buchholz 412.3 § 6 Nr. 22) entschieden, daß nach dem Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gegen Deutsche von Personen, die im übrigen die Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG erfüllten, nicht mehr ein förmliches oder durch konkludentes Verhalten erkennbares Bekenntnis zum deutschen Volkstum verlangt werden kann. - BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87
Angabe der deutschen Volkszugehörigkeit bei einer Volkszählung nach Abschluss der …
Daraus folgt, daß sich aus einem späteren - hier erst nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gezeigten - Verhalten auch dann, wenn sich aus ihm Bewußtsein und Wille ergeben, ausschließlich dem deutschen Volkstum zuzugehören, nicht als unmittelbare Rechtsfolge ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im maßgebenden Zeitpunkt und damit die deutsche Volkszugehörigkeit ergeben kann (vgl.Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 118.65 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 8, Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22, Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13 - sowieUrteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 33.73). - BVerwG, 23.01.1975 - III C 42.73
Einbeziehung von vorweggenommenen Vertreibungsschäden in den Lastenausgleich - …
Hinsichtlich dieser Fälle hat der I. Senat mit Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG I C 28.64 - (DÖV 1967, 93) ausgesprochen, daß damit die Betroffenen überfordert wären (vgl. hierzu auch den Beschluß des VIII. Senats vom 5. Februar 1973 - BVerwG VIII B 77.72 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22], der durch die Urteile vom 13. März 1974 - BVerwG VIII C 24.73 und 33.73 - [Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13] hinsichtlich der Begründung modifiziert wird). - BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88
Deutsche Volkszugehörigkeit einer sog. Spätgeborenen - Möglichkeit der Aufhebung …
Verhaltensweisen, die - wie hier die Annahme eines ungarisch/rumänischen Nachnamens anstelle des bisherigen deutschen - der Annahme eines nach außen hervorgetretenen Bekenntnisses zum deutschen Volkstum entgegengestanden hätten, wenn sie vor dem maßgebenden Zeitpunkt an den Tag gelegt worden wären (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 68.87 -), sind somit grundsätzlich rechtlich unerheblich, wenn sie nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erfolgen (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13; Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50). - BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 29.73
Bekenntnis zum deutschen Volkstum in Kroatien nach Beginn des Feldzugs gegen …
Er geht vielmehr davon aus, daß ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum, bis zum Beginn der allgemeinen gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen rechtlich möglich war (Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG VIII B 77.72 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22]). - BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 33.73
Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bekenntnis zur deutschen …
Ausgehend von dieser Auslegung des § 1 Abs. 1 Satz 1 BVFG hat der erkennende Senat auch in dem hier in Rede stehenden Fall eine Aussiedlung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ständig angenommen, daß der Aussiedler aus den dort aufgeführten Aussiedlungsgebieten, die sich mit den Ostvertreibungsgebieten decken, im Zeitpunkt kurz vor Beginn der gegen die deutsche Zivilbevölkerung gerichteten allgemeinen Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen deutscher Volks zugehöriger gewesen sein, sich mithin spätestens in diesem Zeitpunkt zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 BVFG bekannt haben muß (Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG VIII B 77.72 - und die dort angeführte Rechtsprechung [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22]). - BVerwG, 22.11.1984 - 8 B 148.84
Begriff des "Vertiefens" eines Volksbekenntnisses unter Berücksichtigung des …
- BVerwG, 11.09.1996 - 9 B 418.96
Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises eines spätgeborenen, mit …
- OVG Niedersachsen, 18.10.1995 - 13 L 137/95
Ausstellung; Vertriebenenausweis; Pommern; Deutsche Volksliste; …
- BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 5.72
Anspruch auf Erteilung des Vertriebenenausweises A - Deutsche Volkszugehörigkeit …
- OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1992 - 5 L 335/91
Volkszugehörigkeit; Spätgeborene; Mosaischer Glaube; Estland; Reval; Deutsches …
- BVerwG, 19.09.1983 - 8 B 82.82
Bestimmung der Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum an einen …
- VG Köln, 26.06.2018 - 7 K 10037/16
Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Aufnahme als Spätaussiedler; Nachweis der …
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