Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.1970 - VIII B 78.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2119
BVerwG, 06.03.1970 - VIII B 78.68 (https://dejure.org/1970,2119)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1970 - VIII B 78.68 (https://dejure.org/1970,2119)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1970 - VIII B 78.68 (https://dejure.org/1970,2119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,2119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom Wehrdienst im Falle von Änderung der Vorschriften über die Berufsausbildung - Berücksichtigung eines zukünftigen Ereignisses bei der Zurückstellungsentscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1970 - VIII B 78.68
    Dabei ist - wie der beschließende Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - dargelegt hat - im vorliegenden Zusammenhang davon auszugehen, daß ein wegen der wehrdienstbedingten Unterbrechung der Berufsausbildung vom Wehrpflichtigen befürchteter Ausbildungsnachteil nicht schon mit dem Hinweis darauf für entscheidungsunerheblich erklärt werden darf, es müsse vor.

    Die Besonderheiten des gegebenen Sachverhalts lassen nicht erkennen, daß eine zukünftige Revisionsentscheidung über die in dem Urteil vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - enthaltenen Grundsätze hinausführen könnte.

  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63

    Wehrpflichtrechtliche Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung eines …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1970 - VIII B 78.68
    In den von der Klägerin bezeichneten Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht zwar ausgeführt, daß ein in späterer Zukunft nur vielleicht möglicher Nachteil nicht als ein die Zurückstellung rechtfertigender Härtegrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WpflG berücksichtigt werden dürfe (BVerwGE 18, 62; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928]; Urteil vom 3. Februar 1967 - BVerwG VII C 37.65 -).
  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 88.63

    Rechtsschutz eines Wehrpflichtigen gegen einen Einberufungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1970 - VIII B 78.68
    In den von der Klägerin bezeichneten Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht zwar ausgeführt, daß ein in späterer Zukunft nur vielleicht möglicher Nachteil nicht als ein die Zurückstellung rechtfertigender Härtegrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WpflG berücksichtigt werden dürfe (BVerwGE 18, 62; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928]; Urteil vom 3. Februar 1967 - BVerwG VII C 37.65 -).
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69

    Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …

    Die Bedeutung der genannten Entscheidungen liegt vielmehr in der Klarstellung, daß eine Zurückstellung nicht verlangen kann, wer sieh für die besondere Härte der Einberufung auf einen Nachteil beruft, dessen späteres Eintreten zwar möglich, nicht aber in dem Sinne hinreichend gewiß erscheint, daß von ihm als von einem rechts erheblichen Umstand ausgegangen werden kann (Beschluß vom 6. März 1970 - BVerwG VIII B 78.68 -).
  • BVerwG, 09.09.1970 - VIII C 2.69
    Ein im Zeitpunkt der Musterungs- oder Einberufungsentscheidung nicht hinreichend konkretisierter, sondern in der Zukunft nur vielleicht möglicher Nachteil kann, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (BVerwGE 18, 62; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928]; Beschluß vom 6. März 1970 - BVerwG VIII B 78.68 - und Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 -), nicht als ein die Zurückstellung rechtfertigender Härtegrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WpflG angesehen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht