Rechtsprechung
| BFH, 01.12.2000 - VIII B 79/99 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
GKG § 25 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Streitwert - Streitwertfestsetzung - Rechtsschutzinteresse - Antrag - Beschwerde - Gerichtskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit für die Streitwertfestsetzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 03.08.2000 - VIII B 79/99
- BFH, 01.12.2000 - VIII B 79/99 (1)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.05.1999 - VIII B 62/97
Gerichtliche Festsetzung des Streitwerts
Auszug aus BFH, 01.12.2000 - VIII B 79/99
Entgegen der Ansicht der Klägerin ergibt sich Abweichendes auch nicht aus dem Senatsbeschluss vom 5. Mai 1999 VIII B 62/97 (BFH/NV 1999, 1366). - BFH, 25.02.1994 - XI E 1/94
Streitwertfestsetzung durch den BFH
Auszug aus BFH, 01.12.2000 - VIII B 79/99
Auch diese Entscheidung beruht demnach auf dem Grundsatz, dass jede Instanz den Streitwert für ihr Verfahren gesondert festsetzt (BFH vom 25. Februar 1994 XI E 1/94, BFH/NV 1994, 819).
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Rechtsprechung
| BFH, 03.08.2000 - VIII B 79/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Zutreffend adressierte Prüfungsanordnung - Atypisch stille Gesellschaft
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 03.08.2000 - VIII B 79/99
- BFH, 01.12.2000 - VIII B 79/99
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.05.2000 - IV B 46/99
Prüfungsanordnung bei einer atypisch stillen Gesellschaft
Auszug aus BFH, 03.08.2000 - VIII B 79/99
Zu der von der Klägerin und Beschwerdeführerin aufgeworfenen Frage hat der IV. Senat mit Beschluss vom 3. Mai 2000 IV B 46/99 (BFH/NV 2000, 1014) entschieden, dass eine Prüfungsanordnung, die die Gewinnfeststellung, den Einheitswert des Betriebsvermögens sowie die Gewerbesteuer einer atypisch stillen Gesellschaft betrifft, regelmäßig dann zutreffend adressiert ist, wenn sie sich an den Geschäftsinhaber mit dem Zusatz "über die steuerlichen Verhältnisse der atypisch stillen Gesellschaft ... richtet".
- FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 6 K 5440/04
Geltung der Gewinnerzielungsabsicht auch für ausländische Betriebsstätte - …
(…BFH, Beschlüsse vom 3. Februar 2003 VIII B 39/02, BFH/NV 2003, 1028 - Bestätigung des FG Berlin 5 K 5256/96 -, vom 4. Oktober 1991 VIII B 93/90, BFHE 165, 339, BStBl II 1992, 59; vom 3. Mai 2000 IV B 46/99, BFHE 191, 235, BStBl II 2000, 376, unter 2.b der Gründe, m.w.N.; und vom 3. August 2000 VIII B 79/99, juris).(vgl. dazu BFH, Beschlüsse vom 3. Mai 2000 IV B 46/99, BFHE 191, 235, BStBl. II 2000, 376; vom 3. August 2000 VIII B 79/99, juris) Es ist jedoch nicht zwangsläufig erforderlich, wenn - wie vorliegend - eine GmbH & Co KG geprüft werden soll.
- BFH, 03.02.2003 - VIII B 39/02
Atypisch stille Gesellschaft, Prüfungsanordnung
In diesem Sinne ist die Entscheidung auch in der Folgerechtsprechung verstanden worden (vgl. zuletzt Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Mai 2000 IV B 46/99, BFHE 191, 235, BStBl II 2000, 376, unter 2.b der Gründe, m.w.N., und vom 3. August 2000 VIII B 79/99, juris).
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