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| BVerwG, 18.12.1969 - VIII B 79.69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beschränkung der Prüfung auf die geltend gemachten Verfahrensmängel - Beweiskraft von öffentlichen Urkunden
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 17.07.1969 - I R 102/68
- BVerwG, 18.12.1969 - VIII B 79.69
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 03.10.1972 - III CB 28.71
Bekanntsein des Einheitswerts - Vorliegen einer offenbar unbegründeten …
Unzulässig ist es aber, den Gegenbeweis gegen den Inhalt der Urkunde zu führen, wobei allerdings darauf zu achten ist, daß eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 417 ZPO nur beweist, daß von der Behörde eine Willenserklärung in der Form und mit dem Inhalt abgegeben worden ist, die der Urkunde zu entnehmen sind, nicht hingegen, daß deren Inhalt (materiell) richtig ist (…Eyermann-Fröhler, VwGO, 5. Auflage, 1971, Rdnr. 10 zu § 96 und 4 zu § 108;… Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 5. Auflage, 1972, § 30 II 1;… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 30. Auflage, 1970, Anm. 5 zu § 415 und 1 and 2 zu § 417 [anders nur für Begleitumstände];… Stein-Jonas-Schönke-Pohle, ZPO, 18. Auflage, 1959, Anm. I und II zu § 417;… Thomas-Putzo, ZPO, 5. Auflage, 1971, Anm. 1 und 2 zu § 417; BVerwG Urteil vom 29. Januar 1970 - BVerwG II C 101.65 - [Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 8]; BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1969 - BVerwG VIII B 79.69 - a.A. scheinbar Redeker-von Oertzen, VwGO, 4. Auflage, 1971, Rdnr. 11 zu § 98, die aber wohl mit der Ablehnung einer "starren Bindung", die mit § 86 Abs. 1 VwGO nicht vereinbar sein soll, nur eine zwingende Beweiskraft der Urkunde hinsichtlich der materiellen Richtigkeit der beurkundeten Erklärung verneinen, die nach dem Gesagten ohnehin nicht besteht).
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