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| BVerwG, 22.06.1971 - VIII B 85.70 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 08.04.1970 - I/70
- BVerwG, 06.07.1970 - VIII B 51.70
- VG Bayreuth, 15.07.1970 - I/70
- BVerwG, 22.06.1971 - VIII B 85.70
- BVerwG, 09.06.1972 - VIII C 102.71
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 59.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.06.1971 - VIII B 85.70
Nach dieser (vgl. insbesondere die Entscheidung vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 59.67 - [Buchholz 448.0 § 5 WpflG Nr. 2]) darf die Unentbehrlichkeit im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG nicht mit der Begründung verneint werden, anstelle des Wehrpflichtigen könnten dessen anderweitig berufstätige Angehörige die bisher dem Wehrpflichtigen obliegenden Aufgaben auf dem elterlichen Hof übernehmen. - BVerwG, 02.06.1970 - VIII B 37.70
Auszug aus BVerwG, 22.06.1971 - VIII B 85.70
Wegen der letztgenannten Frage hat der Senat die Revision auch in einem anderen Fall zugelassen (Beschluß vom 2. Juni 1970 - BVerwG VIII B 37.70 -). - BVerwG, 03.02.1971 - VIII C 180.70
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im landwirtschaftlichen …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1971 - VIII B 85.70
Im übrigen kann eine Revision zur Klärung nachfolgender grundsätzlicher Rechtsfragen beitragen: der Frage der Existenzsicherung landwirtschaftlicher Klein- und Nebenerwerbsbetriebe bei der Anwendung des § 12 Abs. 4 WpflG (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1971 - BVerwG VIII C 180.70 -); ferner der Frage, ob die besondere Härte einer Einberufung mit der Begründung verneint werden darf, der Wehrpflichtige könne während seiner dienstfreien Zeiten bei der Bundeswehr im elterlichen Betrieb mithelfen.
- BVerwG, 22.06.1971 - VIII B 28.71
Antrag auf Zurückstellung des Einberufungsbescheids wegen Unentbehrlichkeit im …
Wegen entsprechender Fragen bei landwirtschaftlichen Klein- und Nebenerwerbsbetrieben hat der beschließende Senat in einem anderen Fall die Revision ebenfalls zugelassen (Beschluß vom 22. Juni 1971 - BVerwG VIII B 85.70 - vgl. auch Beschluß vom 3. Februar 1971 - BVerwG VIII C 180.70 -). - BVerwG, 31.08.1971 - VIII CB 51.71 Wegen entsprechender Fragen bei kleingewerblichen Betrieben und bei landwirtschaftlichen Klein- und Nebenerwerbsbetrieben hat der beschließende Senat in anderen Fällen die Revision bereits zugelassen (Beschluß vom 22. Juni 1971 - BVerwG VIII B 28.71. - und Beschluß vom 22. Juni 1971 - BVerwG VIII B 85.70 - vgl. auch Beschluß vom 3. Februar 1971 - BVerwG VIII C 180.70 -).
- BVerwG, 02.08.1971 - VIII C 42.71
Einstellung des Verfahrens nach Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung …
Im Hinblick auf den außerdem geltend gemachten Zurückstellungsgrund der Unentbehrlichkeit in dem elterlichen Betrieb (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG) wäre aber der Erfolg der Revision abhängig gewesen von der Beantwortung der Rechtsfrage, zu deren Klärung sie vom Verwaltungsgericht zugelassen worden war (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 2. Juni 1970 - BVerwG VIII B 37.70 - und vom 22. Juni 1971 - BVerwG VIII B 85.70 -).
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