Rechtsprechung
| BFH, 02.07.1992 - VIII B 9/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 07.07.1994 - VIII S 1/94
Unwahrscheinliches Obsiegen in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe
Der Senat läßt unerörtert, ob die Rechtsverfolgung durch die Klägerin als mutwillig angesehen werden könnte, wie dies der X. Senat in einem Schätzungsfall -- mit nachgereichter Steuererklärung -- bejaht hat (…Beschluß vom 5. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324;… differenzierend BFH-Beschluß vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, nicht veröffentlicht -- NV -- unter Hinweis auf Beschluß vom 13. Juni 1988 IV B 114/86, BFH/NV 1988, 804; dem folgend auch Senatsbeschluß vom 2. Juli 1992 VIII B 9/90, NV). - BFH, 26.10.1994 - X B 156/94
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)
Demgegenüber ist zu bedenken, daß dem Recht der PKH -- anders als dem Kostenrecht -- Erwägungen einer kostenrechtlichen Sanktion grundsätzlich fremd sind (…vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 17. Juli 1989 X B 39/89, BFH/NV 1990, 551; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Juli 1992 VIII B 9/90, nicht veröffentlicht -- NV --;… vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429). - FG Hamburg, 08.11.2002 - IV 58/00
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache:
Denn dem Prozesskostenhilferecht seien - anders als dem Kostenrecht - Sanktionserwägungen grundsätzlich fremd (BFH, Beschlüsse vom 11.11.1999 - III B 40/99 - und 2.7.1992 - VIII B 9/90 -, juris).
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