Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.1969 - VIII B 96.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag des Klägers auf Entlassung aus dem Wehrdienst - Feststellung, daß die Versäumung der Beschwerdefrist, im Verwaltungsverfahren auf einer vom damaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht zu vertretenden Verzögerung der Postzustellung beruht
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 20.09.1966 - 10 K 1756/66
- BVerwG, 27.01.1969 - VIII B 96.67
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 26.08.1966 - VII C 169.64
Materielle Gleichsetzung des Begehrens auf Zurückstellung vom Wehrdienst mit dem …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1969 - VIII B 96.67
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Urteil BVerwGE 24, 351 ausgeführt, daß der in der genannten Vorschrift verwendete Begriff der besonderen Härte gleichbedeutend ist mit demselben Begriff in der Zurückstellungsvorschrift des § 12 Abs. 4 WpflG.Zu dem im vorliegenden Rechtsstreit vom Kläger geltend gemachten Härtegrund des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen Stellung genommen (vgl. z.B. BVerwGE 16, 224 und 24, 351).
In verfahrensrechtlicher Hinsicht weicht das angefochtene Urteil allerdings von der in anderem Zusammenhang angeführten Entscheidung BVerwGE 24, 351 insofern ab, als es im Gegensatz zu ihr davon ausgeht, daß der Wehrpflichtige sein Begehren auf vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienst mit der Verpflichtungsklage verfolgen kann.
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1969 - VIII B 96.67
Andererseits hat das Bundesverwaltungsgericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung inzwischen wiederholt entschieden, daß auch in Wehrpflichtsachen die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder Bescheidungsklage der Verfahrensrechtslage dort entspricht, wo - wie im vorliegenden Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits nicht ein wehrbehördlicher Eingriffsakt, sondern ein vom Wehrpflichtigen erstrebter, von der Wehrbehörde jedoch abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt ist (BVerwGE 28, 25 und 29, 239). - BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67
Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen
Auszug aus BVerwG, 27.01.1969 - VIII B 96.67
Einerseits sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Wehrpflichtsachen die Zulassungsgründe der Rechtsgrundsätzlichkeit und der Divergenz nur gegeben, wenn mit ihnen in bezug auf das materielle Recht geltend gemacht wird, daß die Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen zu erwarten ist oder daß das angefochtene Urteil auf einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beruht (BVerwGE 28, 22 und 29, 226).
- BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.01.1969 - VIII B 96.67
Einerseits sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Wehrpflichtsachen die Zulassungsgründe der Rechtsgrundsätzlichkeit und der Divergenz nur gegeben, wenn mit ihnen in bezug auf das materielle Recht geltend gemacht wird, daß die Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen zu erwarten ist oder daß das angefochtene Urteil auf einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beruht (BVerwGE 28, 22 und 29, 226). - BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62
Anforderungen an das Vorliegen einer Wehrdienstausnahme - Voraussetzungen des …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1969 - VIII B 96.67
Zu dem im vorliegenden Rechtsstreit vom Kläger geltend gemachten Härtegrund des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen Stellung genommen (vgl. z.B. BVerwGE 16, 224 und 24, 351). - BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 157.67
Befreiung vom Wehrdienst als "einziger Sohn" - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1969 - VIII B 96.67
Andererseits hat das Bundesverwaltungsgericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung inzwischen wiederholt entschieden, daß auch in Wehrpflichtsachen die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder Bescheidungsklage der Verfahrensrechtslage dort entspricht, wo - wie im vorliegenden Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits nicht ein wehrbehördlicher Eingriffsakt, sondern ein vom Wehrpflichtigen erstrebter, von der Wehrbehörde jedoch abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt ist (BVerwGE 28, 25 und 29, 239).
- BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69
Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist demgemäß anerkannt, daß auf die Entscheidung, ob der Wehrpflichtige durch das Verbleiben im Wehrdienst besonders hart betroffen wird, diejenigen Grundsätze entsprechend anzuwenden sind, nach denen sich die Frage beurteilt, ob eine besondere Härte durch die Einberufung entsteht und deshalb die Zurückstellung gerechtfertigt ist (BVerwGE 24, 351;Beschluß vom 27. Januar 1969 - BVerwG VIII B 96.67 -). - BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist demgemäß anerkannt, daß auf die Entscheidung, ob der Wehrpflichtige durch das Verbleiben im Wehrdienst besonders hart betroffen wird, diejenigen Grundsätze entsprechend anzuwenden sind, nach denen sich die Frage beurteilt, ob eine besondere Härte durch die Einberufung entsteht und deshalb die Zurückstellung gerechtfertigt ist (BVerwGE 24, 351; Beschluß vom 27. Januar 1969 - BVerwG VIII B 96.67 -).
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