Rechtsprechung
| BFH, 28.12.1989 - VIII B 97/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.06.1982 - VII B 115/81
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 28.12.1989 - VIII B 97/87
Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 22. Juni 1982 VII B 115/81.
- BFH, 28.12.1989 - VIII R 70/87
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist
Der Senat hat mit Beschluß vom heutigen Tag die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision in dem Verfahren VIII B 97/87 als unzulässig verworfen. - BFH, 17.01.1994 - VIII B 97/93
Verfahrensrecht; Bedingt eingelegte Rechtsmittel (§ 116 FGO )
Die neben der Revision vorsorglich eingelegte Beschwerde ist zwar wirksam erhoben, jedoch schon als bedingt eingelegtes Rechtsmittel nach ständiger Rechtsprechung unzulässig (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603;… vom 9. Februar 1988 VII B 157/87, BFH/NV 1988, 586, und vom 28. Dezember 1989 VIII B 97/87, BFH/NV 1990, 714). - BFH, 06.09.1993 - VIII R 41/93
Einlegung von Rechtsmitteln (§§ 73 , 121 FGO )
Die Einlegung eines Rechtsmittels unter einer Bedingung oder unter Vorbehalt ist aber unzulässig (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Dezember 1989 VIII B 97/87, BFH/NV 1990, 714, ständige Rechtsprechung).
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