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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 97.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2143
BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 97.67 (https://dejure.org/1969,2143)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.1969 - VIII B 97.67 (https://dejure.org/1969,2143)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 1969 - VIII B 97.67 (https://dejure.org/1969,2143)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der Gewissensentscheidung - Bedingte Einlegung einer Revision - Prüfung der Glaubwürdigkeit einer behaupteten Gewissensentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 97.67
    Verstandesmäßige oder sonstige rationale Erwägungen oder Erkenntnisse allein gewähren jedoch kein Recht nach § 25 WpflG (BVerwGE 7, 242 [247]); vielmehr muß es sich stets um eine ernste sittliche Entscheidung handeln, die für den Betroffenen als innerer Zwang verbindlich ist, so daß ein Zuwiderhandeln seine sittliche Persönlichkeit schädigen oder zerbrechen würde.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 97.67
    Der hier entscheidende, nunmehr in Wehrpflichtsachen allein zuständige VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat aber diese Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. Oktober 1968 BVerwGE 30, 358, BVerwG VIII C 19.67 (NZWehrR 1969, 147) und BVerwG VIII C 20.67 (DVBl. 1969, 482) ausdrücklich wie folgt klargestellt: Der Grundsatz der dem Tatsachengericht obliegenden freien Beweis Würdigung ist in Kriegsdienstverweigerersachen nicht eingeschränkt oder modifiziert; insbesondere ist dem Tatsachengericht eine Befragung des Wehrpflichtigen, auch über gedachte Konfliktsituationen, und die Verwertung der Antworten nicht verwehrt; es ist auch weder an eine gesetzliche Vermutung noch an die Berücksichtigung eines Erfahrungssatzes dahin gebunden, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen ist, im Zweifel hinsichtlich seiner Behauptung, er habe eine Gewissensentscheidung getroffen, eine objektiv zutreffende Darstellung gibt.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 97.67
    Der hier entscheidende, nunmehr in Wehrpflichtsachen allein zuständige VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat aber diese Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. Oktober 1968 BVerwGE 30, 358, BVerwG VIII C 19.67 (NZWehrR 1969, 147) und BVerwG VIII C 20.67 (DVBl. 1969, 482) ausdrücklich wie folgt klargestellt: Der Grundsatz der dem Tatsachengericht obliegenden freien Beweis Würdigung ist in Kriegsdienstverweigerersachen nicht eingeschränkt oder modifiziert; insbesondere ist dem Tatsachengericht eine Befragung des Wehrpflichtigen, auch über gedachte Konfliktsituationen, und die Verwertung der Antworten nicht verwehrt; es ist auch weder an eine gesetzliche Vermutung noch an die Berücksichtigung eines Erfahrungssatzes dahin gebunden, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen ist, im Zweifel hinsichtlich seiner Behauptung, er habe eine Gewissensentscheidung getroffen, eine objektiv zutreffende Darstellung gibt.
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 97.67
    Der Beschwerde ist zuzugeben, daß es in der von ihr angeführten wie in weiteren Entscheidungen des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 14, 146) in der Tat heißt, eine Gewissensentscheidung als seelischer Vorgang sei in der Regel nur unvollständig darstellbar und aufklärbar, weshalb es in der Regel auf die unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit zu beurteilende allgemeine Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers, seine Fähigkeit zu einer ehrlichen Überzeugung und seine Bereitschaft, danach zu handeln, ankomme.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 97.67
    Der hier entscheidende, nunmehr in Wehrpflichtsachen allein zuständige VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat aber diese Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. Oktober 1968 BVerwGE 30, 358, BVerwG VIII C 19.67 (NZWehrR 1969, 147) und BVerwG VIII C 20.67 (DVBl. 1969, 482) ausdrücklich wie folgt klargestellt: Der Grundsatz der dem Tatsachengericht obliegenden freien Beweis Würdigung ist in Kriegsdienstverweigerersachen nicht eingeschränkt oder modifiziert; insbesondere ist dem Tatsachengericht eine Befragung des Wehrpflichtigen, auch über gedachte Konfliktsituationen, und die Verwertung der Antworten nicht verwehrt; es ist auch weder an eine gesetzliche Vermutung noch an die Berücksichtigung eines Erfahrungssatzes dahin gebunden, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen ist, im Zweifel hinsichtlich seiner Behauptung, er habe eine Gewissensentscheidung getroffen, eine objektiv zutreffende Darstellung gibt.
  • BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 9.67

    Gewissensentscheidung auf Grund von politischen Überlegungen - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 97.67
    Es ist richtig, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere die Urteile vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 und BVerwG VIII C 18.67 -) eine echte Gewissensentscheidung auch dann vorliegt, wenn ein Wehrpflichtiger zu der ihn innerlich verpflichtenden Überzeugung, daß der Krieg als Gewaltanwendung zwischen den Menschen an sich und als solcher sittlich verwerflich ist, auf Grund von Erwägungen verstandesmäßiger oder vernunftmäßiger Natur kommt.
  • BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 18.67

    Gewissensentscheidung auf Grund von vernunftmäßigen Überlegungen - Wandelbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 97.67
    Es ist richtig, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere die Urteile vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 und BVerwG VIII C 18.67 -) eine echte Gewissensentscheidung auch dann vorliegt, wenn ein Wehrpflichtiger zu der ihn innerlich verpflichtenden Überzeugung, daß der Krieg als Gewaltanwendung zwischen den Menschen an sich und als solcher sittlich verwerflich ist, auf Grund von Erwägungen verstandesmäßiger oder vernunftmäßiger Natur kommt.
  • BVerwG, 09.03.1955 - I B 122.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 97.67
    Einlegung eines Rechtsmittels unter einer Bedingung nicht statthaft ist (vgl. den Beschluß vom 9. März 1955 - BVerwG I B 122.54 -).
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 148.59

    Auslegung des Begriffs Gewissen i.R.e. Kriegsdienstverweigerungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 97.67
    Überzeugungskraft sei weitgehend eine Sache des Intellekts und der Rhetorik, und am Mangel dieser Eigenschaften dürfe, zufolge der Entscheidung vom 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 148.59 -, ein Kriegsdienstverweigerer nicht scheitern.
  • BVerwG, 20.07.1970 - VIII CB 135.69

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde auf Grund fehlender Abweichung - …

    Die von der Klägerin vorsorglich für den Fall der Zulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts eingelegte Revision ist als unzulässig zu verwerfen, weil die Einlegung eines Rechtsmittels unter einer Bedingung nicht statthaft ist (vgl. die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1955 - BVerwG I B 122.54 -, vom 6. November 1968 - BVerwG VIII B 45.67 - und vom 30. Juli 1969 - BVerwG VIII B 97.67 -).
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