Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 101.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht - Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen - Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Kriegsdienstverweigerers unter Berücksichtigung seiner ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 23.11.1962 - II A 69/62
- BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 101.67
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 101.67
Diese Ausführungen in den angeführten Urteilen hat jedoch der erkennende Senat, der nach der jetzt geltenden Geschäftsverteilung des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidungen in Wehrpflichtsachen allein zuständig ist, in seinem grundsätzlichen Urteil BVerwGE 30, 358 und seitdem in ständiger Rechtsprechung in einem einschränkenden Sinne ausgelegt.Hierin liegt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (BVerwGE 2, 329; 30, 358 [BVerwG 25.10.1968 - VII C 12/67]mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 101.67
Der Kläger macht unter Berufung auf die Rechtsprechung des seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständigen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf die beiden Urteile vom 11. Mai 1962 - BVerwGE 14, 146 und BVerwG VII C 241.59 -, geltend, daß das Verwaltungsgericht nur dann das Vorliegen einer Gewissensentscheidung bei ihm hätte verneinen dürfen, wenn es auf Grund einer Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit zu dem Ergebnis gekommen wäre, daß es ihm, dem Kläger, an der allgemeinen Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit fehle. - BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54
Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 101.67
Hierin liegt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (BVerwGE 2, 329; 30, 358 [BVerwG 25.10.1968 - VII C 12/67]mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 101.67
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere das Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 -) hat das Verwaltungsgericht zusätzlich zu der persönlichen Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers zur Klärung der Frage, ob dessen Weigerung auf einer echten Gewissensentscheidung beruht, im Rahmen seiner Pflicht zur Amtsermittlung darum bemüht zu sein, - und zwar auch ohne, entsprechende Anträge der Beteiligten - alle sich ihm noch bietenden Erkenntnisquellen sorgfältig auszuschöpfen und insbesondere diejenigen Beweise zu erheben, die sich nach den Umständen des Falles anbieten oder als sachdienlich erweisen könnten. - BVerwG, 25.10.1968 - VII C 12.67
Betreiben eines auf die Früh- und Spätschicht der Ford-Werke AG in Köln-Niehl …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 101.67
Hierin liegt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (BVerwGE 2, 329; 30, 358 [BVerwG 25.10.1968 - VII C 12/67]mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 101.67
Der Kläger macht unter Berufung auf die Rechtsprechung des seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständigen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf die beiden Urteile vom 11. Mai 1962 - BVerwGE 14, 146 und BVerwG VII C 241.59 -, geltend, daß das Verwaltungsgericht nur dann das Vorliegen einer Gewissensentscheidung bei ihm hätte verneinen dürfen, wenn es auf Grund einer Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit zu dem Ergebnis gekommen wäre, daß es ihm, dem Kläger, an der allgemeinen Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit fehle. - BVerwG, 11.02.1966 - VII C 3.63
Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 101.67
Andererseits hat er sich jedoch nicht imstande gesehen, jener Rechtsprechung des VII. Senats, die z. B. auch in dem Urteil vom 11. Februar 1966 - BVerwG VII C 3.63 - zum Ausdruck kommt, insoweit zu folgen, als in ihr von dem Bestehen einer gesetzlichen Vermutung oder eines allgemeinen Erfahrungssatzes dafür ausgegangen wird, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen ist, im Zweifel hinsichtlich seiner Behauptung, er habe eine Gewissensentscheidung getroffen, eine objektiv zutreffende Darstellung gibt.
- BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73 Mit Fällen dieser Art hatte sich der VIII. Senat in den Urteilen vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 101.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 27) und vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 126.69 - zu befassen.
- BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 126.69
Persönliche Gewissensentscheidung des einzelnen als Maßstab der Berechtigung zur …
Auch wird das Verwaltungsgericht sich darüber schlüssig werden müssen, ob und gegebenenfalls aus weichem Grunde es imstande ist, diese Frage aus eigener Sachkunde zu beurteilen, oder ob es insoweit zur Bewertung des das Fachgebiet der Tiefenpsychologie berührenden Sachverhaltes der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf (vgl. die Urteile vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 65 = BWV 1970, 139] und vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 101.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 27]). - BVerwG, 04.08.1975 - 6 CB 41.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung bei …
Die Beschwerde meint weiter, das Verwaltungsgericht habe nicht alle sich bietenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft, um die Haltung des Klägers zu ergründen, und beruft sich dazu auf die Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 19), vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 101.67 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 27) sowie vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 115.69 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 37).
- BVerwG, 07.11.1973 - VI C 145.73
Rechtsmittel
Mit Fällen dieser Art hatte sich der VIII. Senat in den Urteilenvom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 101.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 27) undvom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 126.69 - zu befassen. - BVerwG, 07.11.1973 - VI C 44.73
Umfang der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht in …
Mit Fällen dieser Art hatte sich der VIII. Senat in den Urteilen vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 101.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 27) und vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 126.69 - zu befassen. - BVerwG, 06.05.1971 - VIII C 123.69
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Begriff der …
In Verfahren, in denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen will, hat das Verwaltungsgericht zusätzlich zu dessen persönlicher Vernehmung zur Klärung der Frage, ob seine Weigerung auf einer echten Gewissensentscheidung beruht, im Rahmen seiner Pflicht zur Amtsermittlung - auch ohne entsprechende Anträge der Beteiligten - darum bemüht zu sein, alle sich ihm noch bietenden Erkenntnisquellen sorgfältig auszuschöpfen und insbesondere diejenigen Beweise zu erheben, die sich nach den Umständen des Falles anbieten oder als sachdienlich erweisen könnten (vgl. die Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 19] und vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 101.67 -). - BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 42.69
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Es hätte jedoch im Rahmen seiner auf § 86 Abs. 1 VwGO beruhenden und in Wehrpflichtsachen besonders bedeutsamen Verpflichtung, den Sachverhalt ohne Bindung an etwaige Beweisanträge der Beteiligten von Amts wegen vollständig aufzuklären, diesen Beweis erheben müssen (vgl. die Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 19], vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 101.67 - und vom 5. November 1970 - BVerwG VIII C 33.69 -). - BVerwG, 05.11.1970 - VIII C 77.69
Verweigern des Kriegsdienstes durch Treffen einer an den Kategorien von Gut und …
In Verfahren, in denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen will, hat das Verwaltungsgericht zusätzlich zu dessen persönlicher Vernehmung zur Klärung der Frage, ob seine Weigerung auf einer echten Gewissensentscheidung beruht, im Rahmen seiner Pflicht zur Amtsermittlung darum bemüht zu sein - und zwar auch ohne entsprechende Anträge der Beteiligten -, alle sich ihm noch bietenden Erkenntnisquellen sorgfältig auszuschöpfen und insbesondere diejenigen Beweise zu erheben, die sich nach den Umständen des Falles anbieten oder als sachdienlich erweisen könnten (vgl. die Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 19] und vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 101.67 -).
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