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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 101.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1545
BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 101.72 (https://dejure.org/1973,1545)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1973 - VIII C 101.72 (https://dejure.org/1973,1545)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1973 - VIII C 101.72 (https://dejure.org/1973,1545)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Einberufungsbescheides eines Studenten - Verpflichtung eines Studenten zur Ableistung des Grundwehrdienstes während des Laufes eines Studiensemesters - Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Zurückstellung wegen einer Härte auf Grund der Umstellung ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 101.72
    Als weitgehend gefördert kann ein Ausbildungsabschnitt in der Regel erst dann angesehen werden, wenn der Wehrpflichtige mindestens ein Drittel der vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit abgeleistet hat (vgl. BVerwGE 31, 318 [322]; 37, 151).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 101.72
    Als weitgehend gefördert kann ein Ausbildungsabschnitt in der Regel erst dann angesehen werden, wenn der Wehrpflichtige mindestens ein Drittel der vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit abgeleistet hat (vgl. BVerwGE 31, 318 [322]; 37, 151).
  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 101.72
    Nun enthalten aber die in § 12 Abs. 4 Satz 2 WPflG unter den Nummern 1 bis 3 besonders hervorgehobenen Tatbestände keine erschöpfende Aufzählung der Zurückstellungsgründe wegen besonderer Härte; die Anerkennung anderer persönlicher Gründe als Zurückstellungsgründe nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG ist daher nicht ausgeschlossen, wenn ihre Nichtberücksichtigung zu einer besonderen Härte der Einberufung führen würde (BVerwGE 34, 188 [189]).
  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 101.72
    Den Verlust eines noch nicht weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitts, hier eines einzigen bereits begonnenen Studiensemesters, wie er nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts hier notwendig in Betracht kommt, mutet der Gesetzgeber dem Wehrpflichtigen regelmäßig zu (vgl. die Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 139.71 - und vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 38.72 -).
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
    Auszug aus BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 101.72
    Soweit der Kläger hierzu geltend macht, er würde wegen der mittlerweile erfolgten Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen nach seiner Rückkehr vom Grundwehrdienst erschwerte Studienbedingungen vorfinden und gezwungen sein, sich nachträglich die Kenntnisse anzueignen, die dem dann höheren Niveau entsprechen würden, ist dem entgegenzuhalten, daß ohne Rücksicht auf den individuellen Leistungs- und Begabungsstand des Wehrpflichtigen leistungsmäßige Ausbildungserschwernisse, die für ihn durch die Umstellung von Ausbildungseinrichtungen oder von Ausbildungsvorschriften eintreten, nicht als eine die Zurückstellung rechtfertigende Härte anzusehen sind (Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280).
  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 38.72

    Anfechtung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst durch Zurückstellungsgründe …

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 101.72
    Den Verlust eines noch nicht weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitts, hier eines einzigen bereits begonnenen Studiensemesters, wie er nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts hier notwendig in Betracht kommt, mutet der Gesetzgeber dem Wehrpflichtigen regelmäßig zu (vgl. die Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 139.71 - und vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 38.72 -).
  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 173.69

    Überschneidung von Grundwehrdienst und Ausbildungsphasen - Ein nicht hinreichend …

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 101.72
    So kann z.B. in Fällen, in denen durch Überschneidung der Beendigung des Wehrdienstes und des Beginns der Ausbildung ein Zeitverlust eintritt, so daß die verlorene Zeit für die Ausbildung nicht genutzt werden kann, der Zeitverlust, der vom Jahresbeginn bis zum Beginn des Wintersemesters im Herbst dauert, bei einem Studium von sechs Semestern einen Zurückstellungsgrund ergeben (Urteil vom 2. März 1972 - BVerwG VIII C 173.69 -).
  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 47.72

    Verweigerung des Wehrdienstes

    Diesen Erwägungen ist der erkennende Senat auch im Urteil vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 101.72 - gefolgt.
  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 11.73

    Zurückstellung vom Wehrdienst während einer Ausbildung

    In den bisherigen Entscheidungen zu dieser Frage ging es um eine Zeit von etwa neun Monaten, die der Senat als besondere Härte angesehen hat (vgl. Urteile vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 108.71 und BVerwG VIII C 101.72 - Urteil vom 2. März 1972 - BVerwG VIII C 173.69 -).
  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 67.73

    Tatbestand der weitgehenden Förderung des jeweiligen Ausbildungsabschnitts - …

    Dabei hat er bei neun Monaten nutzloser Zeit im Normalfalle das Vorliegen einer besonderen Härte bejaht (vgl. die Urteile vom 2. März 1972 - BVerwG VIII C 173.69 - sowie vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 108.71 und BVerwG VIII C 101.72 -).
  • BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 109.73

    Antrag des Wehrdienstpflichtigen auf Zurückstellung wegen Vorliegens einer die …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts stellt es keine die Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte dar, wenn die Einberufung zum Grundwehrdienst dazu führt, daß der Wehrpflichtige eine Verlängerung seines Studiums um den Zeitraum von nur einem Semester hinnehmen muß (vgl. BVerwGE 41, 160 und Urteil vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 101.72 -).
  • BVerwG, 16.10.1974 - VIII C 105.73

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids - Voraussetzungen der Zurückstellung vom …

    Daß er sich dann mitten im zweiten Semester befunden hätte, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unschädlich (Urteile vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 38.72 - [Buchholz 448.1 § 11 ErsDiG Nr. 4], vom 30. Mai 1973 - BVerwG VIII C 47.72 -, vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 101.72 -).
  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 58.71

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an eine …

    Auch das ist ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteile vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 38.72 - [Buchholz 448.1 § 11 ErsDiG Nr. 4], vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 101.72 - und vom 30. Mai 1973 - BVerwG VIII C 47.72 -).
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