Rechtsprechung
| BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Recht der Kriegsdienstverweigerung - Abgrenzung zwischen Verfahrensrügen und Sachrügen - Verweigerung der Ableistung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen - Begriff der Gewissensentscheidung - Echtheit einer behaupteten Gewissensentscheidung - Überprüfung einer ...
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 30.08.1963 - 2 K 1112/62
- BVerwG, 14.02.1967 - VII B 181.63
- BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67
Der Streit dreht sich um die Frage, ob - um mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sprechen - das, "was sich nach außen als Gewissensentscheidung kundgibt, wirklich den Charakter eines unabweisbaren ... sittlichen Gebots" hat (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]). - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67
Wie der erkennende Senat in der Entscheidung BVerwGE 30, 358 in Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 14, 146) dargelegt hat, hat über die Tatfrage der subjektiven Überzeugtheit eines Kriegsdienstverweigerers die Tatsacheninstanz nach ihrer freien richterlichen Überzeugung zu befinden. - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67
Daß die Weigerungsgründe diesen Charakter gewonnen haben müssen, um die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu rechtfertigen, und daß infolgedessen rechtlich stets zwischen den möglichen Beweggründen der Gewissensentscheidung einerseits und dem Gewissenszwang andererseits unterschieden werden muß, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 23, 96; Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 [DVBl. 1969, 748] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67
Wie der erkennende Senat in der Entscheidung BVerwGE 30, 358 in Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 14, 146) dargelegt hat, hat über die Tatfrage der subjektiven Überzeugtheit eines Kriegsdienstverweigerers die Tatsacheninstanz nach ihrer freien richterlichen Überzeugung zu befinden. - BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67
Daß die Weigerungsgründe diesen Charakter gewonnen haben müssen, um die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu rechtfertigen, und daß infolgedessen rechtlich stets zwischen den möglichen Beweggründen der Gewissensentscheidung einerseits und dem Gewissenszwang andererseits unterschieden werden muß, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 23, 96; Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 [DVBl. 1969, 748] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 37.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67
Einer solchen Auffassung ist der erkennende Senat in dem Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - entgegengetreten.
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73
Rechtsmittel
Ist die Aussage des Klägers in bezug auf solche konkrete Anhaltspunkte glaubwürdig, wofür die allgemeine Glaubwürdigkeit ein Indiz, aber nicht mehr ist (BVerwGE 30, 358 [361] und Urteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - und vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 -), so kann sich das Gericht die im Sinne des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gebotene "Überzeugung" von der Richtigkeit des Ausgesagten bilden und daraus auf den inneren Tatbestand der Gewissensentscheidung schließen. - BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73 Denn so wenig dem Gesetz eine Vermutung dahin zu entnehmen ist, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen ist, im Zweifel hinsichtlich seiner Behauptung, er habe eine Gewissensentscheidung getroffen, eine objektiv zutreffende Darstellung gibt, besteht ein Erfahrungssatz in dieser Richtung (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - in Weiterführung von BVerwGE 30, 350 [BVerwG 25.10.1968 - VII C 90/66]).
- BVerwG, 13.12.1974 - VI C 228.73
Rechtsmittel
Ist die Aussage des Klägers in bezug auf solche konkrete Anhaltspunkte glaubwürdig, wofür die allgemeine Glaubwürdigkeit ein Indiz, aber nicht mehr ist (BVerwGE 30, 358 [361] und Urteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - und vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 -), so kann sich das Gericht die im Sinne des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gebotene 'Überzeugung' von der Richtigkeit des Ausgesagten bilden und daraus auf den inneren Tatbestand der Gewissensentscheidung schließen.
- BVerwG, 23.03.1973 - VI C 81.73
Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …
Denn so wenig dem Gesetz eine Vermutung dahin zu entnehmen ist, daß ein Kriegsdienstverweigerer, der nach seiner Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen ist, im Zweifel hinsichtlich seiner Behauptung, er habe eine Gewissensentscheidung getroffen, eine objektiv zutreffende Darstellung gibt, besteht ein Erfahrungssatz in dieser Richtung (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - in Weiterführung von BVerwGE 30, 358). - BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
Rechtsmittel
Ist die Aussage des Klägers in bezug auf solche konkrete Anhaltspunkte glaubwürdig, wofür die allgemeine Glaubwürdigkeit ein Indiz, aber nicht mehr ist (BVerwGE 30, 358 [361] und Urteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - und vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 -), so kann sich das Gericht die im Sinne des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gebotene "Überzeugung" von der Richtigkeit des Ausgesagten bilden und daraus auf den inneren Tatbestand der Gewissensentscheidung schließen. - BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fehlen einer ordnungsgemäßen …
Ein solcher Eindruck schließt notwendigerweise Unwägbarkeiten (Imponderabilien) ein und kann naturgemäß mit Worten nicht im einzelnen erschöpfend wiedergegeben werden (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - und vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 68.68 -). - BVerwG, 13.12.1974 - VI C 249.73
Rechtsmittel
Ist die Aussage des Klägers in bezug auf solche konkrete Anhaltspunkte glaubwürdig, wofür die allgemeine Glaubwürdigkeit ein Indiz, aber nicht mehr ist (BVerwGE 30, 358 [361] undUrteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - undvom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 -), so kann sich das Gericht die im Sinne des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gebotene 'Überzeugung' von der Richtigkeit des Ausgesagten bilden und daraus auf den inneren Tatbestand der Gewissensentscheidung schließen. - BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erklärung eines …
Dieser Eindruck kann vom Revisionsgericht nicht nachgeprüft werden; er muß (und kann auch angesichts der dabei mitsprechenden Imponderabilien) nicht stets mit Worten erschöpfend wiedergegeben werden (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 -). - BVerwG, 13.12.1974 - VI C 237.73
Rechtsmittel
Ist die Aussage des Klägers in bezug auf solche konkrete Anhaltspunkte glaubwürdig, wofür die allgemeine Glaubwürdigkeit ein Indiz, aber nicht mehr ist (BVerwGE 30, 358 [361] undUrteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - undvom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 -), so kann sich das Gericht die im Sinne des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gebotene 'Überzeugung' von der Richtigkeit des Ausgesagten bilden und daraus auf den inneren Tatbestand der Gewissensentscheidung schließen. - BVerwG, 04.12.1974 - VI C 240.73
Rechtsmittel
Ist die Aussage des Klägers in bezug auf solche konkrete Anhaltspunkte glaubwürdig, wofür die allgemeine Glaubwürdigkeit ein Indiz, aber nicht mehr ist (BVerwGE 30, 358 [361] undUrteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - undvom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 -), so kann sich das Gericht die im Sinne des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gebotene 'Überzeugung' von der Richtigkeit des Ausgesagten bilden und daraus auf den inneren Tatbestand der Gewissensentscheidung schließen. - BVerwG, 27.11.1974 - VI C 248.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 23.74
Zurückverweisung an anderen Spruchkörper der Vorinstanz - Voraussetzungen für die …
- BVerwG, 11.07.1973 - VI C 82.73
Anforderungen an die Bejahung der Beweisfrage bei Berufung des …
- BVerwG, 04.07.1973 - VI C 92.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.07.1973 - VI C 16.73
Feststellung einer Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung - Geeignetheit von …
- BVerwG, 23.03.1973 - VI C 90.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 242.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.08.1973 - VI C 129.73
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
- BVerwG, 11.07.1973 - VI C 97.73
Erfordernis des Vortrags einleuchtender Gründe für die Kriegsdienstverweigerung …
- BVerwG, 04.07.1973 - VI C 74.73
Feststellung der Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung - Vorliegen eines …
- BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 61.70
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
- BVerwG, 11.07.1973 - VI C 79.73
Feststellung der Berechtigung zur Verweigerung der Kriegsdienstverweigerung - …
- BVerwG, 13.12.1974 - VI C 252.73
Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung i.R.d. Anerkennung als …
- BVerwG, 27.11.1974 - VI C 3.74
Kriegsdienstverweigerung eines Wehrpflichtigen - Nachweis des "subjektiven …
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