Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Der Begriff der Gewissensentscheidung - Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Kriegsdienstverweigerung nach freiwilliger Verpflichtung beim Heer - Vereinbarkeit der Tötung von ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.01.1963 - II A 149/62
- BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [ßWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402] mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie die Urteile vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 - und vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - mit weiteren Nachweisen) können verstandesmäßige oder vernunftmäßige, insbesondere auch politische, Erwägungen des Kriegsdienstverweigerers die notwendigen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer echten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe weder ersetzen noch deren Annahme ausschließen.
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67
Bestehen einer Amtsermittlungspflicht
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [ßWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402] mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.Hieraus ergibt sich jedoch lediglich der zutreffende Gedanke, daß für das Gericht die Annahme einer echten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe auch dann möglich ist, wenn die Angaben und Aussagen, die der Kriegsdienstverweigerer selbst hierzu macht, unsicher und widersprüchlich oder schwankend sind, und daß daher auch in einem solchen Falle das Verwaltungsgericht an seihe auf § 86 Abs. 1 VwGO beruhende Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, gebunden bleibt (Urteil vom 31. Oktober 1968- BVerwG VIII C 20.67 -, a. a. O.).
- BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [ßWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402] mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie die Urteile vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 - und vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - mit weiteren Nachweisen) können verstandesmäßige oder vernunftmäßige, insbesondere auch politische, Erwägungen des Kriegsdienstverweigerers die notwendigen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer echten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe weder ersetzen noch deren Annahme ausschließen.
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [ßWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402] mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67
Diese Ausführungen in den angeführten Urteilen hat jedoch der erkennende Senat, der nach der jetzt geltenden Geschäftsverteilung des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidungen in Wehrpflichtsachen allein zuständig ist, in seinem grundsätzlichen Urteil BVerwGE 30, 358 und seitdem in ständiger Rechtsprechung in einem einschränkenden Sinne ausgelegt. - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67
Zu Unrecht macht der Beigeladene unter Berufung auf die Rechtsprechung des seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständigen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf die beiden Urteile BVerwGE 14, 146 und vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 -, geltend, daß das Verwaltungsgericht nur dann das Vorliegen einer Gewissensentscheidung bei ihm hätte verneinen dürfen, wenn es auf Grund einer Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit zu dem Ergebnis gekommen wäre, daß es ihm, dem Beigeladenen, an der allgemeinen Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit fehle; eine hinreichende Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit sei Jedoch nicht erfolgt. - BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [ßWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402] mit weiteren Nachweisen), die auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]), besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67
Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67
Beruht eine solche schwere innere Belastung auf der Vorstellung, mit - den jeweils zur Verwendung kommenden - Waffen Menschen töten zu müssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt (BVerfGE a. a. 0. S. 56 f.; Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 11] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118]). - BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59
Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67
Zwar hat der seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständige VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung BVerwGE 9, 100, auf die der Beigeladene sich beruft, ausgesprochen, daß die Behörden und Gerichte insbesondere von Kriegsdienstverweigerern, die in jugendlichem Alter stünden, keine ohne weiteres überzeugende Darlegung ihrer Gewissensgründe erwarten dürften und daß zudem das Gewissen des Wehrpflichtigen Wandlungen unterworfen sein könne. - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 37.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67
Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie die Urteile vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 - und vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - mit weiteren Nachweisen) können verstandesmäßige oder vernunftmäßige, insbesondere auch politische, Erwägungen des Kriegsdienstverweigerers die notwendigen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer echten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe weder ersetzen noch deren Annahme ausschließen. - BVerwG, 03.08.1962 - VII C 85.61
- BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.02.1966 - VII C 3.63
Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs auf …
- BVerwG, 24.06.1966 - VII C 168.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 93.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer auf Grund einer Gewissensentscheidung - …
Denn das Recht auf Kriegsdienstverweigerung setzt voraus, daß die Entscheidung des Wehrpflichtigen, mag sie auch in vernunftmäßigen, insbesondere auch politischen, Erwägungen ihren Ursprung haben, im Ergebnis dennoch auf der ihn innerlich zutiefst verpflichtenden Erkenntnis beruht, nicht ohne ernste Gewissensnot imstande zu sein, im Kriege mit der Waffe einen Menschen zu töten (…vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie die Urteile vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 -, vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 -, vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - [Buchholz a.a.O. Nr. 25] und vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 104.67 -). - BVerwG, 31.03.1971 - VIII CB 65.69
Rechtsmittel im Wehrpflichtrecht - Begriff der Gewissensentscheidung gegen den …
Denn das Recht auf Kriegsdienstverweigerung setzt voraus, daß die Entscheidung des Wehrpflichtigen, mag sie auch in vernunftmäßigen Erwägungen ihren Ursprung haben, im Ergebnis dennoch auf der ihn innerlich zutiefst verpflichtenden Erkenntnis beruht, nicht ohne ernste Gewissensnot imstande zu sein, im Kriege mit der Waffe einen Menschen zu töten (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie die Urteile vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 -, vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.69 - und vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 104.67 -). - BVerwG, 26.03.1971 - VIII CB 10.69
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Erforderlich ist vielmehr, daß die Kriegsdienst Verweigerung des Wehrpflichtigen, mag sie auch in Vernunft mäßigen Erwägungen ihren Ursprung haben, im Ergebnis dennoch auf der ihn innerlich zutiefst verpflichtenden Erkenntnis beruht, nicht ohne ernste Gewissensnot imstande zu sein, im Kriege mit der Waffe einen Menschen zu töten (vgl. auch das Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 104.67 -). - BVerwG, 07.10.1971 - VIII B 31.70
Auslegung des Begriffs der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der …
Sie muß jedoch auch in einem solchen Falle im Ergebnis dennoch auf der ihn innerlich zutiefst verpflichtenden Erkenntnis beruhen, nicht ohne ernste Gewissensnot imstande zu sein, im Kriege mit der Waffe einen Menschen zu töten (…vgl. die Urteile vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 -, vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - [Buchholz a.a.O. Nr. 25] und vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 104.67 - mit weiteren Nachweisen).
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