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| BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 106.65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1965 - I A 224/64
- BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 106.65
Papierfundstellen
- JR 1968, 437
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.04.1958 - II C 163.57
Begründung eines Bescheides - Bewilligung eines Armenrechts - Allgemeine …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 106.65
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung BVerwGE 7, 12 ausgeführt, Tatbestand und Entscheidungsgründe eines Urteils dürften durch Verweisungen und Bezugnahmen nur ersetzt werden, soweit dadurch keine Unklarheiten und Zweifel über wesentliche tatsächliche Grundlagen und über die Rechtsgrundlage der Entscheidung entstehen. - BVerwG, 04.11.1955 - II C 269.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 106.65
Die schriftliche Begutachtung ist zwar nur unter den Voraussetzungen der nach § 98 VwGO entsprechend anwendbaren §§ 377, 411 ZPO zulässig (BVerwGE 2, 310); daß diese Voraussetzungen nicht gegeben seien, hat die Revision nicht ausgeführt und ist auch nicht ersichtlich. - BVerwG, 17.12.1959 - VI C 278.57
Einholung eines medizinischen Obergutachtens bei sich in einer schwerwiegenden …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 106.65
Nach dem Urteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG VI C 278.57 -, DÖV 1960 S. 506 - DÖD 1960 S. 94 = DVBl. 1960 S. 287, ist die Einholung eines medizinischen Obergutachtens grundsätzlich nur dann geboten, wenn die vorliegenden Gutachten anderer Sachverständiger sich in der Beurteilung einer schwierigen medizinischen Frage widersprechen.
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
In diesem Sinne ist ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts regelmäßig ungeeignet oder doch jedenfalls unzureichend, wenn es offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen aufkommen läßt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche enthält (vgl.z.B. Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 3.63 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 22, 215] undUrteil vom 28. September 1967 - BVerwG VIII C 106.65 -, JR 1968, 437). - BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65
Wegfall des Anspruchs auf Unfallausgleich bei Absinken der MdE unter 25 v.H. - …
Nr. 3 = DÖD 1965, 58], vom 28. September 1967 - BVerwG VIII C 106.65 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 59] und vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 48.68 - Beschluß vom 25. Juli 1968 - BVerwG II B 21.66.-). - BVerwG, 13.12.1972 - II B 65.72
Bedeutsamkeit der sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts für das …
Medizinische Sachverständigengutachten sind nur geeignet, zur richterlichen Überzeugungsbildung beizutragen; der Richter ist an die Auffassung des Sachverständigen nicht gebunden (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. September 1967 - BVerwG VIII C 106.65 - [Buchholz 232 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 59]).
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