Rechtsprechung
| BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 107.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unentbehrlichkeit im landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern - Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Wehrdienst - Heranziehung zum Wehrdienst während der Wintermonate - Zeitliche Aufsplittung des Wehrdienstes - Einheitliche Ableistung des Grundwehrdienstes - ...
Verfahrensgang
- VG Kassel, 04.10.1973 - IV E 91/73
- BVerwG, 23.10.1974 - VIII CB 107.73
- BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 107.73
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 52.74
Zurückstellung vom Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten
Auszug aus BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 107.73
Sie durfte einen entsprechenden Verwaltungsakt, wie der erkennende Senat im Urteil vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 52.74 - unter Hinweis auf § 16 Abs. 2 Satz 2, § 18 Abs. 1 Satz 2 und § 21 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes - WPflG - in der jetzt geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2277) entschieden hat, in allen Stadien des Heranziehungsverfahrens erlassen, so daß er insbesondere auch, wie hier, nach dem Abschluß des förmlichen Musterungsverfahrens und damit außerhalb der Zuständigkeit der Musterungsbehörden zulässig war.Mit dem Gesichtspunkt, daß es an dieser letztgenannten Voraussetzung fehle, kann Jedoch der Wehrpflichtige, wie der erkennende Senat in dem bereits angeführten Urteil vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 52.74 - entschieden hat, eine verfügte Heranziehung zum Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten nicht, mit Erfolg angreifen.
- BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 54.71
Unentbehrlichkeit im privaten Betrieb - Härtefall durch Einziehung zur Bundeswehr …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 107.73
Im Sinne dieser Vorschrift ist ein Wehrpflichtiger dann unentbehrlich, wenn der wehrdienstbedingte Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen noch durch Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren wirtschaftlich tragbaren Ersatzkraft ausgeglichen werden kann und deshalb über den bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zur Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betriebes führen würde (vgl. BVerwGE 40, 127 [130]). - BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72
Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 107.73
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Musterungsentscheidung, wie sie sich nach ihrer Modifizierung durch den auf § 5 Abs. 2 WPflG gestützten Heranziehungsbescheid nunmehr darstellt, kann es in entsprechender Anwendung der in der Rechtsprechung zum Musterungsverfahren entwickelten Maßstäbe (vgl. BVerwGE 42, 26 und das Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 113.72 - [Buchholz 448.0 § 18 WPflG Nr. 7]) nur darauf ankommen, ob aus der Sicht des Zeitpunktes des Heranziehungsbescheides dem Kläger an dem voraussichtlich nächsten Einberufungstermin ein Zurückstellungsgrund zur Seite stand. - BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 113.72
Anfechtung eines eine Zurückstellung verfügenden Widerspruchsbescheids der …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 107.73
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Musterungsentscheidung, wie sie sich nach ihrer Modifizierung durch den auf § 5 Abs. 2 WPflG gestützten Heranziehungsbescheid nunmehr darstellt, kann es in entsprechender Anwendung der in der Rechtsprechung zum Musterungsverfahren entwickelten Maßstäbe (vgl. BVerwGE 42, 26 und das Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 113.72 - [Buchholz 448.0 § 18 WPflG Nr. 7]) nur darauf ankommen, ob aus der Sicht des Zeitpunktes des Heranziehungsbescheides dem Kläger an dem voraussichtlich nächsten Einberufungstermin ein Zurückstellungsgrund zur Seite stand. - BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 51.74
Heranziehung zum Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten - …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 107.73
Dies ergibt sich, wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 51.74 - dargelegt hat, aus dem Wesen der Heranziehung zur Leistung des Grundwehrdienstes in zeitlich getrennten Abschnitten als einer von den Wehrdienstausnahmen zu unterscheidenden besonderen Form der Dienstleistung.
- BVerwG, 28.07.1976 - VIII C 24.74
Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Verhältnis der Generalklausel des § …
Seine Heranziehung zum verkürzten Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten ist ausschließlich Sache der Wehrersatzbehörden; sie ist im Streit um die Zurückstellung vom Wehrdienst nicht zu prüfen (Urteile vom 18. April 1973 - BVerwG VIII C 53.72 - und vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 107.73 -). - BVerwG, 20.10.1976 - 8 C 63.75
Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage gegen die abschnittsweise Heranziehung …
Sie beschwert ihn nur, greift jedoch nicht in seine Rechte ein (Urteile vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 51.74, BVerwG VIII C 52.74 [BVerwGE 47, 321], BVerwG VIII C 55.73, BVerwG VIII C 107.73, BVerwG VIII C 83.74 - und vom 11. Juni 1975 - BVerwG VIII C 58.74 -). - BVerwG, 20.02.1975 - VIII CB 95.74
Bedeutung der Darlegungen in der Beschwerdebegründung für die Prüfung des …
Schließlich liegt eine Abweichung auch nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 55.73; BVerwG VIII C 83.74; BVerwG VIII C 90.74; BVerwG VIII C 107.73; BVerwG VIII C 51.74 und BVerwG VIII C 52.74 - vor.
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