Rechtsprechung
| BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 110.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Wirksame Zustellung eines Einberufungsbescheids - Vorraussetzungen der wirksamen Zustellung an einen Hausgenossen - Auswirkungen eines Umzugs nach Westberlin für das Bestehenbleiben der Wehrpflicht
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 05.10.1972 - I A 56/71
- BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 110.73
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 38.73
Eintritt der Entlassungswirkung aus dem Wehrdienst bei schuldhaftem Fernhalten …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 110.73
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 13. Februar 1971 - BVerwG VIII C 38.73 - zu den von der Revision aufgeworfenen Fragen Stellung genommen.Die im Urteil BVerwG VIII C 38.73 erwähnte Anordnung der Alliierten Kommandantur wirkt sich nur dahin aus, daß eine Vollziehung von Wehrpflichtmaßnahmen in Berlin (West) verboten ist.
Die Entlassungsfiktion dieser Vorschrift setzt, wie im Urteil BVerwG VIII C 38.73 dargelegt worden ist, voraus, daß der Wehrpflichtige freiwillig oder erzwungen den Dienst bei der Truppe angetreten und sich danach unerlaubt entfernt hat.
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Auszug aus BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 110.73
Materiellrechtlich werden auch solche Umstände bedeutsam, die bis zum Gestellungszeitpunkt - hier also bis zum 1. Juli 1971 - eingetreten sind; denn erst in diesem Zeitpunkt konnte bestimmungsgemäß die Gestaltungswirkung des Einberufungsbescheid eintreten und das Wehrdienstverhältnis hergestellt werden (vgl. dazu BVerwGE 31, 324).Sie ist aber nicht gegenstandslos geworden, weil der Einberufungsbescheid nach den Grundsätzen der Urteile BVerwG 31, 324 und 32, 243, an denen der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung festgehalten hat, auch nach Ablauf der vorgeschriebenen Dienstzeit vom Gestellungszeitpunkt her gerechnet, wirksam bleibt.
- BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69
Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 110.73
Daraus folgt nicht, daß er ungeregelt bleibt: In einem solchen Fall dauert das Soldatenverhältnis nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fort und kann der bisher noch nicht vollzogene Einberufungsbescheid auf Grund einer neuen Diensteintrittsanordnung vollzogen werden (BVerwGE 32, 243). - BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70
Voraussetzungen für die Heranziehung zur Wehrpflicht - Voraussetzungen für ein …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 110.73
Die genannten Vorschriften unterliegen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerwGE 40, 116).
- BVerwG, 02.01.1975 - VIII CB 85.73 Der beschließende Senat hat aber inzwischen durch mehrere Entscheidungen geklärt, daß diesem Vorbringen bereits §§ 1 Abs. 3 Nr. 2, 3 Abs. 2 WPflG entgegenstehen und daß die Rechtsbehauptung, mit der Übersiedlung nach Berlin erlösche oder ruhe die Wehrpflicht, auch nicht auf Art. 11 GG, auf die Berliner Verfassung und auf das in Berlin geltende Besatzungsrecht gestützt werden kann (Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 - und vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 110.73 und BVerwG VIII C 112.73 -).
Grundsätzliche Rechtsfragen sind insoweit nicht zu klären (vgl. das schon genannte Urteil BVerwG VIII C 110.73).
- BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 56.76
Ruhen der Wehrpflicht - Anfechtung eines Musterungsbescheids
Im Hinblick auf das Ruhen der Wehrpflicht hat das Verwaltungsgericht angenommen, es sei rechtlich ohne Bedeutung, ob der Kläger am 3. September 1970 seinen ständigen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes nach Italien verlegte (zum ständigen Aufenthalt vgl. BVerwGE 28, 193 [BVerwG 09.11.1967 - BVerwG VIII C 141.67]; 40, 116; sowie die Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 -, vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 110.73 -, vom 15. Januar 1975 - BVerwG VIII C 184.72 - und vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 94.74 -). - BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 70.74
Fortdauer einer Wehrpflicht trotz Übersiedlung nach Berlin - Entlassung aus dem …
Das gilt auch im Verhältnis zu Berlin (West), wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 - [Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 13] und vom 28. August 1974 - BVervG VIII C 110.73 -).
- BVerwG, 30.10.1974 - VIII C 31.74
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Zuständigkeit für eine isolierte …
Durch die Rechtsprechung des Senats ist inzwischen geklärt, daß hierdurch das wirksam begründete Wehrdienstverhältnis nicht berührt wird (Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 - [Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 13] und vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 110.73 und BVerwG VIII C 112.73 -). - BVerwG, 08.02.1984 - 8 B 15.84
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Mit dem Vorbringen, das angefochtene Urteil "(verstoße) gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 28. August 1974 - VIII C 110.73 -", macht die Beschwerde keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend. - BVerwG, 18.02.1975 - VIII B 54.74
Geltendmachung eines Erlöschens der Wehrpflicht als Berliner Bürger - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch mehrere Entscheidungen klargestellt, daß eine ohne die Genehmigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 WPflG erfolgte Übersiedlung nach Berlin nicht zum Erlöschen oder Ruhen der Wehrpflicht führt (Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 - [Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 13] und vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 110.73 und BVerwG VIII C 112.73 -).
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