Rechtsprechung
| BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 114.65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 07.09.1965 - III B 20.64
- BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 114.65
- BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 114.65
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 23.11.1967 - VIII C 50.67
Rechtsmittel
Eine Bindung der Wehrbehörden - und der in Wehrpflichtsachen tätig werdenden Verwaltungsgerichte - an entschädigungsrechtliche Entscheidungen zu der bei Anwendung von § 11 Abs. 2 Satz 1 WpflG erheblichen Frage, ob ein Elternteil an den Folgen einer Schädigung im Sinne von § 1 BEG verstorben ist (§ 41 Abs. 1 BEG), ist im Gesetz nicht vorgeschrieben und auch nicht aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen abzuleiten: Verweist ein Gesetz in tatbestandlicher Hinsicht auf ein anderes Gesetz (vgl. Schröcker, Die Übernahme von Bundesrecht als Landesrecht, NJW 1967 S. 2285), so überläßt es die Gesetzesanwendung der Stelle, die gesetzlich für zuständig erklärt worden ist, wenn es nicht ausdrücklich in tatbestandlicher Hinsicht fordert, daß die Rechtsfolge, die in dem anderen Gesetz vorgeschrieben ist, von der bei Anwendung dieses anderen Gesetzes für zuständig erklärten Stelle in dem dafür vorgesehenen Verfahren festgestellt wird (vgl. einerseits das einen beamtenrechtlich bedeutsam werdenden wiedergutmachungsrechtlichen Tatbestand betreffende Urteil vom 13. Juli 1967 - BVerwG VIII C 47.66 -, andererseits zum Fall einer gesetzlich geregelten Bindung das Urteil vom 13. Juli 1967 - BVerwG VIII C 114.65 -, NJW/RzW 1966 S. 478).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 114.65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 07.09.1965 - III B 20.64
- BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 114.65
- BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 114.65
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.04.1964 - VIII C 375.63
Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 114.65
Über diesen Ablehnungsbescheid war und ist weiterhin gemäß den im Lande Berlin im Rahmen von § 26 Abs. 4 BWGöD fortgeltenden Rechtswegvorschriften im Zivilrechtsweg zu entscheiden (BVerwGE 18, 193). - BVerwG, 20.05.1965 - VIII C 84.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 114.65
Es handelt sich um beamtenrechtliche Ansprüche, über die im Verwaltungsrechtsweg zu entscheiden ist (BVerwGE 21, 153 sowie Urteile vom 12. Dezember 1963 - BVerwG VIII C 273.63 -, NJW/RzW 1964 S. 287, und vom 28. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 32.65 -). - BVerwG, 12.12.1963 - VIII C 273.63
Beschränkung der beamtenrechtlichen Sondervergünstigungen des Landes Berlin auf …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 114.65
Es handelt sich um beamtenrechtliche Ansprüche, über die im Verwaltungsrechtsweg zu entscheiden ist (BVerwGE 21, 153 sowie Urteile vom 12. Dezember 1963 - BVerwG VIII C 273.63 -, NJW/RzW 1964 S. 287, und vom 28. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 32.65 -). - BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 32.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 114.65
Es handelt sich um beamtenrechtliche Ansprüche, über die im Verwaltungsrechtsweg zu entscheiden ist (BVerwGE 21, 153 sowie Urteile vom 12. Dezember 1963 - BVerwG VIII C 273.63 -, NJW/RzW 1964 S. 287, und vom 28. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 32.65 -).
- BVerwG, 23.11.1967 - VIII C 50.67
Rechtsmittel
Eine Bindung der Wehrbehörden - und der in Wehrpflichtsachen tätig werdenden Verwaltungsgerichte - an entschädigungsrechtliche Entscheidungen zu der bei Anwendung von § 11 Abs. 2 Satz 1 WpflG erheblichen Frage, ob ein Elternteil an den Folgen einer Schädigung im Sinne von § 1 BEG verstorben ist (§ 41 Abs. 1 BEG), ist im Gesetz nicht vorgeschrieben und auch nicht aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen abzuleiten: Verweist ein Gesetz in tatbestandlicher Hinsicht auf ein anderes Gesetz (vgl. Schröcker, Die Übernahme von Bundesrecht als Landesrecht, NJW 1967 S. 2285), so überläßt es die Gesetzesanwendung der Stelle, die gesetzlich für zuständig erklärt worden ist, wenn es nicht ausdrücklich in tatbestandlicher Hinsicht fordert, daß die Rechtsfolge, die in dem anderen Gesetz vorgeschrieben ist, von der bei Anwendung dieses anderen Gesetzes für zuständig erklärten Stelle in dem dafür vorgesehenen Verfahren festgestellt wird (vgl. einerseits das einen beamtenrechtlich bedeutsam werdenden wiedergutmachungsrechtlichen Tatbestand betreffende Urteil vom 13. Juli 1967 - BVerwG VIII C 47.66 -, andererseits zum Fall einer gesetzlich geregelten Bindung das Urteil vom 13. Juli 1967 - BVerwG VIII C 114.65 -, NJW/RzW 1966 S. 478).
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