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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 115.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2065
BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 115.71 (https://dejure.org/1973,2065)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1973 - VIII C 115.71 (https://dejure.org/1973,2065)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1973 - VIII C 115.71 (https://dejure.org/1973,2065)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung eines Fachschulstudenten vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Folgen von schon bei Abschluss des Musterungsverfahrens erkennbaren Verzögerungen der Ausbildung - Folgen der Umwandlung einer Fachschule in eine Fachhochschule - Begriff der besonderen Härte

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 115.71
    Die Rechtskraftwirkung des Urteils (§ 121 VwGO) würde sich auf die Feststellung beschränken, daß ein im Zeitpunkt des Abschlusses des Musterungsverfahrens bestehender Zurückstellungsgrund übergangen worden ist mit der Folge der dadurch bedingten Rechtswidrigkeit des Musterungsbescheids (vgl. BVerwGE 34, 155 [156]) und der Notwendigkeit, nach der Aufhebung dieses Bescheids ein neues Musterungsverfahren einzuleiten (vgl. BVerwGE 37, 73 [75]).

    Maßgebend ist die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Musterungsverfahrens (BVerwGE 34, 155; 37, 73).

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 30.69

    Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen im landwirtschaftlichen Betrieb der …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 115.71
    Die Rechtskraftwirkung des Urteils (§ 121 VwGO) würde sich auf die Feststellung beschränken, daß ein im Zeitpunkt des Abschlusses des Musterungsverfahrens bestehender Zurückstellungsgrund übergangen worden ist mit der Folge der dadurch bedingten Rechtswidrigkeit des Musterungsbescheids (vgl. BVerwGE 34, 155 [156]) und der Notwendigkeit, nach der Aufhebung dieses Bescheids ein neues Musterungsverfahren einzuleiten (vgl. BVerwGE 37, 73 [75]).

    Maßgebend ist die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Musterungsverfahrens (BVerwGE 34, 155; 37, 73).

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 115.71
    Die Unanwendbarkeit von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG hat für sich allein noch nicht die Rechtsfolge, daß die durch die vorgesehene Einberufung bewirkte Unterbrechung der Ausbildung mit den sich daraus ergebenden Folgen als ungeeignet anzusehen ist, für den Kläger zu einer besonderen Härte im Sinne der Generalklausel von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG zu führen (vgl. BVerwGE 34, 188 [191]).
  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 115.71
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Einberufung eines Fachschulstudenten, der ohne diese Maßnahme sein Studium nach den bisher geltenden Bestimmungen zum Abschluß bringen könnte, deshalb zu einer besonderen Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG führen kann, weil er nach der durch die Einberufung bedingten Unterbrechung des Studiums mit einem erschwerten und verlängerten Studium an der Fachhochschule rechnen müßte, hat der erkennende Senat in zahlreichen Entscheidungen Rechtsgrundsätze aufgestellt; unter Hinweis auf die Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280) und vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 139.71 - sind hier die folgenden Gesichtspunkte hervorzuheben:.
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 115.71
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Einberufung eines Fachschulstudenten, der ohne diese Maßnahme sein Studium nach den bisher geltenden Bestimmungen zum Abschluß bringen könnte, deshalb zu einer besonderen Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG führen kann, weil er nach der durch die Einberufung bedingten Unterbrechung des Studiums mit einem erschwerten und verlängerten Studium an der Fachhochschule rechnen müßte, hat der erkennende Senat in zahlreichen Entscheidungen Rechtsgrundsätze aufgestellt; unter Hinweis auf die Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280) und vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 139.71 - sind hier die folgenden Gesichtspunkte hervorzuheben:.
  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 117.71

    Ermessenspielraum der zuständigen Behörden bei der Entscheidung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 115.71
    In zwei weiteren Urteilen vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 und BVerwG VIII C 117.71 - hat der Senat dargelegt, daß im Regelfall eine weitere durch den Wehrdienst bedingte Verzögerung des Studiums nicht mehr zumutbar ist, wenn der Fachschulstudent, der ohne die Einberufung seine Ausbildung nach den bisher geltenden Bestimmungen zum Abschluß bringen könnte, auch noch nach Abschluß seines Studiums zum Grundwehrdienst herangezogen werden kann; Feststellungen, die eine solche unzumutbare Verzögerung der Ausbildung betreffen, dürften aber nicht auf bloße Vermutungen gestützt werden.
  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 116.71
    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 115.71
    In zwei weiteren Urteilen vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 und BVerwG VIII C 117.71 - hat der Senat dargelegt, daß im Regelfall eine weitere durch den Wehrdienst bedingte Verzögerung des Studiums nicht mehr zumutbar ist, wenn der Fachschulstudent, der ohne die Einberufung seine Ausbildung nach den bisher geltenden Bestimmungen zum Abschluß bringen könnte, auch noch nach Abschluß seines Studiums zum Grundwehrdienst herangezogen werden kann; Feststellungen, die eine solche unzumutbare Verzögerung der Ausbildung betreffen, dürften aber nicht auf bloße Vermutungen gestützt werden.
  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 16.72

    Zeitverlust im Studium durch die Einberufung zum Wehrdienst - Besondere Härte …

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt aber ein Mehraufwand von drei Semestern eine besondere Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG dar (…vgl. Urteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 [a.a.O.] und BVerwG VIII C 117.71 - und vom 18. April 1973 - BVerwG VIII C 115.71 -).
  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 79.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - …

    Auch ein solcher Zeitverlust begründet einen Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG (Urteil vom 18. April 1973 - BVerwG VIII C 115.71 - Beschluß vom 29. Januar 1974 - BVerwG VIII C 118.71 -).
  • BVerwG, 29.01.1974 - VIII C 118.71

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - Verlängerung der Ausbildung …

    Der Senat hat in drei ähnlich gelagerten Fällen entschieden, daß bei einer derartigen Tatsachenlage eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG anzunehmen ist (Urteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 und BVerwG VIII C 117.71 - und vom 18. April 1973 - BVerwG VIII C 115.71 -).
  • BVerwG, 27.12.1972 - VIII C 110.71

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Erledigung des Rechtsstreits in der …

    Denn der Senat hat entschieden, daß eine Behebung einer entgegen § 13 Abs. 3 Satz 1 der Musterungsverordnung in der Fassung vom 6. Februar 1963 (BGBl. I S. 113) unterbliebenen Anhörung nicht schon in der Durchführung des Widerspruchsverfahrens liegt, sondern eine besondere Maßnahme des hierfür allein zuständigen Kreiswehrersatzamtes erfordert (Urteile vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - [NJW 1972, 1483] und vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 115.71 -).
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