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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1964 - VIII C 117.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1509
BVerwG, 08.05.1964 - VIII C 117.63 (https://dejure.org/1964,1509)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1964 - VIII C 117.63 (https://dejure.org/1964,1509)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1964 - VIII C 117.63 (https://dejure.org/1964,1509)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 24.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1964 - VIII C 117.63
    Dem § 17 Abs. 3 Satz 2 LBesG 54, der eine Stellenzulage für eine bestimmte Beamtengruppe vorsieht und deren Voraussetzungen regelt, ist, wie das erkennende Gericht zu dem insoweit gleichliegenden § 21 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes bereits entschieden hat (Urteile vom 12. Juni 1963 - BVerwGE 16, 142 - und - BVerwG VIII C 43.63 -, Buchholz BVerwG 235, § 21 BBesG Nr. 3), nicht darüber hinaus auch noch zu entnehmen, daß die Freiheit der Verwaltung, über die ihr bewilligten Planstellen nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen zu verfügen, hat eingeschränkt werden sollen.
  • BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 43.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1964 - VIII C 117.63
    Dem § 17 Abs. 3 Satz 2 LBesG 54, der eine Stellenzulage für eine bestimmte Beamtengruppe vorsieht und deren Voraussetzungen regelt, ist, wie das erkennende Gericht zu dem insoweit gleichliegenden § 21 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes bereits entschieden hat (Urteile vom 12. Juni 1963 - BVerwGE 16, 142 - und - BVerwG VIII C 43.63 -, Buchholz BVerwG 235, § 21 BBesG Nr. 3), nicht darüber hinaus auch noch zu entnehmen, daß die Freiheit der Verwaltung, über die ihr bewilligten Planstellen nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen zu verfügen, hat eingeschränkt werden sollen.
  • BVerwG, 31.10.1973 - II B 21.73

    Besetzung einer Planstelle - Bezahlung eines Beamten (oder Angestellten) einer …

    Die Freiheit der Verwaltung, über die Planstellen nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, habe nicht eingeschränkt werden sollen; hierfür hätte es einer ausdrücklichen Bestimmung bedurft (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 16, 142 [144, 145]; Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 12. Juni 1963 - BVerwG VIII C 43.63 - [Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 3] und vom 8. Mai 1964 - BVerwG VIII C 117.63 - [ZBR 1964, 315 = DÖD 1964, 177]).
  • BVerwG, 19.04.1967 - VI C 9.67

    Antrag auf Gewährung einer Stellenzulage gemäß § 21 Abs. 2 des …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dagegen wird der Begriff des Amtes in § 21 Abs. 2 BBesG nicht nach den in der Besoldungsordnung mit den Dienstgradbezeichnungen aufgeführten Amtsarten bestimmt, in die der Beamte befördert wird, sondern mit dem Begriff des Dienstpostens gleichgesetzt, der als der konkrete Aufgabenkreis bei einer bestimmten Dienststelle verstanden wird (BVerwGE 16, 142 [143, 144, 145] undUrteile vom 12. Juni 1963 - BVerwG VIII C 43.63 - undvom 8. Mai 1964 - BVerwG VIII C 117.63 -).
  • BVerwG, 03.10.1968 - II C 77.67

    Besoldungsrecht von Beamten - Voraussetzungen der Gewährung einer Stellenzulage …

    Zudem war es nicht Inhalt und Zweck dieser Vorschrift - die übrigens durch das Erste Besoldungsneuregelungsgesetz vom 6. Juli 1967 (BGBl. I S. 629) mit Wirkung vom 1. Juli 1967 durch eine andersartige Regelung ersetzt worden ist -, dem Beamten einen Anspruch auf funktionsgerechte Besoldung zu verschaffen (vgl. BVerwGE 16, 142 [144]; ebenso Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1964 - BVerwG VIII C 117.63 - [ZBR 1964 S. 315], vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 9.67 -, vom 8. Mai 1968 - BVerwG VI C 41.67 - und vom 22. Mai 1968 - BVerwG VI C 39.67 -).
  • BVerwG, 29.02.1968 - II C 53.67

    Anspruch auf Gewährung einer Stellenzulage bei Wahrnehmung der Obliegenheiten …

    Gerade auch daraus erklärt es sich, daß das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 21 Abs. 2 BBesG uneingeschränkt - also ohne Einschränkung in bezug auf suspendierte oder aus anderen Gründen an der Dienstausübung gehinderte Beamte - die Auffassung vertreten hat, daß eine im Organisations- und Stellenplan für einen bestimmten Dienstposten ausgebrachte Planstelle mit einem Beamten besetzt werden dürfe, der diesen Posten nicht wahrnimmt und auch in Zukunft nicht wahrnehmen soll (vgl. Urteil vom 8. Mai 1964 - BVerwG VIII C 117.63 - [ZBR 1964 S. 315-316 -]).
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