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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.04.1974

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 119.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,957
BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 119.73 (https://dejure.org/1974,957)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1974 - VIII C 119.73 (https://dejure.org/1974,957)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1974 - VIII C 119.73 (https://dejure.org/1974,957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Vorbereitung auf das geistliche Amt - Aufnahme eines Zweitstudiums während der Dauer der Zurückstellung vom Wehrdienst - Beginn des Laufes der Antragsfrist auf Zurückstellung wegen weiterer Zurückstellungsgründe - Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 119.73
    Zwar kann ein Wehrpflichtiger sich nicht mit Erfolg auf einen Zurückstellungsgrund berufen, den er unter rechtsmißbräuchlicher Ausnutzung einer ihm aus anderem Grunde eingeräumten Zurückstellung selbst herbeigeführt hat (vgl. BVerwGE 34, 273).

    Ein vom Wehrdienst zurückgestellter Wehrpflichtiger ist - sofern er nicht dadurch dem Zweck seiner Zurückstellung zuwiderhandelt - nicht daran gehindert, während der Zeit seiner Zurückstellung im Rahmen seiner allgemeinen Handlungsfreiheit für seinen persönlichen Bereich Entscheidungen zu treffen, die bei ihrer Ausführung entweder sofort oder nach einer gewissen zeitlichen Entwicklung zu einen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG führen (BVerwGE 34, 273 [275]).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 119.73
    Im Sinne der genannten Vorschrift ist ein Ausbildungsabschnitt in der Regel dann weitgehend gefördert, wenn der Wehrpflichtige von der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit mindestens ein Drittel erreicht hat (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 119.73
    Im Sinne der genannten Vorschrift ist ein Ausbildungsabschnitt in der Regel dann weitgehend gefördert, wenn der Wehrpflichtige von der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit mindestens ein Drittel erreicht hat (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 119.73
    Im Sinne der genannten Vorschrift ist ein Ausbildungsabschnitt in der Regel dann weitgehend gefördert, wenn der Wehrpflichtige von der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit mindestens ein Drittel erreicht hat (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 119.73
    Im Sinne der genannten Vorschrift ist ein Ausbildungsabschnitt in der Regel dann weitgehend gefördert, wenn der Wehrpflichtige von der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit mindestens ein Drittel erreicht hat (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).
  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 117.71

    Ermessenspielraum der zuständigen Behörden bei der Entscheidung der …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 119.73
    Da die Wehrersatzbehörde von ihrem durch die "Soll"-Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG gekennzeichneten Entscheidungsspielraum - mag er vielleicht hier auch noch so gering sein - keinen Gebrauch gemacht hat, weil sie sich aus Rechtsgründen für gehindert hielt, den Kläger zurückzustellen, ist die Entscheidung über den Rechtsanspruch, den der Kläger mit seinem Zurückstellungsantrag geltend gemacht hat, noch nicht spruchreif im Sinne von § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO; in einem solchen Falle kam nur ein Bescheidungsurteil nach § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO in Betracht (vgl. die Urteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 und BVerwG VIII C 117.71 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 69]).
  • BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72

    Erfordernis einer Anhörung des Wehrpflichtigen vor Einberufung zum Wehrdienst - …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 119.73
    Es ist, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. April 1974 - BVerwG VIII C 68.72 - unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Gerichts dargelegt hat, der gesetzgeberische Zweck des § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG, den Wehrersatzbehörden mit dieser Fristvorschrift die erforderliche Möglichkeit zu geben, alsbald Klarheit über die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen zu erhalten und so die Einberufungsvorgänge zu fördern und zu erleichtern.
  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 116.71
    Auszug aus BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 119.73
    Da die Wehrersatzbehörde von ihrem durch die "Soll"-Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG gekennzeichneten Entscheidungsspielraum - mag er vielleicht hier auch noch so gering sein - keinen Gebrauch gemacht hat, weil sie sich aus Rechtsgründen für gehindert hielt, den Kläger zurückzustellen, ist die Entscheidung über den Rechtsanspruch, den der Kläger mit seinem Zurückstellungsantrag geltend gemacht hat, noch nicht spruchreif im Sinne von § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO; in einem solchen Falle kam nur ein Bescheidungsurteil nach § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO in Betracht (vgl. die Urteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 und BVerwG VIII C 117.71 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 69]).
  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 10.78

    Zurückstellung vom Zivildienst wegen der Vorbereitung auf ein geistliches Amt - …

    Die Frist von drei Monaten begann erst am 24. April 1977 zu laufen, als der Kläger seine Vorbereitung auf das geistliche Amt aufgab (Beschluß vom 8. Februar 1973 - BVerwG 8 C 165.72 - und Urteile vom 10. April 1974 - BVerwG 8 C 68.72 - und vom 3. Juli 1974 - BVerwG 8 C 119.73 -).

    Der Kläger konnte während der Zeit seiner Zurückstellung zur Vorbereitung auf das geistliche Amt für seinen persönlichen Bereich Entscheidungen treffen, die sofort oder später einen neunen Zurückstellungsgrund schaffen (BVerwGE 34, 273 [275]; Urteile vom 3. Juli 1974 - BVerwG 8 C 119.73 - und vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 42.77 -).

    Unter dem Schutz der Zurückstellung wegen der Vorbereitung auf das geistliche Amt konnte der Kläger nicht daran gehindert werden, neben evangelischer Theologie auch, noch ein anderes Fach, nämlich Germanistik zu studieren und damit Entscheidungen zu treffen, die bei ihrer Ausführung entweder sofort oder nach einer gewissen zeitlichen Entwicklung zu einem neuen Zurückstellungsgrund im Sinne aus § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG führten (BVerwGE 34, 273 [275]; Urteile vom 3. Juli 1974 - BVerwG 8 C 119.73 - und vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 42.77 -).

  • BVerwG, 13.01.1982 - 8 C 49.80

    Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Studiendauer - Prüfungszeit - …

    Der mit der Antragsfrist verfolgte gesetzgeberische Zweck besteht darin, alsbald Klarheit über die künftige Verfügbarkeit des Dienstpflichtigen zu schaffen und dadurch die Einberufungsvorgänge zu fördern und zu erleichtern (Urteil vom 3. Juli 1974 - BVerwG VIII C 119.73 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 4 S. 10 [12 f.]).

    Anders als in den vom Senat entschiedenen Fällen der Zurückstellung wegen Vorbereitung auf das geistliche Amt und der Zivildienstausnahme (Wehrdienstausnahme) für Helfer im Katastrophenschutz (Urteile vom 3. Juli 1974 - BVerwG VIII C 119.73 - a.a.O. [13] und vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 21.78 - Buchholz 448.11 § 12 ZDG Nr. 1 [3 f.]) können bei einer befristeten Zurückstellung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG neue Umstände, die die künftige Verfügbarkeit des Dienstpflichtigen betreffen, zu veränderten Planungen führen und müssen daher fristgerecht zur Kenntnis der Behörde gelangen (vgl. auch Urteil vom 3. Juli 1974 - BVerwG VIII C 119.73 - a.a.O. [3]).

  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 7.96

    Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Verlängerung des Einberufungsalters bis …

    Diese Fristen sollen alsbald Klarheit über die künftige Verfügbarkeit des Dienstpflichtigen schaffen und dadurch die Einberufungsvorgänge fördern und erleichtern (vgl. Urteile vom 3. Juli 1974 - BVerwG VIII C 119.73 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 4 S. 10 (12 f.), vom 13. Januar 1982 - BVerwG 8 C 49.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 16 S. 10 (14) und vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 61.80 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 14 S. 1 (3)).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 23.87

    Wehrpflicht - Zurückstellungsgrund - Frist zur Geltendmachung - Grundwehrdienst - …

    Die Ausschlußfristen für Zurückstellungsanträge sollen alsbald Klarheit über die künftige Verfügbarkeit des Dienstpflichtigen schaffen und dadurch die Einberufungsvorgänge fördern und erleichtern (vgl. Urteile vom 3. Juli 1974 - BVerwG VIII C 119.73 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 4 S. 10 …und vom 19. November 1982, a.a.O. S. 3).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 61.86

    Herbeiführen eines Zurückstellungsgrundes - Rechtsmißbrauch

    Ein eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG ausschließender Rechtsmißbrauch liegt nicht vor, wenn der Zweck der gewährten Zurückstellung trotz der Schaffung eines weiteren Zurückstellungsgrundes gewahrt bleibt (vgl. Urteile vom 3. Juli 1974 - BVerwG VIII C 119.73 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 4 S. 10 vom 15. November 1973 - BVerwG 8 C 42.77 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 7 S. 23 und vom 13. Januar 1982 - BVerwG 8 C 49.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 16 S. 10 ).
  • BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 21.78

    Versagung der Zurückstellung vom Zivildienst - Zivildienstausnahme für Helfer im …

    Trotzdem hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. Juli 1974 - BVerwG 8 C 119.73 - (Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 4 = BWV 1975, 128; vgl. auch Urteil vom 10. April 1974 - BVerwG 8 C 68.72 - und Beschluß vom 29. September 1975 - BVerwG 8 C 66.75 -) entschieden, daß für einen Wehrpflichtigen, der wegen Vorbereitung auf das geistliche Amt vom Wehrdienst zurückgestellt worden ist, hinsichtlich weiterer Zurückstellungsgründe der Lauf der Antragsfrist des § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG erst mit dem Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 WPflG beginnt.
  • BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 42.77

    Zurückstellung vom Zivildienst wegen weitgehender Förderung des Zweitstudiums und …

    Im Wehrpflichtrecht hat der Senat schon mehrfach entschieden, daß neben einem Erststudium ein Zweitstudium betrieben und unter dem Schütze der Zurückstellung für das Erststudium auch weitgehend gefördert werden kann (vgl. Urteile vom 10. April 1975 - BVerwG 8 C 68.72 - und vom 3. Juli 1974 - BVerwG 8 C 119.73 -).
  • BVerwG, 25.08.1983 - 8 CB 90.82

    Weitgehende Förderung eines neben einem Erststudium betriebenen Zweitstudiums - …

    Von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 1974 - BVerwG VIII C 68.72 -, vom 3. Juli 1974 - BVerwG VIII C 119.73 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 4 S. 10 (12) und vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 42.77 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 7 S. 23 (25 f.), die sich zu der Frage verhalten, ob ein neben einem Erststudium betriebenes Zweitstudium "unter dem Schutze der Zurückstellung für das Erststudium (im Sinne der §§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 a WPflG bzw. 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 a ZDG) auch weitgehend gefördert werden kann", kann das angefochtene Urteil schon deshalb nicht abweichen, weil der Kläger sein rechtswissenschaftliches Studium nach der für das Studium der Betriebswirtschaft erfolgten Zurückstellung vom Wehrdienst aufgenommen hat.
  • BVerwG, 03.02.1978 - 8 B 38.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn des Laufs der …

    Wehrpflichtgesetzes - WPflG - erst mit dem Wegfall der gesetzlichen Voraussetzung des § 12 Abs. 2 WPflG beginnt (Urteile vom 10. April 1974 - BVerwG 8 C 68.72 - und vom 3. Juli 1974 - BVerwG 8 C 119.73 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 4 = BWV 1975, 128]; vgl. auch Beschluß vom 29. September 1975 - BVerwG 8 C 66.75 -).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 8 C 61.86

    Zurückstellung vom Wehrdienst zur Behebung eines familiären Notstands - …

    Rechtsmißbräuchlich ist die Herbeiführung eines Zurückstellungsgrundes unter dem Schutz einer gewährten Zurückstellung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn sie dem Zweck der gewährten Zurückstellung widerspricht (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 207.67 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 42 S. 49 und vom 3. Juli 1974 - BVerwG VIII C 119.73 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 4 S. 10 ).
  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 CB 184.81

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Antrag auf Zurückstellung vom …

  • BVerwG, 15.02.1980 - 8 B 68.79

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Frist zur Geltendmachung von …

  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 B 117.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

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   BVerwG, 22.04.1974 - VIII C 119.73   

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BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1974 - VIII C 119.73 (https://dejure.org/1974,5792)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1974 - VIII C 119.73 (https://dejure.org/1974,5792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,5792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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