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| BVerwG, 12.12.1963 - VIII C 12.62 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines während des Krieges in einem Konzentrationslager Internierten auf beamtenrechtliches Ruhegehalt und Entschädigung wegen verhinderter Dienstlaufbahn - Entscheidung eines nicht wiedergutmachungspflichtigen Dienstherrn - Entscheidung der unzuständigen Behörde ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1961 - I A 1115/56
- BVerwG, 04.12.1961 - VIII B 100.61
- BVerwG, 12.12.1963 - VIII C 12.62
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.02.1959 - II C 281.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.12.1963 - VIII C 12.62
Eine Dienststelle ist die kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit, der ein Örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen worden ist (vgl. BVerwGE 8, 147 [BVerwG 12.02.1959 - II C 281/57]; 9, 235) [BVerwG 21.10.1959 - VIII C 258/59]. - BVerwG, 27.01.1960 - VIII C 87.59
Auszug aus BVerwG, 12.12.1963 - VIII C 12.62
Das hat der erkennende Senat dargestellt im Urteil BVerwGE 10, 115 (119) [BVerwG 27.01.1960 - VIII C 87/59] mit der Begründung, in solchen Fällen könne nur durch ein Aufhebungsurteil erreicht werden, daß das Verfahren abgegeben wird an die zuständige Behörde des gemäß § 22 BWGöD zur Wiedergutmachung verpflichteten Dienstherrn. - BVerwG, 21.10.1959 - VIII C 258.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.12.1963 - VIII C 12.62
Eine Dienststelle ist die kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit, der ein Örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen worden ist (vgl. BVerwGE 8, 147 [BVerwG 12.02.1959 - II C 281/57]; 9, 235) [BVerwG 21.10.1959 - VIII C 258/59].
- BVerwG, 27.08.1962 - VIII C 415.59
Auszug aus BVerwG, 12.12.1963 - VIII C 12.62
Das ist im Urteil BVerwGE 14, 356 (vgl. dasUrteil vom 27. August 1962 - BVerwG VIII C 363.59 -, RiA 1963 S. 256) naher begründet worden mit den Besonderheiten des wiedergutmachungsrechtlichen Antragsverfahrens, das dem Antragsteller keinen Einfluß auf die Bestimmung der Behörde gewährt, die auf Grund eines form- und fristgerecht gestellten Antrags (§ 24 BWGöD) über die Wiedergutmachung entscheidet. - BVerwG, 27.09.1962 - VIII C 34.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.12.1963 - VIII C 12.62
In einem gleichartigen Fall - betreffend die frühere Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin und ihre Funktionsnachfolgerin, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - ist bereitsim Urteil vom 27. September 1962 - BVerwG VIII C 34.61 -, NJW/RzW 1963 S. 139, entschieden worden, daß die Funktionsnachfolge hinsichtlich der ganzen Nichtgebietskörperschaft auch zur Wiedergutmachungspflicht des Funktionsnachfolgers im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 1 BWGöD führt, sofern die örtliche und sachliche Abgrenzung des Dienstbereichs der Dienststelle nicht möglich ist, bei der der Antragsteller tätig war. - BVerwG, 27.08.1962 - VIII C 363.59
Auszug aus BVerwG, 12.12.1963 - VIII C 12.62
Das ist im Urteil BVerwGE 14, 356 (vgl. dasUrteil vom 27. August 1962 - BVerwG VIII C 363.59 -, RiA 1963 S. 256) naher begründet worden mit den Besonderheiten des wiedergutmachungsrechtlichen Antragsverfahrens, das dem Antragsteller keinen Einfluß auf die Bestimmung der Behörde gewährt, die auf Grund eines form- und fristgerecht gestellten Antrags (§ 24 BWGöD) über die Wiedergutmachung entscheidet.
- BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 62.64
Rechtsmittel
Liegt darin die Feststellung, er habe vorher im Dienst eines anderen Dienstherrn - etwa der Stadt Krefeld - gestanden, so könnte möglicherweise dieser Dienstherr und nicht das Land zur Wiedergutmachung verpflichtet sein mit der Folge, daß der Beklagte als Wiedergutmachungsbehorde des Landes nicht über den Wiedergutmachungsantrag zu entscheiden gehabt hätte und deshalb auch nicht für die Ermessensentscheidung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BWGöD zuständig gewesen wäre (vgl. BVerwGE 14, 356 [358] undUrteil vom 12. Dezember 1963 - BVerwG VIII C 12.62 -, Buchholz BVerwG 233, § 22 Nr. 9 = NJW/RzW 1964 S. 333, mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 17.09.1964 - VIII C 251.63
Wiedergutmachungspflicht des Dienstherrn ggü. einem aus Verfolgungsgründen die …
Das wird näher dargelegt in dem Urteil vom 12. Dezember 1963 - BVerwG VIII C 12.62 -, Buchholz BVerwG 233, § 22 Nr. 9 = NJW/RzW 1964 S. 333.
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