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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.1977 - VIII C 13.76   

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BVerwG, 27.07.1977 - VIII C 13.76 (https://dejure.org/1977,1600)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1977 - VIII C 13.76 (https://dejure.org/1977,1600)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1977 - VIII C 13.76 (https://dejure.org/1977,1600)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 72.82

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Dissertation - Unzumutbare Härte

    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts greift § 12 Abs. 6 WPflG auch in Verbindung mit dem allgemeinen Härtetatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG nicht zugunsten des Klägers ein (vgl. zu ihrer Anwendbarkeit Urteil vom 27. Juli 1977 - BVerwG VIII C 13.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 115 S. 86 m.weit. Nachw.).

    Beizupflichten ist ferner der Auffassung des Verwaltungsgerichts, daß eine unzumutbare Härte nicht allein dadurch begründet wird, daß der Kläger im Falle seiner Einberufung die Dissertation nicht mehr fortführen könnte (vgl. Urteil vom 27. Juli 1977, a.a.O. S. 87).

    Der Senat hat die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verlust einer hinreichend konkretisierbaren Berufsaussicht eine unzumutbare Härte begründet, in seinem Urteil vom 27. Juli 1977 (a.a.O.) als in jenem Verfahren aus tatsächlichen Gründen entscheidungsunerheblich nicht abschließend erörtert.

    Es darf "schlechterdings nicht möglich" sein (vgl. Urteil vom 27. Juli 1977, a.a.O. S. 88), die gegebene Berufschance, sei es auch auf anderem Wege, zu verwirklichen.

  • BVerwG, 27.09.1979 - 8 CB 46.79

    Höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Rechtsfrage mit revisionsgerichtlichem …

    Hierzu hat der Senat mehrfach entschieden (z.B. Urteile vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 40.73 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 104] und vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 13.76 - [Buchholz, a.a.O., Nr. 115 mit weiteren Nachweisen]), daß wegen der die Zurückstellung nach § 12 Abs. 6 Satz 2 WPflG innewohnenden Freistellung vom Wehrdienst die an den Wehrpflichtigen zu stellenden Anforderungen besonders hoch sein müssen.

    Der Verlust eines Dissertationsthemas durch die Einberufung zum Wehrdienst, an dem der Wehrpflichtige - wie hier - ein Jahr lang gearbeitet hat, ist keine unzumutbare, sondern nur eine besondere Härte, auch wenn das Thema während des Wehrdienstes durch Arbeiten anderer überholt werden sollte (…Urteile vom 18. Februar 1976 - BVerwG 8 C 39.75 - [Buchholz, a.a.O., Nr. 102] und vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 13.76 - [Buchholz, a.a.O., Nr. 115]).

  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78

    Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Grundwehrdienst aus Ausbildungsgründen …

    Zum Begriff der unzumutbaren Härte hat der Senat u.a. in den Urteilen vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 40.73 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 104; mit weiteren Nachweisen), vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 113) und vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 13.76 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 115) dargelegt, daß er eine Steigerung der besonderen Härtelage voraussetzt, weil die Zurückstellung über die Altersgrenze hinaus nicht bloß zu einer zeitlichen Verschiebung des Grundwehrdienstes führt, sondern zur Freistellung davon.
  • BVerwG, 26.11.1980 - 8 C 92.79

    Einberufung zum Wehrdienst vor Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteile vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 70.72 -, vom 14. Mai 1975 - BVerwG 8 C 25.73 und BVerwG 8 C 177.72 -, vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 40.73 - [BVerwGE 49, 193], vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 -, vom 27. Juli 1976 - BVerwG 8 C 13.76 -, vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 1.71 -, vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 10.77 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nrn. 90, 93, 94, 104, 113, 115, 120 und 121] und vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 -) bedeutet die unzumutbare Härte im Sinne von § 12 Abs. 6 Satz 2 WPflG gegenüber der in § 12 Abs. 4 WPflG genannten besonderen Härte eine Steigerung sowohl dem Grade als auch den Anforderungen an ihre Vermeidbarkeit nach, weil eine Zurückstellung vom Wehrdienst über die in § 12 Abs. 6 Satz 1 WPflG genannte Altersgrenze hinaus keine bloße Verschiebung der Wehrdienstleistung bedeutet, sondern zur völligen Freistellung des Wehrpflichtigen vom Grundwehrdienst führt (…Urteil vom 14. Mai 1975 - BVerwG 8 C 177.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 94]).
  • BVerwG, 30.05.1983 - 8 CB 72.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Heranziehung zum Wehrdienst …

    Ein Revisionsverfahren kann dem Senat Gelegenheit geben, über die in den Urteilen vom 18. Februar 1976 (- BVerwG VIII C 39.75 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 102 S. 42) und vom 27. Juli 1977 (- BVerwG VIII C 13.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 115 S. 86) enthaltenen Ausführungen hinaus zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Heranziehung zum Wehrdienst im Hinblick auf den damit verbundenen Verlust der Forschungsarbeiten im Rahmen einer Dissertation eine die Zurückstellung vom Wehrdienst nach § 12 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 WPflG rechtfertigende unzumutbare Härte bedeuten würde.
  • BVerwG, 30.05.1983 - 8 CB 73.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Heranziehung zum Wehrdienst …

    Ein Revisionsverfahren kann dem Senat Gelegenheit geben, über die in den Urteilen vom 18. Februar 1976 (- BVerwG VIII C 39.75 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 102 S. 42) und vom 27. Juli 1977 (- BVerwG VIII C 13.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 115 S. 86) enthaltenen Ausführungen hinaus zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Heranziehung zum Wehrdienst im Hinblick auf den damit verbundenen Verlust der Forschungsarbeiten im Rahmen einer Dissertation eine die Zurückstellung vom Wehrdienst nach § 12 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 WPflG rechtfertigende unzumutbare Härte bedeuten würde.
  • BVerwG, 21.11.1978 - 8 C 32.77

    Facharzt für Kieferchirurgie - Ausbildung - Einheitlicher Ausbildungsabschnitt - …

    Eine solche setzt nach der Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 40.73 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 104;… mit weiteren Nachweisen], vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 113] und vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 13.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 115]) eine Steigerung der besonderen Härtelage voraus, weil eine Zurückstellung über die Altersgrenze hinaus nicht bloß zu einer zeitlichen Verschiebung des Grundwehrdienstes führt, sondern zur Freistellung davon.
  • BVerwG, 29.11.1979 - 8 B 109.79

    Begriff der "unzumutbaren Härte"

    Zu dem Begriff der unzumutbaren Härte in § 12 Abs. 6 Satz 2 WPflG hat der beschließende Senat u.a. in den vom Verwaltungsgericht genannten Urteilen vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 40.73 -, vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 - vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 13.76 - und vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 10.77 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nrn. 104, 113, 115, 121) dargelegt, daß er eine Steigerung der besonderen Härtelage voraussetzt, weil die Zurückstellung über die Altersgrenze hinaus nicht bloß zu einer zeitlichen Verschiebung des Grundwehrdienstes führt, sondern zur Freistellung davon.
  • BVerwG, 25.08.1978 - 8 B 17.78

    Klage auf weitere Zurückstellung vom Zivildienst - Vorliegen einer unzumutbaren …

    Zu dem Begriff der unzumutbaren Härte hat der beschließende Senat u.a. in den Urteilen vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 40.73 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 104; mit weiteren Nachweisen), vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 113) und vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 13.76 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 115) dargelegt, daß er eine Steigerung der besonderen Härtelage voraussetzt, weil die Zurückstellung über die Altersgrenze hinaus nicht bloß zu einer zeitlichen Verschiebung des Zivildienstes (Grundwehrdienstes) führt, sondern zur Freistellung davon.
  • VG Leipzig, 28.05.1998 - 6 K 563/98

    Einberufung zum 10-monatigen Grundwehrdienst; Erneute Zurückstellung vom …

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