Rechtsprechung
| BVerwG, 07.07.1966 - VIII C 134.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1962 - VI A 506/61
- BVerwG, 07.07.1966 - VIII C 134.63
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63
Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe
Auszug aus BVerwG, 07.07.1966 - VIII C 134.63
Umfange einer Nachprüfung durch das Gericht zugänglich (vgl. BVerwGE 21, 184).
- VG Stuttgart, 29.04.2021 - 10 K 11548/18
Dienstunfallfürsorge; Konkretisierung hinsichtlich der Angemessenheit der …
Rn. 21 a) Die Begriffe der Notwendigkeit und Angemessenheit des Heilverfahrens unterliegen als unbestimmte Rechtsbegriffe der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (zum Begriff der Notwendigkeit vgl. BVerwG, Urteil vom 07.07.1966 - VIII C 134.63 -, ZBR 1967, 370, 371; Sächsisches OVG…, Urteil vom 09.02.2018 - 2 A 93/17 -, juris Rn. 18).Der diesbezügliche Anspruch des Beamten ist als beamtenrechtlicher Versorgungsanspruch gestaltet und trägt der Tatsache, dass der Beamten den Gesundheitsschaden bei der Ausübung des Dienstes erlitten hat, durch eine verhältnismäßig großzügige Ausgestaltung Rechnung (BVerwG, Urteil vom 07.07.1966 - VIII C 134.63 -, ZBR 1967, 370, 371; Sächsisches OVG…, Urteil vom 09.02.2018 - 2 A 93/17 -, juris Rn. 19).
Rn. 24 Diese Herangehensweise trägt dem Umstand Rechnung, dass im Rahmen des Dienstunfallfürsorgerechts zwar eine großzügigere Ausgestaltung der Erstattungsansprüche angezeigt ist, ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Naturalrestitution, wie er im bürgerlichen Recht dem Geschädigten gegenüber dem Schädiger zusteht, jedoch nicht in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 07.07.1966 - VIII C 134.63 -, ZBR 1967, 370, 371; OVG Berlin…, Urteil vom 29.06.1999 - 4 B 46.96 -, juris Rn. 18).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2002 - 1 A 5564/99
Anspruch auf Erstattung von Heilungskosten; Umfang der Beihilfeberechtigung; …
- OVG Sachsen, 09.02.2018 - 2 A 93/17
Unfallfürsorge; Heranziehung der Beihilfebestimmungen; Angemessenheit der Kosten
Rn. 18 Die Begriffe der Notwendigkeit und Angemessenheit eines Heilverfahrens unterliegen der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, denn es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe (vgl. für den Begriff der Notwendigkeit BVerwG, Urt. v. 7. Juli 1966, ZBR 1967, 370, 371).Dies ist auch bei der Prüfung der Frage zu beachten, ob im Einzelfall die Kosten notwendig und angemessen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Juli 1966 a. a. O. S. 371).
- VG Ansbach, 23.09.2008 - AN 1 K 07.03486
Unfallfürsorge; keine Erstattung der Kosten von Leerfahrten; kein Anspruch auf …
Ob eine Heilverfahrensmaßnahme dem Grunde und der Höhe nach "notwendig" ist, unterliegt in vollem Umfange der gerichtlichen Nachprüfung (…Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, a.a.O., RdNr. 46 zu § 33 BeamtVG;… Schütz/Maiwald, a.a.O., RdNr. 26 zu § 33 BeamtVG; BVerwG, Urteil vom 7.7.1966 - VIII C 134.63, BVerwGE 21, 184). - BVerwG, 05.09.1972 - VI B 9.72
Dienstpostenbewertung in Niedersachsen - Schadensersatz wegen Verletzung der …
Auch die von der Beschwerde behauptete Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1964 - BVerwG II C 121.62 - (BVerwGE 19, 252) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. November 1966 - OVG VI A 640/64 - (nicht OVG VI A 640/65) - ZBR 1967, 370 - liegt nicht vor. - BVerwG, 15.04.1970 - I WB 154.69
Verletzung der mit dem allgemeinen Dienstverhältnis zusammenhängenden …
Daß ein entsprechender Beschwerdegrund gegeben sei, habe er erst am 21. September 1969 durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 4. November 1966 (ZBR 1967, 370) erfahren.
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