Rechtsprechung
| BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 137.72 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,3308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Kassel, 06.07.1972 - IV E 298/71
- BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 137.72
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 54.71
Unentbehrlichkeit im privaten Betrieb - Härtefall durch Einziehung zur Bundeswehr …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 137.72
Deshalb dringt die Beklagte mit ihrem Einwand nicht durch (vgl. BVerwGE 40, 127 ff. mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 137.72
Deshalb kommt es auf die Sach- und Rechtslage an, die im Gestellungszeitpunkt, dem 4. Oktober 1971, bestand (BVerwGE 34, 155 [158]; 37, 151 [153]). - BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 137.72
Deshalb kommt es auf die Sach- und Rechtslage an, die im Gestellungszeitpunkt, dem 4. Oktober 1971, bestand (BVerwGE 34, 155 [158]; 37, 151 [153]).
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 137.72
Einem Verhalten des Wehrpflichtigen selbst steht hierbei, jedenfalls soweit es sich um den Zurückstellungsgrund der Unentbehrlichkeit in einem elterlichen Betrieb handelt, ein Verhalten seines Vaters als Betriebsinhaber gleich; denn dieser Zurückstellungsgrund schützt den elterlichen Betrieb als solchen (BVerwGE 34, 273 undUrteil vom 23. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 61). - BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 41.69
Abgrenzung von Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage bei einem Angriff gegen …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 137.72
Unentbehrlich ist er dann, wenn der wehrdienstbedingte Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch Einstellung einer, auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Ersatzkraft ausgeglichen werden kann und die Einberufung deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betriebes führen würde(Urteil vom 9. Juni 1971 - BVerwG VIII C 41.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 52 = NJW 1972, 656 = BW 1972, 281]). - BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen rechtsmißbräuchlicher Herbeiführung …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 137.72
Einem Verhalten des Wehrpflichtigen selbst steht hierbei, jedenfalls soweit es sich um den Zurückstellungsgrund der Unentbehrlichkeit in einem elterlichen Betrieb handelt, ein Verhalten seines Vaters als Betriebsinhaber gleich; denn dieser Zurückstellungsgrund schützt den elterlichen Betrieb als solchen (BVerwGE 34, 273 undUrteil vom 23. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 61).
- BVerwG, 28.07.1976 - VIII C 24.74
Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Verhältnis der Generalklausel des § …
Das gilt insbesondere für einen nebenberuflich geführten landwirtschaftlichen Betrieb (vgl. Urteile vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 180.70 - vom 18. April 1973 - BVerwG VIII C 53.72 - vom 30. Mai 1973 - BVerwG VIII C 109.71 - vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 23.73 - vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 16.73 - vom 19. Februar 1975 - BVerwG VIII C 137.72 - vom 11. Juni 1975 - BVerwG VIII C 58.74 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.