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| BVerwG, 18.10.1962 - VIII C 145.60 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.1958 - 189/57
- BVerwG, 18.10.1962 - VIII C 145.60
Papierfundstellen
- NJW 1963, 829
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 47.64
Rechtsmittel
Diesem Standpunkt entspreche auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 145.60 -, wonach die Versagung der Reisegenehmigung zu einer Besuchsreise in die Bundesrepublik in der Regel keine besondere Zwangslage begründe. - BVerwG, 13.11.1964 - VIII B 63.63
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Unergiebig sind deshalb die Hinweise auf das bereits erwähnte Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VIII C 178.59 -, soweit es die Auslegung des Rechtsbegriffs "Flucht" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BVFG) betrifft, auf die Urteile vom 18. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 142.60 oder BVerwG VIII C 145.60 -, in denen zur Auslegung des Begriffs der besonderen Zwangslage in Fällen einer Gefährdung infolge von Fluchtvorbereitungen und bei einer Versagung der Erlaubnis zu einem Besuch der Bundesrepublik Stellung genommen wird (die in der Beschwerdeschrift angegebene Fundstelle "ROW 1963 S. 62" läßt es offen, auf welches dieser Urteile die Klägerin sich berufen will), sowie der Hinweis auf das Urteil vom 28. Juni 1962 - BVerwG VIII C 70.60 -, NJW 1963 S. 70 = ROW 1963 S. 171 = ZLA 1963 S. 63, weil es die Frage behandelt, unter welchen Voraussetzungen eine subjektive Zwangslage durch die politischen Verhältnisse in der sowjetischen Besatzungszone bedingt ist.
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