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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,609
BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69 (https://dejure.org/1971,609)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1971 - VIII C 146.69 (https://dejure.org/1971,609)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1971 - VIII C 146.69 (https://dejure.org/1971,609)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Zurückstellung vom Wehrdienst durch besondere Härte - Vorliegen von Ausbildungserschwernissen während der Zeit des Wehrdienstes - Anknüpfung für wehrpflichtige Studienbewerber nach ihrer Wehrdienstleistung auch für den zwischenzeitlich geänderten ...

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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
    Der erkennende Senat hat in der Entscheidung BVerwGE 34, 278 grundsätzlich entschieden und seither daran festgehalten, daß diese Vorschrift wegen ihrer Natur als rechtsauslegende Vorschrift einen Anspruch auf Zurückstellung nicht begründen kann, und zwar auch nicht in Verbindung mit dem Gleichheitssatz - um so weniger als sie nicht in Einklang mit dem Wehrpflichtgesetz steht.

    Davon konnten, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 - (NZWehrr. 1970, 108; mit dem hier einschlägigen Teil nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 278) näher dargelegt hat, die Wehrbehörden auch schon für den hier entscheidungserheblichen Zeitpunkt des im angefochtenen Einberufungsbescheid angeordneten Termins für den Diensteintritt ausgehen.

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
    Zu den Zweifeln des Verwaltungsgerichts über die Abgrenzung eines solchen Zurückstellungsbegehrens von einem selbständigen, im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgenden Zurückstellungsbegehren ist auf die seither ergangene ständige Rechtsprechung des Senats hinzuweisen, insbesondere auf das Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 36.69 - (Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 38 = BWV 1969, 257 = DÖV 1969, 756 [in BVerwGE 32, 243 nicht vollständig abgedruckt]) sowie BVerwGE 34, 155.; 37, 151; neuerlich das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 -.

    Weitgehend gefördert im Sinn dieser Vorschrift ist ein Ausbildungsabschnitt, wenn der Wehrpflichtige, schon mindestens ein Drittel der für, den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit erreicht hat (zuletzt BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155).

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
    Zu den Zweifeln des Verwaltungsgerichts über die Abgrenzung eines solchen Zurückstellungsbegehrens von einem selbständigen, im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgenden Zurückstellungsbegehren ist auf die seither ergangene ständige Rechtsprechung des Senats hinzuweisen, insbesondere auf das Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 36.69 - (Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 38 = BWV 1969, 257 = DÖV 1969, 756 [in BVerwGE 32, 243 nicht vollständig abgedruckt]) sowie BVerwGE 34, 155.; 37, 151; neuerlich das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 -.
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
    Weitgehend gefördert im Sinn dieser Vorschrift ist ein Ausbildungsabschnitt, wenn der Wehrpflichtige, schon mindestens ein Drittel der für, den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit erreicht hat (zuletzt BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
    Hierbei besteht Anlaß hervorzuheben, daß zwar für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Ablehnung eines bei der Wehrbehörde selbständig beantragten und mit der Verpflichtungsklage weiterverfolgten Zurückstellungsbegehrens grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist, dennoch aber dann, wenn bereits ein Einberufungsbescheid ergangen ist, sowohl die Rechtmäßigkeit der Antragsablehnung als auch diejenige des Einberufungsbescheides sich nach dem für die rechtliche Prüfung dieses Eingriffsaktes maßgebenden Zeitpunkt des Gestellungstermines beurteilt (BVerwGE 37, 151 [153/154]).
  • BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 72.62

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen einen unanfechtbaren Verwaltungsakt …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann einer Klage die Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts nicht entgegengehalten werden, wenn sich die Widerspruchsbehörde auf die sachliche Nachprüfung des Verwaltungsakts trotz der Verspätung des Widerspruchs eingelassen hat (vom erkennenden Senat ausgesprochen z.B. in der Entscheidung vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 72.62 - [Buchholz BVerwG 310 § 79 VwGO Nr. 2 = JZ 1965, 289 = MDR 1964, 782 = DVBl. 1965, 69]; ferner in der ebenfalls eine Wehrpflichtsache betreffenden Entscheidung vom 15. Januar 1970 - BVerwG VIII C 164.67 - [Buchholz 310 § 70 VwGO.
  • BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71

    Wirkungen der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheides - Wirkungen der …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
    Zu den Zweifeln des Verwaltungsgerichts über die Abgrenzung eines solchen Zurückstellungsbegehrens von einem selbständigen, im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgenden Zurückstellungsbegehren ist auf die seither ergangene ständige Rechtsprechung des Senats hinzuweisen, insbesondere auf das Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 36.69 - (Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 38 = BWV 1969, 257 = DÖV 1969, 756 [in BVerwGE 32, 243 nicht vollständig abgedruckt]) sowie BVerwGE 34, 155.; 37, 151; neuerlich das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 -.
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
    Der erkennende Senat hat mit einem weiteren Urteil vom heutigen Tag (16. Dezember 1971) in der Sache BVerwG VIII C 88.70 grundsätzlich entschieden, daß Ausbildungserschwernisse, insbesondere erhöhte Leistungsanforderungen, die durch die Umstellung von Ausbildungseinrichtungen oder von Ausbildungsvorschriften für den Wehrpflichtigen eintreten können, als solche nicht als eine die Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte anzuerkennen sind, sofern durch Übergangsregelungen sichergestellt wird, daß wehrpflichtige Studienbewerber nach ihrer Wehrdienstleistung auch für den zwischenzeitlich geänderten Ausbildungsgang an ihre vor der Einberufung erworbene Zulassungsberechtigung anknüpfen können.
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69

    Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
    Sie hätten im übrigen schon nach den Grundsätzen über die Unerheblichkeit nicht hinreichend konkretisierter und nur vielleicht möglicher künftiger Nachteile (vgl. das Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [BWV 1970, 212 = …
  • BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 164.67

    Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision in Wehrpflichtsachen - …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann einer Klage die Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts nicht entgegengehalten werden, wenn sich die Widerspruchsbehörde auf die sachliche Nachprüfung des Verwaltungsakts trotz der Verspätung des Widerspruchs eingelassen hat (vom erkennenden Senat ausgesprochen z.B. in der Entscheidung vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 72.62 - [Buchholz BVerwG 310 § 79 VwGO Nr. 2 = JZ 1965, 289 = MDR 1964, 782 = DVBl. 1965, 69]; ferner in der ebenfalls eine Wehrpflichtsache betreffenden Entscheidung vom 15. Januar 1970 - BVerwG VIII C 164.67 - [Buchholz 310 § 70 VwGO.
  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58), BVerwG VIII C 72.70 (…Buchholz a.a.O.) und BVerwG VIII C 146.69 - die Frage, ob die wehrdienstbedingte Verlängerung der Ausbildung einen Zurückstellungsgrund abgibt, offengelassen.
  • BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72

    Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung …

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -).
  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 79.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - …

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung auch entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 - und vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 15.72, BVerwG VIII C 17.72 und BVerwG VIII C 24.72 -).
  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 117.71

    Ermessenspielraum der zuständigen Behörden bei der Entscheidung der …

    Bei der Beurteilung der Feststellungen des Verwaltungsgerichts ist von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auszugehen, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn weiter durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife wie der Kläger an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -).
  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 99.70

    Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen - Vorliegen einer besonderen …

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69).
  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71

    Einberufung der Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Heranziehung zum …

    Bei der Beurteilung der Feststellungen des Verwaltungsgerichts ist von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auszugehen, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn weiter durch studienbegleitende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife wie der Kläger an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnwoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -).
  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71

    Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Begriff des …

    Sind es Folgen, die der Kläger nur deshalb befürchtet, weil seine Leistungsfähigkeit unter dem Durchschnitt liegt, so scheiden sie deshalb aus der Betrachtung aus, weil es nicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit des Wehrpflichtigen ankommt, sondern auf die eines durchschnittlich begabten und leistungswilligen Wehrpflichtigen in der Lage des Klägers (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58], BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.] und BVerwG VIII C 146.69 - Urteil vom 20. April 1972 - BVerwG VIII C 161.71 -).
  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mithilfe von Zurückstellungsgründen - …

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit gegeben wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 sowie Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 24.72 -).
  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 24.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen wegen …

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschulein sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -).
  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72

    Anfechtungsklage gegen die Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum …

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -).
  • BVerwG, 07.10.1974 - VIII C 124.71

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Zurückstellung - Anrechnung der Lehrzeit auf ein …

  • BVerwG, 19.02.1973 - VIII B 68.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 169.72
  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72

    Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst - Unterbrechung der Ausbildung …

  • BVerwG, 27.09.1972 - VIII C 171.70

    Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung in der Hauptsache - Zurückstellung …

  • BVerwG, 27.04.1972 - VIII C 62.70

    Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellung von der Ableistung zum …

  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72

    Rechtsmittel

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