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| BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 149.63 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.04.1962 - 190 III 61
- BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 149.63
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 03.09.1970 - II C 34.69
Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im …
Ein solcher Unterhaltszuschuß soll dem Beamten im Vorbereitungsdienst (Anwärter) nicht den vollen angemessenen Unterhalt vermitteln, sondern ist lediglich eine Hilfe für ihn zur Bestreitung seines Lebensunterhalts während der Ausbildung (vgl. Urteile vom 26. Mai 1966 - BVerwG VIII C 149.63 - und vom 24. April 1969 - BVerwG II C 29.66 - [Buchholz 232 § 79 a BBG Nr. 2 und Nr. 4]). - BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Daß dieser Unterhaltszuschuß keine Alimentation im Sinne des beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatzes darstellt, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. Urteil vom 26. Mai 1966 - BVerwG VIII C 149.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 a BBG Nr. 2]; BVerwGE 26, 277 [280]; Urteil vom 8. Mai 1969 - BVerwG II C 86.67 - [DÖD 1969 S. 235]). - BVerwG, 26.09.1974 - II C 25.72
Gewährung des vollen Verheiratetenzuschlags - Einhaltung des …
Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht auch bereits klargestellt, daß eine Unterhaltszuschußregelung, die dem mit einem anderen Anwärter verheirateten Anwärter den Verheiratetenzuschlag sogar völlig versagt, nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. Urteile vom 26. Mai 1966 - BVerwG VIII C 149.63 - [Buchholz 232 § 79 a BBG Nr. 2] und BVerwG VIII C 306.63 - [ZBR 1966, 348]).
- BVerwG, 05.10.1972 - II B 25.72
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Demgemäß hat in ähnlich gelagerten Fällen bereits der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 26. Mai 1966 (u.a. - BVerwG VIII C 149.63 - [Buchholz 232 § 79 a Nr. 2] und - BVerwG VIII C 306.63 - [ZBR 1966, 348]) ausgeführt, daß eine Unterhaltszuschußregelung, die dem mit einem anderen Anwärter verheirateten Anwärter den Unterhaltszuschuß sogar völlig versagt, nicht willkürlich ist, und zwar auch nicht im Hinblick auf günstigere Ortszuschlagsregelunger für Beamten-Ehepaare (…vgl. insbesondere das letzterwähnte Urteil a.a.O. S. 350 a.E.). - BVerwG, 03.09.1970 - II C 35.69
Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im …
Ein solcher Unterhaltszuschuß soll dem Beamten im Vorbereitungsdienst (Anwärter) nicht den vollen angemessenen Unterhalt vermitteln, sondern ist lediglich eine Hilfe für ihn zur Bestreitung seines Lebensunterhalts während der Ausbildung (vgl. Urteile vom 26. Mai 1966 - BVerwG VIII C 149.63 - und vom 24. April 1969 - BVerwG II C 29.66 - [Buchholz 232 § 79 a BBG Nr. 2 und Nr. 4]). - BVerwG, 24.04.1969 - II C 29.66
Rückforderung von an einen Referendar gezahlten Unterhaltszuschuss wegen dessen …
Der Unterhaltszuschuß bedeutet lediglich eine Hilfe für den Beamtenanwärter zur Bestreitung seines Lebensunterhalts während der Dauer der Ausbildung (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Mai 1966 - BVerwG VIII C 149.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 a BBG Nr. 2]; BVerwGE 26, 277 [280];… vgl. hierzu auch Fischbach, Bundesbeamtengesetz, 3. Aufl., Erl. zu § 79 a; Plog-Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, RdNr. 3 zu § 79 a).
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