Rechtsprechung
| BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 15.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entlassung als Soldat auf Zeit - Beginn der militärischen Laufbahn als Wehrdienstpflichtiger - Entlassungen in besonderen Härtefällen - Aufhebung der Entlassungsverfügung und der Beschwerdebescheide - Anwendung der Vorschrift über die Entlassung auf Antrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1966 - I A 1127/65
- BVerwG, 16.12.1968 - VIII B 9.67
- BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 15.69
Papierfundstellen
- BVerwGE 35, 150
Wird zitiert von ... (11)
- OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 5 LA 112/13
§ 40 Abs. 1 SG als Rechtsgrundlage für die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit …
Wird die endgültige Festsetzung dem Soldaten erst nach Ablauf der vorläufig festgesetzten Dienstzeit bekannt gegeben, wirkt sie vom Tag der Bekanntgabe an auf den Tag des Ablaufs der zuletzt festgesetzten Dienstzeit zurück (wie BVerwG, Urteil vom 16.4.1970 - BVerwG VIII C 15.69 -, Buchholz 238.4 § 40 SG Nr. 1).Diese Festsetzung, die auf der Grundlage der Verpflichtungserklärung erfolgt, kann auch außerhalb der Ernennungsurkunde durch besondere Verfügung vorgenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.4.1970 - BVerwG VIII C 15.69 -, Buchholz 238.4 § 40 SG Nr. 1, S. 4).
In einem solchen Fall beruhen sämtliche Verfügungen auf der ursprünglichen Verpflichtungserklärung und bilden zusammen die die Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit ergänzende, aber in verschiedene aufeinanderfolgende Zeiträume und Verwaltungsakte zerlegte Dienstzeitfestsetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.4.1970, a. a. O., S. 6).
Da die darin enthaltene endgültige Festsetzung an die vorangegangenen vorläufigen Festsetzungen anschließt, wirkt sie vom Tag der Bekanntgabe an auf den Tag des Ablaufs der zuletzt festgesetzten Dienstzeit - hier den 30. Juni 20... - zurück (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.4.1970, a. a. O., S. 7).
Wie der Entscheidung in aller Deutlichkeit zu entnehmen ist, beanspruchen die darin aufgestellten Grundsätze vielmehr Geltung für alle Fälle der gestuften Dienstzeitfestsetzung, in denen die endgültige Dienstzeitfestsetzung erst nach Ablauf der vorläufig verfügten Dienstzeit erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.4.1970, a. a. O., 6 f.).
- VG München, 24.04.2017 - M 21 K 16.1087
Unstatthafte Klage gegen Ablehnung der Verlängerung der Dienstzeit eines Soldaten
Rn. 15 Die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit durch Verfügung außerhalb der Ernennungsurkunde erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 40 Abs. 1 SG (BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 15.69 - BVerwGE 35, 150/154;… OVG SH, B.v. 17.7.2013 - 5 LA 112/13 - juris Rn. 10 f.;… BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 6 CE 15.1002 - juris Rn. 15).Sie vollzieht in Gestalt einer endgültigen Festsetzung der Dienstzeit die ursprüngliche Verpflichtungserklärung in zeitlicher Hinsicht nach, schließt an die vorangegangenen vorläufigen Festsetzungen an und wirkt unabhängig vom Zeitpunkt ihres Erlasses auf den Tag des Ablaufs der zuletzt festgesetzten Dienstzeit zurück (…vgl. OVG SH, B.v. 17.7.2013 a.a.O - juris Rn. 14, 15; BVerwG, U.v. 16.4.1970 a.a.O.).
- OVG Bremen, 13.04.2015 - 2 LA 32/14
Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Zeitsoldaten aus dem Soldatenverhältnis auf …
Die Dienstzeitfestsetzung kann auch außerhalb der Ernennungsurkunde durch besondere Verfügung vorgenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.04.1970, BVerwGE 35, 150, 154).Dieser Rückwirkung stehe § 54 Abs. 1 SG nicht entgegen (BVerwGE 35, 150, 155 ff.).
- VGH Bayern, 04.09.2017 - 6 ZB 17.1325
Keine Verlängerung der Dienstzeit eines Soldaten bei mangelnder charakterlicher …
Rn. 12 (1) Die stufenweise Festsetzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit durch Verfügung außerhalb der Ernennungsurkunde erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 40 Abs. 1 SG (BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 15.69 - BVerwGE 35, 150, 154 f.;… BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 6 CE 15.1002 und 6 C 15.1003 - juris Rn. 15;… NdsOVG, B.v. 17.7.2013 - 5 LA 112/13 - juris Rn. 10 f.). - BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 23.68
Rechtsfolgen der verspäteten Zustellung eines Einberufungsbescheids - Klage auf …
Es bedarf auch keiner Entscheidung der Frage, ob der in dem zuvor genannten Sinne verspätet zugestellte Einberufungsbescheid das Wehrdienstverhältnis rückwirkend schon mit dem festgesetzten Diensteintrittszeitpunkt oder erst mit dem Zeitpunkt seines Zuganges begründet (vgl. das zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 15.69 -, das die Rückwirkung einer Dienstzeitfestsetzung im Wehrdienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit bejaht). - VGH Bayern, 18.06.2015 - 6 CE 15.1002
Soldat auf Zeit; stufenweise Festsetzung der Dienstzeit; Nichtverlängerung der …
Diese stufenweise Festsetzung der Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit durch Verfügung außerhalb der Ernennungsurkunde erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 40 Abs. 1 SG (BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 15.69 - BVerwGE 35, 150, 154 f.;… OVG Lüneburg, B.v. 17.7.2013 - 5 LA 112/13 - juris Rn. 10 f.). - BVerwG, 11.06.1975 - VI CB 42.74
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Das Berufungsgericht ist auch in seiner Rechtsauffassung nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 15.69 - (in dem hier zur Erörterung stehenden Teil zwar in BVerwGE 35, 150 nicht abgedruckt, wohl aber in Buchholz 238.4 § 40 SG Nr. 1) abgewichen. - BVerwG, 21.06.1984 - 6 B 49.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Entgegen der Auffassung der Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG 8 C 15.69 - (BVerwGE 35, 150) nicht entschieden, daß die "reine Festsetzung der Dauer der Dienstzeit in Form einer 'Mitteilung über die Dauer der Dienstzeit' ein selbständiger Verwaltungsakt" ist, der die Entscheidung über die Anrechnungsfähigkeit von Vordienstzeiten nicht, jedenfalls aber nicht ohne weiteres einschließt. - BVerwG, 24.10.1973 - VI C 3.72
Anspruch auf Dienstzeitversorgung eines Soldaten
Nach alledem konnte die Revision keinen Erfolg haben, und zwar unabhängig von der auch schon im Berufungsurteil offengelassenen Frage, ob sich der Kläger nicht sogar schon vor Inkrafttreten des Zweiten Änderungsgesetzes zu einer Dienstzeit von drei Jahren rechtswirksam verpflichtet hatte oder ob hierzu - wie die Beklagte ohne Anführung einer Rechtsvorschrift meint (vgl. BVerwGE 35, 150 [155/156]) - eine schriftliche Verpflichtung erforderlich gewesen wäre. - BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 173.67
Erledigung mit dem Ablauf einer Dienstzeit i.R.e. Bescheids zur Verlängerung der …
Dieser Rechtsauffassung steht die Entscheidung des erkennenden Senats BVerwGE 35, 150 [BVerwG 16.04.1970 - VIII C 15/69] nicht entgegen: In jenem Falle war einem Soldaten auf Zeit die Festsetzung seiner zunächst nur zur Bewährung auf sechs Monate festgesetzten Dienstzeit auf die volle Verpflichtungsdauer von vier Jahren erst nach dem Ablauf der Bewährungszeit bekanntgegeben worden. - VG Magdeburg, 17.12.2020 - 5 B 283/20
Beschwerde gegen eine Verkürzung der Dienstzeit auf Antrag
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