Rechtsprechung
| BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst - Unterbrechung der Ausbildung an einer Ingenieurschule zur Ableistung des Wehrdienstes - Ausbildungserschwernisse durch Ableistung des Wehrdienstes im Hinblick auf die längere Dauer der Ausbildung und höhere ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 19.10.1971 - VRS VIII/58/71
- BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Die Widerspruchsstelle hat darin mit Recht keinen Härtegrund gesehen (vgl. Urteile vom 15. November 1971 - BVerwG VIII C 139.71 und BVerwG VIII C 31.71 -).Ferner hat der erkennende Senat entschieden, daß die Verlängerung der Ausbildung um zwei Semester, die dadurch eintritt, daß Studenten unter Verlust eines an der Ingenieurschule zurückgelegten Semesters ihr Studium an der Fachhochschule neu beginnen müssen und erst nach sieben statt früher nach sechs Semestern abschließen können, gleichfalls keinen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG begründet (Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 139.71 und BVerwG VIII C 31.71 -).
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Weitgehend gefördert wäre es nur dann, wenn der Kläger zeitlich ein Drittel der vorgesehenen Ausbildung zurückgelegt hätte (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 278, [279]; 37, 151). - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Weitgehend gefördert wäre es nur dann, wenn der Kläger zeitlich ein Drittel der vorgesehenen Ausbildung zurückgelegt hätte (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 278, [279]; 37, 151).
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Auszugehen ist von der im Gestellungszeitpunkt, dem 1. April 1971, herrschenden Sach- und Rechtslage (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152 ff.]). - BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Prognosen dieser Art können als Härtegründe nur berücksichtigt werden, wenn der Eintritt des Härtegrundes nicht nur möglich, sondern hinreichend wahrscheinlich ist (Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 46 = BWV 1970, 212 = … - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurücksteilungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
Begriff der einen Zurückstellungsgrund darstellenden besonderen Härte i.S.d.§ 12 …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurücksteilungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280]; - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
Zurückstellung vom Grundwehrdienst wegen des Besuchs einer Ingenieurschule - …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurücksteilungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
Annahme der Zurückstellung vom Wehrdienst durch besondere Härte - Vorliegen von …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurücksteilungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 161.71
Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum Wehrdienst - Vorliegen einer …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Das ist im Urteil vom 20. April 1972 - BVerwG VIII C 161.71 - weiter dahin verdeutlicht worden, daß in der Befähigung des Wehrpflichtigen liegende Gründe grundsätzlich nicht geeignet sind, als Härtegesichtspunkt berücksichtigt zu werden. - BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 99.70
Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen - Vorliegen einer besonderen …
- BVerwG, 03.03.1970 - VIII C 102.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 79.72
Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - …
Der Senat hat entschieden, daß die Verlängerung der Ausbildung um zwei Semester, die dadurch eintritt, daß Studenten unter Verlust eines an der Ingenieurschule zurückgelegten Semesters ihr Studium an der Fachhochschule neu beginnen müssen und erst nach sieben statt früher nach sechs Semestern abschließen können, keinen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG begründet (BVerwGE 41, 160; Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 31.71 - vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 15.72, BVerwG VIII C 17.72 und BVerwG VIII C 24.72 -).Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung auch entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 - und vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 15.72, BVerwG VIII C 17.72 und BVerwG VIII C 24.72 -).
- BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72
Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung …
Der erkennende Senat hat dazu in seinem Urteil vom 14. Februar 1972 - BVerwG VIII C 15.72 -, dem ein ähnlicher Fall zugrunde lag, über den dasselbe Verwaltungsgericht entschieden hat, ausgeführt:. - BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 16.72
Zeitverlust im Studium durch die Einberufung zum Wehrdienst - Besondere Härte …
Der Verlust der Chance, noch nach den früheren, als ungenügend erkannten Ausbildungsregeln studieren zu können, begründet keine die Zurückstellung ermöglichende besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG (Urteile vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 15.72 und BVerwG VIII C 17.72 -). - BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mithilfe von Zurückstellungsgründen - …
Bedeutung haben aber auch die Vorteile, die mit der gewandelten Ausbildung verbunden sind, und die Nachteile, die sie andererseits dem Wehrpflichtigen bringen kann (Urteile vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 15.72 und BVerwG VIII C 17.72 -).
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