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| BVerwG, 30.03.1971 - VIII C 153.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anordnung einer aufschiebenden Wirkung - Einberufung eines Wehrdienstverpflichteten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71
Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Deshalb würde ein die aufschiebende Wirkung des Musterungsbescheids anordnender Gerichtsbeschluß nach Erlaß des den Musterungsbescheid vollziehenden Einberufungsbescheids ins Leere treffen und den bezweckten Rechtsschutz nicht gewähren können (Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [Buchholz 448.0 § 35 WpflG Nr. 4 = DÖV 1969, 755 = BWV 1970, 284]; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112/115.67 - [hinsichtlich der hier interessierenden Frage nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 155]; Beschluß vom 30. März 1971 - BVerwG VIII C 153.70 -). - BVerwG, 22.06.1971 - VIII B 28.71
Antrag auf Zurückstellung des Einberufungsbescheids wegen Unentbehrlichkeit im …
Allerdings kann nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats beim Musterungsbescheid eine aufschiebende Wirkung und demgemäß auch eine gerichtliche Anordnung der Aussetzung seiner Vollziehung nicht mehr in Betracht kommen, wenn er nach Eintritt seiner Vollziehbarkeit durch den Erlaß des Einberufungsbescheides tatsächlich bereits vollzogen ist (Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [Buchholz 448.0 § 35 WpflG Nr. 4 = DÖV 1969, 755 = BWV 1970, 284]; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112/115.67 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 155]; Beschluß vom 30. März 1971 - BVerwG VIII C 153.70 - vgl. auch die grundsätzlichen Ausführungen in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 27. April 1971 - BVerwG VIII B 3.71 -). - BVerwG, 15.10.1999 - 6 VR 1.99
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Musterungsbescheid - …
Da der Einberufungsbescheid auch nach Einlegung eines Widerspruchs sofort vollziehbar ist (§ 33 Abs. 4 Satz 2 WPflG), kann der Kläger nur im Wege eines bei dem Verwaltungsgericht zu stellenden Anordnungsantrages nach § 80 Abs. 5 VwGO den begehrten Rechtsschutz erhalten (Beschluß vom 30. März 1971 - BVerwG 8 C 153.70 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 7). - BVerwG, 19.02.1997 - 8 B 213.96
Wehrdienstrechtliche Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs auf Aussetzung …
- VG München, 04.05.2010 - M 15 S 10.1285
Eilrechtsschutz gegen Musterungsbescheid; Statthaftigkeit bei noch offenem …
Rn. 8 Nach st. Rspr. wird der Wehrpflichtige durch einen Musterungsbescheid noch nicht zu einer Wehrdienstleistung verpflichtet und kann im Falle des Erlasses eines Einberufungsbescheids seine Einwendungen gegen die Tauglichkeitsfeststellung vollumfänglich geltend machen und hierzu auch einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen (BVerwG v. 30.3.1971 - 8 C 153.70, Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 7; VG Augsburg v. 15.3.2000 - Au 1 S 00.211; VG München v. 22.9.2003 und 3.11.2003 - M 4 S 03.4204; VG Würzburg v. 5.8.2004 - W 1 S 04.756).
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