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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 154.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,3062
BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 154.69 (https://dejure.org/1970,3062)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1970 - VIII C 154.69 (https://dejure.org/1970,3062)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1970 - VIII C 154.69 (https://dejure.org/1970,3062)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Bindungswirkung eines Feststellungsbescheides für ein späteres Einberufungsverfahren hinsichtlich der Freistellung eines Zeugen Jehovas vom zivilen Ersatzdienst

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 46.68

    Als Prediger anerkannt - Religionen müssen nicht christlich sein

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 154.69
    Der Kläger hat sich auf die Anfechtung des Einberufungsbescheides beschränkt, er hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, zugleich einen den Befreiungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ErsDiG betreffenden Feststellungsantrag zu stellen, der, wie im Urteil vom 11. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 46.68 - (dieser Teil der Urteilsbegründung ist in der Veröffentlichung BVerwGE 34, 291 nicht abgedruckt) in einem gleichartigen Fall unter Bezugnahme auf BVerwGE 32, 50 (53) [BVerwG 24.04.1969 - VIII C 77/68] dargelegt worden ist, zulässig gewesen wäre und dazu geführt hätte, daß es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - auch im Revisionsverfahren - angekommen wäre.

    Der erkennende Senat hält - wie im Urteil BVerwGE 34, 291 dargelegt worden ist - allerdings nicht mehr daran fest, daß Angehörige der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas niemals unter den Begriff der in den genannten beiden Vorschriften erwähnten "hauptamtlich tätigen Geistlichen anderer Bekenntnisse" fallen können.

    Der Kläger hat aber nichts dafür vorgebracht, daß er im Sinne der Ausführungen der Entscheidung BVerwGE 34, 291 für seine Religionsgemeinschaft als "Geistlicher" "hauptamtlich" tätig gewesen ist.

  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 112/63

    Ersatzdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 154.69
    Die Berufung auf eine auch zur Ablehnung des zivilen Ersatzdienstes führende Gewissensentscheidung mußte erfolglos bleiben (BVerwGE 24, 1 [BVerwG 25.03.1966 - VII C 21/63] unter Hinweis auf BVerfGE 19, 135).
  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 21.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 154.69
    Die Berufung auf eine auch zur Ablehnung des zivilen Ersatzdienstes führende Gewissensentscheidung mußte erfolglos bleiben (BVerwGE 24, 1 [BVerwG 25.03.1966 - VII C 21/63] unter Hinweis auf BVerfGE 19, 135).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 77.68

    Voraussetzung der Wehrdienstbefreiung von Heimkehrern - Unzulässigkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 154.69
    Der Kläger hat sich auf die Anfechtung des Einberufungsbescheides beschränkt, er hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, zugleich einen den Befreiungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ErsDiG betreffenden Feststellungsantrag zu stellen, der, wie im Urteil vom 11. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 46.68 - (dieser Teil der Urteilsbegründung ist in der Veröffentlichung BVerwGE 34, 291 nicht abgedruckt) in einem gleichartigen Fall unter Bezugnahme auf BVerwGE 32, 50 (53) [BVerwG 24.04.1969 - VIII C 77/68] dargelegt worden ist, zulässig gewesen wäre und dazu geführt hätte, daß es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - auch im Revisionsverfahren - angekommen wäre.
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Für die Verfolgung eines selbständigen Antrags auf Einräumung einer Wehrdienstausnahme mit der Verpflichtungsklage (BVerwGE 29, 239) sind indessen andere rechtliche Gesichtspunkte maßgebend (vgl. den Hinweis im Urteil vom 1. Oktober 1970 - BVerwG VIII C 154.69 -).
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