Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.1970 - VIII C 16.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung des Armenrechts - Bevorzugte Berücksichtigung von Vertriebenen bei der Verpachtung, Vermietung oder Übereignung von Grund und Boden, Räumlichkeiten oder Betrieben durch die öffentliche Hand - Rechtsweg für Klagen aus dem Bevorzugungsverhältnis - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.11.1965 - 48 VI 64
- BVerwG, 07.12.1967 - VIII B 12.66
- BVerwG, 06.05.1970 - VIII C 16.68
- BVerwG, 12.05.1971 - VIII C 16.68
Papierfundstellen
- DVBl 1970, 866
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 160.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.05.1970 - VIII C 16.68
Die Ausführungen in dem Urteil des beschließenden Senats BVerwGE 14, 65 stehen dieser Annahme nicht entgegen.In BVerwGE 14, 65 (68 ff.) [BVerwG 08.03.1962 - VIII C 160/60] ist eingehend dargelegt, daß in den die Bevorzugung anordnenden Gesetzen, zu denen auch § 76 BVFG gehört, weder eine Zulassung als bevorzugter Bewerber durch rechtsgestaltenden Verwaltungsakt noch eine verbindliche Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen des Bevorzugungsverhältnisses durch feststellenden Verwaltungsakt vorgesehen ist.
Das Rechtsschutzinteresse an der nachträglichen Feststellung des früheren Bestehens eines Bevorzugungsverhältnisses folgt aus der Möglichkeit, wegen der Verletzung dieses Rechtsverhältnisses von der öffentlichen Hand Schadensersatz zu verlangen (vgl. BVerwGE 14, 65 [72]).
- BVerwG, 06.06.1958 - VII C 227.57
Auszug aus BVerwG, 06.05.1970 - VIII C 16.68
Der Verwaltungsrechtsweg ist auch vom VII. Senat (BVerwGE 7, 89 [90]) hinsichtlich eines Streites über die Verpflichtung zur Bevorzugung gemäß § 74 BVFG bejaht worden.Das Bevorzugungsgebot rechtfertigt nicht den Eingriff in ein bestehendes Schuldverhältnis, durch den vertragliche Erfüllungsansprüche dritter Personen verletzt werden würden (BVerwGE 7, 89 [94]).
- BVerwG, 05.10.1965 - VIII C 384.63
Auszug aus BVerwG, 06.05.1970 - VIII C 16.68
In einem weiteren Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 384.63 - (Buchholz BVerwG 412.3, § 74 BVFG Nr. 1 und 310, § 40 VwGO Nr. 71 = MDR 1966, 536 = NJW/RzW 1966, 464 = ROW 1966, 177 = ZLA 1966, 206) hat der beschließende Senat bereits klargestellt, daß der Verwaltungsrechtsweg für einen (vorbeugenden) Rechtsstreit über das Bestehen und den Inhalt dies Bevorzugungsverhältnisses zwischen einem Auftragsbewerber und einer Stelle der öffentlichen Hand aufgrund des in § 74 BVFG enthaltenen Gebotes zur bevorzugten Berücksichtigung bestimmter Personen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gegeben ist.Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 384.63 - (…a.a.O.) festgestellt:.
- BVerwG, 18.02.1976 - 8 C 14.75
Bocholter Kirmes - Stellplatzvergabe; Vertriebenenrecht; Art. 3 GG
Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach ausgesprochen (BVerwGE 7, 89 [91]; 14, 65 [68]; Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 384.63 - [Buchholz 412.3 § 74 BVFG Nr. 1]; Beschluß vom 6. Mai 1970 - BVerwG VIII C 16.68 - [Buchholz 412.3 § 76 BVFG Nr. 1]), daß die Behörde dann, wenn sie als Hauptsache über die bevorzugte Berücksichtigung entschieden hat, darüber einen Verwaltungsakt erlassen hat.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 12.05.1971 - VIII C 16.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer Revision
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.11.1965 - 48 VI 64
- BVerwG, 07.12.1967 - VIII B 12.66
- BVerwG, 06.05.1970 - VIII C 16.68
- BVerwG, 12.05.1971 - VIII C 16.68
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