Rechtsprechung
| BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 164.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 09.08.1972 - 2 K 60/72
- BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 164.72
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 164.72
Maßgebend für die Entscheidung sind in einem solchen Fall die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Senat (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70]).Trifft sie zu, so ist die Frage, ob die Verpflichtungsklage des Klägers begründet ist, nach der am 2. Oktober 1972 herrschenden Sach- und Rechtslage zu beurteilen (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70]).
- BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 103.71
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen
Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 164.72
Das Merkmal, daß ein Ausfall durch innerbetriebliche Maßnahmen nicht aufgefangen werden könne, liege erst dann vor, wenn das auch durch - tatsächlich und rechtlich mögliche und wirtschaftlich tragbare - Umdispositionen seitens des Betriebsinhabers nicht ermöglicht werden könne, z.B. durch Neubestimmung der den einzelnen Arbeitskräften zuzuweisenden Funktionen, Umverteilung der Arbeitsgebiete, Umsetzung der Arbeitskräfte usw. Auch wenn eine Möglichkeit nicht besteht, daß die vom Wehrpflichtigen wahrgenommenen Aufgaben von anderen in dem Betrieb tätigen oder für ihn heranzuziehenden Personen übernommen werden können, ist der Wehrpflichtige dann nicht unentbehrlich, wenn der Umstand, daß die von ihm wahrgenommenen Arbeiten infolge der Einberufung unerledigt bleiben müssen, die Existenz des Betriebes nicht gefährdet (Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 103.71 -).Denn eine besondere Härte könnte in diesem Falle nur dann abgelehnt werden, wenn es wenigstens generell möglich gewesen wäre, für den Kläger eine Ersatzkraft zu finden (Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 103.71 -).
- BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 41.69
Abgrenzung von Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage bei einem Angriff gegen …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 164.72
Der erkennende Senat hat in seiner Rechtsprechung dazu ausgeführt (Urteil vom 9. Juni 1971 - BVerwG VIII C 41.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 52 = BWV 1972, 281 = NJW 1972, 656] …und Urteil vom 25. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 61]), daß das Auffangen des Ausfalls der Arbeitskraft des Wehrpflichtigen sich nicht darin erschöpfe, daß bei der bisherigen Organisation des Betriebes auf andere Personen zurückgegriffen wird, die die gleichen Aufgaben wie bisher der Wehrpflichtige erfüllen können. - BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen rechtsmißbräuchlicher Herbeiführung …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 164.72
Der erkennende Senat hat in seiner Rechtsprechung dazu ausgeführt (Urteil vom 9. Juni 1971 - BVerwG VIII C 41.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 52 = BWV 1972, 281 = NJW 1972, 656] und Urteil vom 25. März 1972 - BVerwG VIII C 36.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 61]), daß das Auffangen des Ausfalls der Arbeitskraft des Wehrpflichtigen sich nicht darin erschöpfe, daß bei der bisherigen Organisation des Betriebes auf andere Personen zurückgegriffen wird, die die gleichen Aufgaben wie bisher der Wehrpflichtige erfüllen können.
- BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 52.74
Zurückstellung vom Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten
Es kommt jedoch nicht darauf an, ob dieser Bescheid, den der Kläger angegriffen hat, der aber nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, Bestand hat (vgl. Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 31.71 -, vom 20. Juni 1973 - BVerwG VIII C 164.72 -, ferner auch Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 103.71 - und Beschlüsse vom 14. November 1973 - BVerwG VIII C 86.71 - und vom 13. Dezember 1973 - BVerwG VIII CB 31.72 -).Unentbehrlich war und ist der Kläger hingegen nicht, wenn die von ihm wahrgenommenen Aufgaben von anderen in dem Betrieb tätigen oder für ihn heranzuziehenden Personen übernommen werden konnten und können (vgl. zuletzt Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG VIII C 164.72 -).
- BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 10.74
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Anspruch auf Zurückstellung von der …
Im Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG VIII C 164.72 - hat er aus diesen Gründen den zum Nachlaß gehörenden Betrieb als eigenen Betrieb eines tätigen Miterben angesehen. - BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 22.95
Zurückstellung vom Wehrdienst - Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen für den …
Dazu kann es ausreichen, daß der Wehrpflichtige Mitinhaber ist, wenn seinem Anteil im Verhältnis zu denen der übrigen Mitinhaber das notwendige Gewicht zukommt (vgl. Urteile vom 20. Juni 1973 - BVerwG VIII C 164.72 - , vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 10.74 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 89 S. 226 , vom 11. Juni 1975 - BVerwG VIII C 59.74 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 95 S. 26 f. …und vom 25. Juni 1985, a.a.O. S. 3).
- BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 16.73
Maßgebliche Kriterien für die Begründetheit einer Anfechtungsklage - …
Unentbehrlich war der Kläger nicht, wenn die von ihm wahrgenommenen Aufgaben von anderen in dem Betrieb tätigen oder für ihn heranzuziehenden Personen übernommen werden konnten (vgl. zuletzt Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG VIII C 164.72 -). - BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 51.74
Heranziehung zum Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten - …
Unentbehrlich ist der Kläger hingegen nicht, wenn die von ihm wahrgenommenen Aufgaben von anderen in dem Betrieb tätigen oder für ihn heranzuziehenden Personen übernommen werden können (vgl. zuletzt Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG VIII C 164.72 -). - BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 58.74
Anspruch eines Wehrpflichtigen auf Zurückstellung - Vorliegen einer die …
Unentbehrlich ist der Kläger hingegen nicht, wenn die von ihm wahrgenommenen Aufgaben von anderen in dem Betrieb tätigen oder für ihn heranzuziehenden Personen übernommen werden können (vgl. zuletzt Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG VIII C 164.72 -). - BVerwG, 23.05.1977 - 8 CB 50.76
Aufklärungspflicht des Gerichts - Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen - …
Ob diese Darlegungen über erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts eingetretene Umstände in der Revisionsinstanz noch berücksichtigt werden dürfen (vgl. Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG VIII C 164.72 -), kann vorliegend ebenso dahinstehen wie die bejahendenfalls sich ergebende weitere Frage, ob der Einberufungsbescheid vom 11. August 1976 unanfechtbar geworden ist und deshalb das vom Kläger mit der Revision verfolgte Zurückstellungsbegehren überholt und gegenstandslos gemacht hat (vgl. BVerwGE 39, 122). - BVerwG, 10.01.1979 - 8 CB 68.77
Rechtsmittel
Kann die für nötig gehaltene Ersatzkraft nicht vermittelt werden, so sind unzureichende Bemühungen um ihre Vermittlung nicht nachteilig(Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG 8 C 164.72 -). - BVerwG, 06.11.1974 - VIII C 29.72
Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Entscheidung über …
Die Sache hätte daher an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen werden müssen (Urteile vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 103.71 -, vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 31.71 - und vom 20. Juni 1973 - BVerwG VIII C 164.72 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".