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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1563
BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72 (https://dejure.org/1973,1563)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1973 - VIII C 17.72 (https://dejure.org/1973,1563)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1973 - VIII C 17.72 (https://dejure.org/1973,1563)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage gegen die Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum Wehrdienst

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72
    Auszugehen ist von der im Gestellungszeitpunkt, dem 1. April 1971, herrschenden Sach- und Rechtslage (BVerwGE 37, 151 [152 ff.]).

    Weitgehend gefördert wäre es nur dann, wenn der Kläger zeitlich ein Drittel der vorgesehenen Ausbildung zurückgelegt hätte (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 34, 278 [279]; 37, 151).

  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72
    Die Widerspruchsstelle hat darin mit Recht keinen Härtegrund gesehen (vgl. Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 139.71 und BVerwG VIII C 31.71 -).

    Ferner hat der erkennende Senat entschieden, daß die Verlängerung der Ausbildung um zwei Semester, die dadurch eintritt, daß Studenten unter Verlust eines an der Ingenieurschule zurückgelegten Semesters ihr Studium an der Fachhochschule neu beginnen müssen und erst nach sieben statt früher nach sechs Semestern abschließen können, gleichfalls keinen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG begründet (Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 139.71 und BVerwG VIII C 31.71).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72
    Weitgehend gefördert wäre es nur dann, wenn der Kläger zeitlich ein Drittel der vorgesehenen Ausbildung zurückgelegt hätte (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 34, 278 [279]; 37, 151).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72
    Weitgehend gefördert wäre es nur dann, wenn der Kläger zeitlich ein Drittel der vorgesehenen Ausbildung zurückgelegt hätte (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 34, 278 [279]; 37, 151).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72
    Weitgehend gefördert wäre es nur dann, wenn der Kläger zeitlich ein Drittel der vorgesehenen Ausbildung zurückgelegt hätte (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155 [156]; 34, 278 [279]; 37, 151).
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -).
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70

    Begriff der einen Zurückstellungsgrund darstellenden besonderen Härte i.S.d.§ 12 …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280]; - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -).
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69

    Zurückstellung vom Grundwehrdienst wegen des Besuchs einer Ingenieurschule - …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -).
  • BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 161.71

    Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum Wehrdienst - Vorliegen einer …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72
    Das ist im Urteil vom 20. April 1972 - BVerwG VIII C 161.71 - weiter dahin verdeutlicht worden, daß in der Befähigung des Wehrpflichtigen liegende Gründe grundsätzlich nicht geeignet sind, als Härtegesichtspunkt berücksichtigt zu werden.
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69

    Annahme der Zurückstellung vom Wehrdienst durch besondere Härte - Vorliegen von …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -).
  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 99.70

    Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen - Vorliegen einer besonderen …

  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 79.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - …

    Der Senat hat entschieden, daß die Verlängerung der Ausbildung um zwei Semester, die dadurch eintritt, daß Studenten unter Verlust eines an der Ingenieurschule zurückgelegten Semesters ihr Studium an der Fachhochschule neu beginnen müssen und erst nach sieben statt früher nach sechs Semestern abschließen können, keinen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG begründet (BVerwGE 41, 160; Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 31.71 - vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 15.72, BVerwG VIII C 17.72 und BVerwG VIII C 24.72 -).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung auch entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 - und vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 15.72, BVerwG VIII C 17.72 und BVerwG VIII C 24.72 -).

  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 166.71

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst bis zum Abschluss der Ausbildung als …

    Auch die Verlängerung eines Studiums infolge der Änderung einer Ausbildungsordnung um zwei Semester ist keine besondere Härte, sondern zumutbar, wenn sie durch die verbesserte Qualität des Studiums ausgeglichen wird, das in seiner früheren Ausgestaltung nicht mehr als zeitgerecht und den Bedürfnissen der späteren beruflichen Praxis nicht mehr voll genügend angesehen werden kann, sowie durch die bessere Qualifikation, die bei Abschluß dieses Studiums erlangt werden kann (BVerwGE 41, 160; Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 31.71 - vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 117.71 - vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 17.72 und BVerwG VIII C 99.70 - vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 108.71).
  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 16.72

    Zeitverlust im Studium durch die Einberufung zum Wehrdienst - Besondere Härte …

    Der Verlust der Chance, noch nach den früheren, als ungenügend erkannten Ausbildungsregeln studieren zu können, begründet keine die Zurückstellung ermöglichende besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG (Urteile vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 15.72 und BVerwG VIII C 17.72 -).
  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mithilfe von Zurückstellungsgründen - …

    Bedeutung haben aber auch die Vorteile, die mit der gewandelten Ausbildung verbunden sind, und die Nachteile, die sie andererseits dem Wehrpflichtigen bringen kann (Urteile vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 15.72 und BVerwG VIII C 17.72 -).
  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 71.71

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst wegen Umgestaltung eines …

    Im übrigen sind in der Befähigung des Wehrpflichtigen liegende Gründe grundsätzlich nicht geeignet, als Härtegesichtspunkte berücksichtigt zu werden, zumal hierzu ebenfalls nur eine für die Feststellung einer besonderen Härte rechtlich unbeachtliche Prognose des Verwaltungsgerichts vorliegt, die nicht mehr als eine Vermutung beinhaltet (…Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 und BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 58]; vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 17.72 und BVerwG VIII C 99.70 - vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 49.72 - [insoweit in NJW 1973, 1206 nicht abgedruckt]).
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