Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückstellung vom Grundwehrdienst wegen des Besuchs einer Ingenieurschule - Herleitung eines Zurückstellungsgrundes vom Wehrdienst aus den vom Bundesminister für Verteidigung erlassenen Verwaltungsvorschriften für die Musterung und Einberufung ungedienter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 30.10.1969 - I VG.W 95/69
- BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
Der erkennende Senat hat in der Entscheidung BVerwGE 34, 278 grundsätzlich entschieden und seither daran festgehalten, daß diese Vorschrift wegen ihrer Natur als rechtsauslegende Vorschrift einen Anspruch auf Zurückstellung nicht begründen kann, und zwar auch nicht in Verbindung mit dem Gleichheitssatz - um so weniger als sie nicht in Einklang mit dem Wehrpflichtgesetz steht.Davon konnten, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 - (NZWehrr. 1970, 108; mit dem hier einschlägigen Teil nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 278) näher dargelegt hat, die Wehrbehörden auch schon für den hier entscheidungserheblichen Zeitpunkt des im angefochtenen Einberufungsbescheid angeordneten Termins für den Diensteintritt ausgehen.
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
In seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 - (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70]) hat der erkennende Senat auch ausgesprochen, daß ein Studium an einer Technischen Hochschule gegenüber einem vorausgehenden Praktikum einen selbständigen Ausbildungsabschnitt darstellt.". - BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
Diese Auslegung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 56.70 - (BVerwGE 36, 334 = BWV 1971, 92) vertieft, indem er sie aus dem der Zurückstellungsvorschrift zugrunde liegenden Zweck herleitete: Im Rahmen einer gegliederten Gesamtausbildung sollen mit dem Begriff diejenigen Einschnitte kenntlich gemacht werden, in denen nach der Anlage der Ausbildung eine Unterbrechung durch den Wehrdienst stattfinden kann, ohne daß der Wehrpflichtige dadurch im Sinne der gesetzlichen Zurückstellungsregelung besonders hart betroffen wird.
- BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69
Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
Nach dieser Rechtsprechung kennzeichnet der Begriff des Ausbildungsabschnitts einen solchen Teil der Berufsausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (z.B. Urteil vom 13. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 188]; Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 152.69 - Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG VIII C 39.68 - Beschluß vom 17. September 1970 - BVerwG VIII CB 119.70 -). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
Der erkennende Senat hat mit einem weiteren Urteil vom heutigen Tag (16. Dezember 1971) in der Sache BVerwG VIII C 88.70 grundsätzlich entschieden, daß Ausbildungserschwernisse, insbesondere erhöhte Leistungsanforderungen, die durch die Umstellung von Ausbildungseinrichtungen oder von Ausbildungsvorschriften für den Wehrpflichtigen eintreten können, als solche nicht als eine die Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte anzuerkennen sind, sofern durch Übergangsregelungen sichergestellt wird, daß wehrpflichtige Studienbewerber nach ihrer Wehrdienstleistung auch für den zwischenzeitlich geänderten Ausbildungsgang an ihre vor der Einberufung erworbene Zulassungsberechtigung anknüpfen können. - BVerwG, 10.06.1970 - VIII C 39.68
Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Erledigung des …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
Nach dieser Rechtsprechung kennzeichnet der Begriff des Ausbildungsabschnitts einen solchen Teil der Berufsausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (z.B. Urteil vom 13. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 188]; Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 152.69 - Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG VIII C 39.68 - Beschluß vom 17. September 1970 - BVerwG VIII CB 119.70 -). - BVerwG, 17.09.1970 - VIII CB 119.70
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung eines …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
Nach dieser Rechtsprechung kennzeichnet der Begriff des Ausbildungsabschnitts einen solchen Teil der Berufsausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (z.B. Urteil vom 13. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 188]; Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 152.69 - Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG VIII C 39.68 - Beschluß vom 17. September 1970 - BVerwG VIII CB 119.70 -). - BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 152.69
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst wegen der Aufnahme eines …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
Nach dieser Rechtsprechung kennzeichnet der Begriff des Ausbildungsabschnitts einen solchen Teil der Berufsausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (z.B. Urteil vom 13. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 188]; Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 152.69 - Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG VIII C 39.68 - Beschluß vom 17. September 1970 - BVerwG VIII CB 119.70 -). - BVerwG, 03.03.1970 - VIII C 102.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
Einer solchen Betrachtungsweise ist der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 102.69 - entgegengetreten.
- BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72
Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung …
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 47.72
Verweigerung des Wehrdienstes
Sie gehen dahin, im Rahmen der Gesamtausbildung diejenigen Einschnitte kenntlich zu machen, in denen nach der Anlage der Ausbildung eine Unterbrechung durch den Wehrdienst stattfinden kann, ohne daß der Wehrpflichtige dadurch im Sinne der gesetzlichen Zurückstellungsregelungen besonders hart betroffen wird (BVerwGE 36, 334;… Urteile vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 125.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 54] und vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 171.69 - sowie Beschlüsse vom 18. Januar 1971 - BVerwG VIII C 94.68 - und vom 23. Juni 1972 - BVerwG VIII C 60.70 -). - BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 79.72
Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung auch entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 - und vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 15.72, BVerwG VIII C 17.72 und BVerwG VIII C 24.72 -).
- BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 117.71
Ermessenspielraum der zuständigen Behörden bei der Entscheidung der …
Bei der Beurteilung der Feststellungen des Verwaltungsgerichts ist von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auszugehen, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn weiter durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife wie der Kläger an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 99.70
Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen - Vorliegen einer besonderen …
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69). - BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
Einberufung der Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Heranziehung zum …
Bei der Beurteilung der Feststellungen des Verwaltungsgerichts ist von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auszugehen, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn weiter durch studienbegleitende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife wie der Kläger an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnwoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Begriff des …
Sie gehen dahin, im Rahmen der Gesamtausbildung diejenigen Einschnitte kenntlich zu machen, in denen nach der Anlage der Ausbildung eine Unterbrechung durch den Wehrdienst stattfinden kann, ohne daß der Wehrpflichtige dadurch im Sinne der gesetzlichen Zurückstellungsregelungen besonders hart betroffen wird (BVerwGE 36, 334;… Urteile vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 125.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 54] und vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 171.69 - sowie Beschlüsse vom 18. Januar 1971 - BVerwG VIII C 94.68 - und vom 23. Juni 1972 - BVerwG VIII C 60.70 -). - BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mithilfe von Zurückstellungsgründen - …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit gegeben wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 sowie Urteil vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 24.72 -). - BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 24.72
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen wegen …
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschulein sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72
Anfechtungsklage gegen die Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum …
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280];… - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 07.10.1974 - VIII C 124.71
Antrag eines Wehrpflichtigen auf Zurückstellung - Anrechnung der Lehrzeit auf ein …
- BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 169.72
- BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst - Unterbrechung der Ausbildung …
- BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72
Rechtsmittel
- VG Augsburg, 09.03.2010 - Au 1 S 10.294
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage
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