Rechtsprechung
| BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 172.72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 07.09.1971 - 301 I 71
- BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 172.72
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 35.68
Rechtlich geschütztes Interesse des Wehrpflichtigen an dem Fortbestand der …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 172.72
Denn es gibt bei Wegfall des Zurückstellungsgrundes kein geschütztes Interesse des Wehrpflichtigen am Fortbestand der Zurückstellung als solcher, sondern nur den Anspruch auf eine neue Zurückstellungsentscheidung, wenn und soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Zurückstellung erfüllt sind (vgl. das Urteil vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 35.68/143.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 51]).
- BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 185.72
Rechtsmittel
Der widerrufene Zurückstellungsbescheid kann seinem Wesen nach nicht aus einem anderen Rechtsgrund aufrechterhalten bleiben (Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 186.67 - vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 35.68/143.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 51] und vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 172.72 -).
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