Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 06.03.1972 - V 166/71
- BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72
Ebensowenig begründet die Verlängerung der Ausbildung um zwei Semester, die dadurch eintritt, daß Studenten unter Verlust eines an der Ingenieurschule zurückgelegten Semesters ihr Studium an der Fachhochschule neu beginnen müssen und erst nach sieben statt früher nach sechs Semestern abschließen können, einen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG (Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 139.71 und BVerwG VIII C 31.71 -).Zwar ist, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (insbesondere BVerwG VIII C 139.71), davon auszugehen, daß die erwähnten studienbegleitenden Ergänzungskurse, die auf Grund der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz angeboten und empfohlen werden, um den Fachschulstudenten den Anschluß an das Fachhochschulstudium zu ermöglichen, auch generell geeignet sind, diesen Zweck ohne unzumutbare Belastungen zu erfüllen.
- BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72
Die Versagung rechtlichen Gehörs ist hier nicht deshalb unschädlich, weil die Feststellung der mangelnden Eignung der Ergänzungskurse für die Entscheidung völlig bedeutungslos wäre (BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]; 24, 264) [BVerwG 30.06.1966 - VIII C 8/65]. - BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
Auszug aus BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72
Die Versagung rechtlichen Gehörs ist hier nicht deshalb unschädlich, weil die Feststellung der mangelnden Eignung der Ergänzungskurse für die Entscheidung völlig bedeutungslos wäre (BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]; 24, 264) [BVerwG 30.06.1966 - VIII C 8/65].
- BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
Auszug aus BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72
Aber auch die Umwandlung der Ingenieurschule in eine Fachhochschule und die damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten begründen nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats allein noch keinen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium für den einberufenen Studenten erhalten bleibt und wenn weiter durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69; BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
Begriff der einen Zurückstellungsgrund darstellenden besonderen Härte i.S.d.§ 12 …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72
Aber auch die Umwandlung der Ingenieurschule in eine Fachhochschule und die damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten begründen nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats allein noch keinen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium für den einberufenen Studenten erhalten bleibt und wenn weiter durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280]; BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69; BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
Zurückstellung vom Grundwehrdienst wegen des Besuchs einer Ingenieurschule - …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72
Aber auch die Umwandlung der Ingenieurschule in eine Fachhochschule und die damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten begründen nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats allein noch keinen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium für den einberufenen Studenten erhalten bleibt und wenn weiter durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69; BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
Annahme der Zurückstellung vom Wehrdienst durch besondere Härte - Vorliegen von …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72
Aber auch die Umwandlung der Ingenieurschule in eine Fachhochschule und die damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten begründen nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats allein noch keinen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium für den einberufenen Studenten erhalten bleibt und wenn weiter durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280];… BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69; BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 8.65
Verfahrensrechtliche Behandlung von wiedergutmachungsrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72
Die Versagung rechtlichen Gehörs ist hier nicht deshalb unschädlich, weil die Feststellung der mangelnden Eignung der Ergänzungskurse für die Entscheidung völlig bedeutungslos wäre (BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60]; 24, 264) [BVerwG 30.06.1966 - VIII C 8/65].
- BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 79.72
Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - …
Die dazu angestellten Erwägungen hat der Senat wiederholt als unzureichend betrachtet (Urteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71, BVerwG VIII C 117.71, BVerwG VIII C 169.72, BVerwG VIII C 175.72 - vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 - und vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 49.73 -).Müßte der Kläger einen einjährigen Vorbereitungskurs besuchen, um das für den Besuch der Fachhochschule notwendige Niveau zu erreichen, so läge bereits darin eine besondere Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG (Urteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 169.72 und BVerwG VIII C 175.72 - und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -).
- BVerwG, 10.07.1973 - VIII C 8.72
Studienerschwernisse als Härtegrund für die Entlassung aus der Bundeswehr - …
Er hat ferner ständig entschieden, daß die Verlängerung der Ausbildung um zwei Semester, die dadurch eintritt, daß Studenten unter Verlust eines an der Ingenieurschule zurückgelegten Semesters ihr Studium an der Fachhochschule neu beginnen müssen und erst nach sieben, statt früher nach sechs Semestern abschließen können, einen Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG nicht bildet (vgl. Urteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 169.72 und BVerwG VIII C 175.72 -).Der beschließende Senat hat jedoch zwei Entscheidungen desselben Verwaltungsgerichts, die mit den gleichen Erwägungen begründet waren, aufgehoben und hat die Sachen zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen (Urteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 169.72 und BVerwG VIII C 175.72 -).
- BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 52.72 Denn für den Fall, daß der Wehrpflichtige zur Erreichung des erforderlichen Niveaus außer der Wiederholung des ersten Studiensemesters auch noch genötigt ist, vor der Fortsetzung seines Studiums an der Fachhochschule einen einjährigen Vorbereitungskursus an der Fachoberschule zu besuchen, bejaht der erkennende Senat wegen des hierdurch bedingten unzumutbaren Zeitverlustes das Vorliegen einer besonderen Härte (vgl. dasUrteil vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 175.72 -).
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