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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 29.01.1974 | BVerwG, 01.02.1971

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70   

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https://dejure.org/1973,834
BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70 (https://dejure.org/1973,834)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1973 - VIII C 177.70 (https://dejure.org/1973,834)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1973 - VIII C 177.70 (https://dejure.org/1973,834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen und selbstständiger Zurückstellung - Anforderungen an die Ausbildung eines Bühnenbildnervolontärs - Erledigung der Zurückstellung durch Zeitablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70
    Maßgebend für die Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage im Gestellungszeitpunkt, dem 1. Juli 1970 (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]).

    Kommt es sonach bei der Bestimmung des Grades weitgehender Förderung auf die Dauer des Ausbildungsabschnitts an, so ist daran festzuhalten, daß die weitgehende Förderung des Ausbildungsabschnitts regelmäßig erst erreicht ist, wenn ein Drittel des Ausbildungsabschnitts zurückgelegt ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70
    Kommt es sonach bei der Bestimmung des Grades weitgehender Förderung auf die Dauer des Ausbildungsabschnitts an, so ist daran festzuhalten, daß die weitgehende Förderung des Ausbildungsabschnitts regelmäßig erst erreicht ist, wenn ein Drittel des Ausbildungsabschnitts zurückgelegt ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70
    Kommt es sonach bei der Bestimmung des Grades weitgehender Förderung auf die Dauer des Ausbildungsabschnitts an, so ist daran festzuhalten, daß die weitgehende Förderung des Ausbildungsabschnitts regelmäßig erst erreicht ist, wenn ein Drittel des Ausbildungsabschnitts zurückgelegt ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70
    Kommt es sonach bei der Bestimmung des Grades weitgehender Förderung auf die Dauer des Ausbildungsabschnitts an, so ist daran festzuhalten, daß die weitgehende Förderung des Ausbildungsabschnitts regelmäßig erst erreicht ist, wenn ein Drittel des Ausbildungsabschnitts zurückgelegt ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69

    Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70
    Maßgebend ist der Zeitvergleich (Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69, BVerwG VIII C 185.67 und BVerwG VIII C 68.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 44 = BWV 1970, 212]).
  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69

    Anfechtung der Einberufung zum Wehrdienst unter Hinweis auf Zurückstellungsgründe …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70
    Maßgebend ist der Zeitvergleich (Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69, BVerwG VIII C 185.67 und BVerwG VIII C 68.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 44 = BWV 1970, 212]).
  • BVerwG, 14.05.1965 - VII C 30.64
    Auszug aus BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70
    Gibt es keine Erfahrungen, und läßt sich auch aus ähnlichen Berufswegen nichts schließen, so kann auch ein Ausbildungsabschnitt nicht angenommen werden (BVerwGE 21, 138).
  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67

    Anspruch auf eine Zurückstellungsentscheidung im Falle des Ablaufs der geltend …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70
    Mit dem Ablauf der beantragten Zurückstellungsfrist ist die Klage unbegründet geworden, ohne daß es darauf ankommt, ob sie ursprünglich begründet war oder nicht (Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 206.67 -).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 105.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70
    Gibt es dabei mehrere Möglichkeiten, wie das bei künstlerischen Berufen der Fall sein kann, so kommt es darauf an, wie diese verschiedenen Wege in der Regel beschaffen sind und welchen Zeit- und Arbeitsaufwand sie erfordern (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 105.65 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 25]).
  • BVerwG, 18.01.1965 - VIII C 61.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70
    Maßgebend ist der Zeitvergleich (Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69, BVerwG VIII C 185.67 und BVerwG VIII C 68.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 44 = BWV 1970, 212]).
  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 57.73

    Ausbildung - Ausübung eines Berufs

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem der Tätigkeit zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (Urteile vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 177.70 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 3], vom 19. Juni 1974 - BVerwG VIII C 111.72 - und vom 16. Oktober 1974 - BVerwG VIII C 138.72 -).
  • BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 48.78

    Ausbildungsgang zum Tennis-Fachsportlehrer - Notwendigkeit der Berücksichtigung …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 36, 334 m.weit. Nachweisen;Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 177.70 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 3]) ist ein "Ausbildungsabschnitt" ein solcher Teil der Berufsausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist.
  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 203.72

    Rechtsmittel

    Eine Ausbildung liegt jedoch nur dann vor, wenn der Ausbildungszweck überwiegt (Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 177.70 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 3]).
  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 111.72

    Vorliegen einer die Zurückstellung rechtfertigenden besonderen Härte - Besondere …

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem der Tätigkeit des Wehrpflichtigen zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 177.70 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 3]).
  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 185.70

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Musterungsverfahrens - Nichtablauf der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (BVerwGE 36, 334 [337]; Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 177.70 -) ist ein Ausbildungsabschnitt ein solcher Teil der Gesamtausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgetrennt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von solchen Teilen einer gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist.
  • BVerwG, 18.02.1976 - 8 C 39.75

    Promotionsverfahren eines Diplomchemikers als Ausbildungsabschnitt i.S.d. …

    Ausbildung ist danach dann gegeben, wenn die Veranstaltung selbst überwiegend die Ausbildung des Teilnehmers bezweckt (Urteile vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 177.70 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 3] und vom 16. Oktober 1974 - BVerwG VIII C 138.72 -).
  • BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 66.74

    Anspruch eines Kriegsdienstverweigerers auf Zurückstellung vom Zivildienst - …

    Ausbildung ist danach dann gegeben, wenn innerhalb der der Veranstaltung selbst innewohnenden Zweckbestimmung der Ausbildungszweck überwiegt (Urteile vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 177.70 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 3] und vom 16. Oktober 1974 - BVerwG VIII C 138.72 -).
  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 41.73

    Zurückstellung der Einberufung eines Wehrdienstpflichtigen auf Grund unzumutbarer …

    Ausbildung liegt jedoch nur vor, wenn der Ausbildungszweck überwiegt (Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 177.70 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 3]).
  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 58.71

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an eine …

    Hätte sich der Kläger auf diesen Zeitraum beschränkt, so wäre seine Klage infolge des Zeitablaufes nach dem 31. Dezember 1972 unbegründet geworden (Urteile vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 177.70 - und vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 206.67 -).
  • BVerwG, 03.11.1978 - 8 B 33.78

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Höhere Handelsschule - Ausbildung zum …

    Wie auch das Verwaltungsgericht sinngemäß ausgeführt hat, ist nach ständiger Rechtsprechung (z.B. auch BVerwGE 36, 334 [337]; Urteile vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 177.70 - [Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 3] und vom 10. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 185.70 -) vielmehr ein Ausbildungsteil bereits für sich allein als selbständiger "Ausbildungsabschnitt" anzusehen, wenn er nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von solchen Teilen einer gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist.
  • BVerwG, 22.02.1980 - 8 B 95.79

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst bis zur Beendigung einer Umschulung - …

  • BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 93.74

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.02.1976 - 8 C 27.75

    Vorliegen eines Härtefalls

  • BVerwG, 16.10.1974 - VIII C 138.72

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.1974 - VIII C 177.70   

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BVerwG, 29.01.1974 - VIII C 177.70 (https://dejure.org/1974,5828)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1974 - VIII C 177.70 (https://dejure.org/1974,5828)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1974 - VIII C 177.70 (https://dejure.org/1974,5828)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen die Festsetzung von Armenanwaltskosten - Rückwirkende Kraft einer Beiordnung - Berechnung der Höhe der Prozessgebühr

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 207/68

    Bewilligung des Armenrechts - Festsetzung einer Verhandlungsgebühr - Erstattung …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1974 - VIII C 177.70
    Eine rückwirkende Bewilligung des Armenrechts und eine rückwirkende Beiordnung sind allerdings zulässig (BGH, NJW 1970, 757 [758];… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 31. Aufl. § 115 Anm. 1 B;… Eyermann-Fröhler, VwGO, 5. Aufl. § 166 Rdnr. 16).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.1971 - VIII C 177.70   

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https://dejure.org/1971,5589
BVerwG, 01.02.1971 - VIII C 177.70 (https://dejure.org/1971,5589)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1971 - VIII C 177.70 (https://dejure.org/1971,5589)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1971 - VIII C 177.70 (https://dejure.org/1971,5589)
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