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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,74
BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67 (https://dejure.org/1968,74)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1968 - VIII C 178.67 (https://dejure.org/1968,74)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1968 - VIII C 178.67 (https://dejure.org/1968,74)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf weitere Zurückstellung eines Sohnes vom Wehrdienst aufgrund der erforderlichen wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung - Unentbehrlichkeit eines Kindes für die elterliche Fabrik - Erreichen mindestens eines Drittels der erforderlichen Ausbildungszeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WpflG § 5, § 12 Abs. 4, 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 281
  • MDR 1969, 339
  • MDR 1969, 422
  • DVBl 1969, 406
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62

    Anforderungen an das Vorliegen einer Wehrdienstausnahme - Voraussetzungen des …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67
    Die Zurückstellung vom vollen Grundwehrdienst ist grundsätzlich zu versagen, wenn die als Zurückstellungsgrund geltend gemachte besondere Härte der Einberufung durch einen vorübergehenden Aufschub der Dienstleistung nicht vermieden werden kann (Bestätigung von BVerwGE 16, 224 und 18, 62).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sie unter solchen Umständen vom Wehrpflichtigen nicht verlangt und von den Wehrbehörden nicht angeordnet werden kann (BVerwGE 16, 224 [228]; 18, 62).

  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63

    Wehrpflichtrechtliche Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung eines …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67
    Die Zurückstellung vom vollen Grundwehrdienst ist grundsätzlich zu versagen, wenn die als Zurückstellungsgrund geltend gemachte besondere Härte der Einberufung durch einen vorübergehenden Aufschub der Dienstleistung nicht vermieden werden kann (Bestätigung von BVerwGE 16, 224 und 18, 62).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sie unter solchen Umständen vom Wehrpflichtigen nicht verlangt und von den Wehrbehörden nicht angeordnet werden kann (BVerwGE 16, 224 [228]; 18, 62).

  • BVerwG, 16.07.1963 - VII C 85.62

    Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Besonderer Notstand bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67
    Die Einberufung angesichts einer zu erwartenden persönlichen Not nächster Angehöriger (vgl. insoweit BVerwGE 16, 222) wird vom Gesetz ohne weitere Prüfung als eine unzumutbare Härte für den Wehrpflichtigen angesehen.
  • BVerwG, 14.07.1967 - VIII B 136.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67
    Durch Beschluß vom 14. Juli 1967 - BVerwG VIII B 136.67 - hat der erkennende Senat den Beschluß des Verwaltungsgerichts über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage aufgehoben.
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67

    Rechtsmittel

    Da die Zurückstellung nur auf den vorübergehenden Aufschub, nicht aber auf die Aufhebung der Dienstleistungspflicht gerichtet ist, kann die besondere Härte ihre Ursache voraussetzungsgemäß nicht in der Inanspruchnahme des Wehrpflichtigen für die Wehrdienstleistung überhaupt haben, sondern in der besonderen Belastung, die die Heranziehung zur Dienstleistung gerade zu dem festgesetzten Einberufungszeitpunkt unter besonders erschwerenden Verhältnissen für den Wehrpflichtigen bedeutet (BVerwGE 30, 281 [283]).
  • BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 54.71

    Unentbehrlichkeit im privaten Betrieb - Härtefall durch Einziehung zur Bundeswehr …

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats liegt in einem Fall, wie dem hier gegebenen, eine besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG, ausgenommen der Fall Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, nicht vor, wenn der Härtegrund vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen durch Zurückstellung nicht dauernd behebbar ist (BVerwGE 30, 281; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 87.67 = Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 3; Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 208.67 = Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 45 = NJW 1971, 479 = BWV 1971, 67; zuletzt Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG VIII C 40.70 - NJW 1972, 885).
  • BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Sollte sich herausstellen, daß der Kläger nach Lage der Verhältnisse im väterlichen Unternehmen zum Einberufungszeitpunkt unentbehrlich war, so wäre gleichwohl das Vorliegen eines Zurückstellungsgrundes zu verneinen, wenn davon ausgegangen werden müßte, daß die gegenüber der Einberufung geltend gemachte besondere Härte vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Klägers durch einen - mit der Zurückstellung allein erreichbaren - vorübergehenden Aufschub der Dienstleistung nicht vermieden werden kann (vgl. BVerwGE 30, 281).
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