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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.10.1974

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 18.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2086
BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 18.74 (https://dejure.org/1974,2086)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1974 - VIII C 18.74 (https://dejure.org/1974,2086)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1974 - VIII C 18.74 (https://dejure.org/1974,2086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Bestehen eines Anspruchs auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) - Ermittlung eines Jahreseinkommens in einer Wohngeldsache - Rechtmäßigkeit einer Anrechnung der Unterhaltshilfe ohne Pflegezulage - Erhöhung einer Unterhaltsbeihilfe wegen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1975, 317
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71

    Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete - …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 18.74
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein Streit über die Versagung von Wohngeld sich auch auf Zeiten nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erstreckt (BVerwGE 41, 220 [221]; 44, 265 [266]); es ist dem Antragsteller nicht zuzumuten, für jeden neuen Bewilligungszeitraum einen neuen Antrag zu stellen, solange der Streit über den unverändert aufrechterhaltenen Versagungsgrund geführt wird, und es ist andererseits den zuständigen Behörden nicht zuzumuten, neu eingehende Anträge erneut zu bearbeiten, solange der Streit über den Versagungsgrund nicht zum Abschluß gelangt ist.
  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 18.74
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein Streit über die Versagung von Wohngeld sich auch auf Zeiten nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erstreckt (BVerwGE 41, 220 [221]; 44, 265 [266]); es ist dem Antragsteller nicht zuzumuten, für jeden neuen Bewilligungszeitraum einen neuen Antrag zu stellen, solange der Streit über den unverändert aufrechterhaltenen Versagungsgrund geführt wird, und es ist andererseits den zuständigen Behörden nicht zuzumuten, neu eingehende Anträge erneut zu bearbeiten, solange der Streit über den Versagungsgrund nicht zum Abschluß gelangt ist.
  • BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 104.73

    Ermittlung des Jahreseinkommens im Sinne des Wohngeldrechts - Berücksichtigung …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 18.74
    In einem gleichzeitig ergehenden Urteil - BVerwG VIII C 104.73 - hat der erkennende Senat entschieden und näher begründet, daß sowohl im Rahmen von § 20 des 1. WoGG als auch im Rahmen von § 14 des 2. WoGG die in der Unterhaltshilfe enthaltene und nach §§ 267 Abs. 1 Sätze 3 bis 6, 269 LAG gewährte Pflegezulage vollen Umfangs außer Betracht bleibt; sie fällt unter § 20 Nr. 2 des 1. WoGG bzw. unter § 14 Abs. 1 Nr. 17 des 2. WoGG; auf diese Vorschriften ist im folgenden noch einzugehen.
  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag - …

    Wird über einen vom Kläger geltend gemachten Wohngeldanspruch ein Verwaltungsrechtsstreit geführt, ist für die Dauer des Rechtsstreits ein weiterer Wohngeldantrag auch dann entbehrlich, wenn der Kläger seine Wohnung wechselt (im Anschluß u.a. an Urteil vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 18.74 - Buchholz 454.71 § 14 II. WoGG Nr. 2 S. 6 ).

    Dies gilt - wie der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 104.73 - (Buchholz 454.71 § 14 II. WoGG Nr. 1 S. 1 ) und - BVerwG VIII C 18.74 - (Buchholz 454.71 § 14 II. WoGG Nr. 2 S. 6 ) entschieden hat - unabhängig davon, aus welchem Grunde es zu einem Verwaltungsrechtsstreit gekommen ist, ob etwa die beklagte Behörde einen Wohngeldanspruch wegen eines ihrer Ansicht nach eingreifenden Versagungsgrunds verneint hat oder ob die Beteiligten (lediglich) über die Höhe des Wohngeldanspruchs streiten.

  • VG Düsseldorf, 03.03.2009 - 21 K 7376/08

    Wohngeld Mietzuschuss selbstgenutztes Mehrfamilienhaus Mehrfamilienhaus, …

    454.71 § 11 WoGG Nr. 3; Urteil vom 02.05.1984 - BVerwG 8 C 94/82 , NVwZ 1985, 35; Urteil vom 13.11.1974 - VIII C 18.74 , ZMR 1975, 317.
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BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1974 - VIII C 18.74 (https://dejure.org/1974,7561)
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