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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.07.1971

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,180
BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70 (https://dejure.org/1971,180)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1971 - VIII C 186.70 (https://dejure.org/1971,180)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1971 - VIII C 186.70 (https://dejure.org/1971,180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufbewahrung militärischer Ausrüstung - Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in die allgemeine Handlungsfreiheit - Pflicht gedienter Wehrpflichtiger zur Übernahme und Aufbewahrung militärischer Bekleidungsstücke und Ausrüstungsstücke - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 68
  • NJW 1971, 1712
  • DÖV 1972, 210
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70
    Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur soweit beschränkt werden darf, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich ist (BVerfGE 19, 342 [348/349] und 23, 127 [133/134]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70
    An den Gesetzgeber ergibt sich daraus die Forderung, in die Handlungsfreiheit des einzelnen nur einzugreifen, soweit dies mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck erforderlich ist und für die Betroffenen die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschreitet (BVerfGE 4, 7 [16] und 13, 230 [235]; vgl. auch die entsprechenden Erwägungen zur Einschränkung der Berufsfreiheit in BVerfGE 9, 338 [346] und 16, 147 [187]).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70
    An den Gesetzgeber ergibt sich daraus die Forderung, in die Handlungsfreiheit des einzelnen nur einzugreifen, soweit dies mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck erforderlich ist und für die Betroffenen die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschreitet (BVerfGE 4, 7 [16] und 13, 230 [235]; vgl. auch die entsprechenden Erwägungen zur Einschränkung der Berufsfreiheit in BVerfGE 9, 338 [346] und 16, 147 [187]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70
    An den Gesetzgeber ergibt sich daraus die Forderung, in die Handlungsfreiheit des einzelnen nur einzugreifen, soweit dies mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck erforderlich ist und für die Betroffenen die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschreitet (BVerfGE 4, 7 [16] und 13, 230 [235]; vgl. auch die entsprechenden Erwägungen zur Einschränkung der Berufsfreiheit in BVerfGE 9, 338 [346] und 16, 147 [187]).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70
    An den Gesetzgeber ergibt sich daraus die Forderung, in die Handlungsfreiheit des einzelnen nur einzugreifen, soweit dies mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck erforderlich ist und für die Betroffenen die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschreitet (BVerfGE 4, 7 [16] und 13, 230 [235]; vgl. auch die entsprechenden Erwägungen zur Einschränkung der Berufsfreiheit in BVerfGE 9, 338 [346] und 16, 147 [187]).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70
    Nur diese Relation liegt auch den gesetzlichen Wehrdienstausnahmen zugrunde, die ihrerseits für ihren Anwendungsbereich Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sind, soweit sie Härtemilderungen in bezug auf die Wehrdienstleistung ermöglichen und dabei nicht das öffentliche Interesse an der Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr selbst, sondern das besondere öffentliche Interesse an der Heranziehung gerade des einzelnen Wehrpflichtigen seinen persönlichen Interessen an einer Zurückstellung wertend gegenüberstellen (BVerwGE 34, 273 [275]).
  • BVerwG, 25.10.1968 - V C 55.64

    Ausschluss von Schadensfeststellungen und von Leistungen nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70
    Dieses gesetzgeberische Ziel rechtfertigt zwar sowohl unter dem bei der Frage nach der Verhältnismäßigkeit zu prüfenden Gesichtspunkt der Erforderlichkeit als auch unter dem weiteren Gesichtspunkt des angemessenen Mittels (vgl. dazu BVerwGE 30, 313 [316/317]) die gesetzliche Regelung überhaupt.
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 228.65
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70
    Die vom IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil BVerwGE 26, 131 [133] offengelassene Frage, ob eine nach Tatbestand und Rechtsfolge zwingende Norm eine Prüfung der in ihrer Anwendung ergangenen Einzelmaßnahme am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zuläßt, ist demnach jedenfalls für den vorliegenden wehrpflichtrechtlichen Zusammenhang zu verneinen.
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 59.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70
    Der erkennende Senat hat demgemäß schon früher darauf hingewiesen, daß eine im Interesse einer möglichst effektiven Durchsetzung der Wehrpflicht etwa dennoch für erforderlich gehaltene Belastung Dritter mit eigenen öffentlich-rechtlichen Leistungspflichten einer - verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten standhaltenden - ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedürfen würde, aus der sich u.a. der Kreis der Pflichtigen sowie ein für die Rechtsanwendung geeigneter Maßstab dafür entnehmen lassen müßten, welche Pflichten ihnen im einzelnen obliegen sollen (Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 59.67 - [Buchholz 448.0 § 5 WpflG Nr. 2]).
  • BVerwG, 14.10.2010 - 7 B 56.10

    Heranziehung zu Bestattungskosten

    Die Rüge, Landesrecht sei unter Verstoß gegen Bundesrecht, nämlich gegen den aus dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsstaatlichkeit hergeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Urteil vom 22. April 1971 - BVerwG 8 C 186.70 - BVerwGE 38, 68 ) angewandt worden, vermag für sich genommen noch nicht eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzuzeigen.
  • BVerwG, 18.05.1977 - 8 C 44.76

    Voraussetzungen für die Revisibilität von Landesrecht; Abbruch von Wohnraum als …

    Der aus dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsstaatlichkeit abzuleitende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit läßt nur solche Eingriffe in die Freiheitssphäre zu, die zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich sind (BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] [70 f.] mit weiteren Hinweisen); die gewählten Mittel müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen (BVerfGE 35, 382 [401]).
  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen …

    Der bundesverfassungsrechtlich ableitbare Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet in sachlicher Übereinstimmung mit dem vom Berufungsgericht herangezogenen Landesrecht, daß hoheitliche Eingriffe nicht über das zur Gefahrenabwehr Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. z.B. Urteil vom 22. April 1971 - BVerwG VIII G 186.70 - in BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] [70/71]; Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG I C 60.67 - in BVerwGE 39, 190 [196/197]).
  • BVerwG, 21.03.1972 - VIII C 14.71

    Aufbewahrung von Bekleidungsstücken und Ausrüstungsstücken - Voraussetzungen für …

    Der Senat hat weiter ausgesprochen, daß hinsichtlich der räumlichen Voraussetzung allein auf die Unterbringungsmöglichkeiten in den Räumen abzustellen sei, über die der Wehrpflichtige tatsächlich oder rechtlich wie ein Nutzungsberechtigter verfügen könne (BVerwGE. 38, 68).

    Das hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Senats (BVerwGE 38, 68 [74]) angenommen.

    Es wäre dem Kläger aber nicht zuzumuten gewesen, sie gegen seine Eltern durchzusetzen, so daß aus diesem Grunde, wie der Senat gleichfalls entschieden hat (BVerwGE 38, 68 [74 ff.]), dem Kläger die Unterbringung der Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke in der Wohnung seiner Eltern nicht zuzumuten gewesen wäre.

    Er hat diese Auffassung bereits abgelehnt (BVerwGE 38, 68 [75]).

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2007 - 7 LC 67/05

    Verpflichtung des Betreibers einer Ölheizung zur hydraulischen Sanierung des …

    "Der bundesverfassungsrechtlich ableitbare Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet (...), daß hoheitliche Eingriffe nicht über das zur Gefahrenabwehr Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. z.B. Urteil vom 22. April 1971 - BVerwG VIII G 186.70 - in BVerwGE 38, 68 [70/71]; Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG I C 60.67 - in BVerwGE 39, 190 [196/197]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und …

    Rn. 132 Bejahend: BayVGH, Urteil vom 11. Februar 1974 - Nr. 5 VII 72 -, DÖV 1972, 210; VG Münster, Urteil vom 22. Juli 1966 - 1 K 233/66 -, NJW 1967, 171 f. (letztlich offen lassend).
  • BVerwG, 18.05.1977 - 8 C 110.76

    Einordnung eines Wohnungsabbruchs - Ausübung des Ermessens bei der Entscheidung …

    Der aus dem verfassungsrechtlichen Gebot der Rechtsstaatlichkeit abzuleitende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit läßt nur solche Eingriffe in die Freiheitssphäre zu, die zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich sind (BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] [70 f.] mit weiteren Hinweisen); die gewählten Mittel müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen (BVerfGE 35, 382 [401]).
  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 10.76

    Entnahme fester Stoffe aus einem oberirdischen Gewässer bei Gelegenheit der …

    Dabei muß er sich zur Erreichung des gesetzgeberischen Zieles dafür geeigneter Mittel bedienen und das Maß der den einzelnen treffenden Belastung in einem vernünftigen Verhältnis zu dem ihm und der Allgemeinheit erwachsenden Vorteil halten (BVerfG, Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 - in BVerfGE 30, 292 [316] und Beschluß vom 18. Dezember 1974 - 1 BvR 430/65 - in BVerfGE 38, 281 [302]; BVerwG, Urteil vom 22. April 1971 - BVerwG VIII C 186.70 - in BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] [70/71]).

    Zum anderen kann offenbleiben, ob in solchen Fällen, in denen ein - darin seinerseits verfassungsmäßiges - Gesetz ein absolutes Verbot enthält, für den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Korrektiv der im Einklang mit dem Verbot erlassenen Einzelentscheidung der Verwaltung noch Raum ist (für Entscheidungen auf dem Gebiet des Wehrpflichtrechts verneinend Urteil vom 22. April 1971 - BVerwG VIII C 186.70 - in BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] [76]).

  • BVerwG, 07.12.1976 - 7 B 157.76
    Der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebende (BVerfGE 19, 342 [348 f.]) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie er in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 23, 127 [133] mit weiteren Nachweisen) und auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 38, 68 [70 f.]); 38, 317 [321]; für juristische Staatsprüfungen BVerwGE 38, 105 [113 f.]{{Fussnote|6|BVerwG vom 07.05.1971, VII C 51.70, BVerwGE 38, 105; …
  • BVerwG, 03.11.1976 - 8 CB 58.75

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Hiergegen wendet sich die Nichtzulassungsbeschwerde, mit welcher der Kläger vorträgt, die Sache habe grundsätzliche Bedeutung, weil zu entscheiden sei, ob und inwieweit die vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. April 1971 - BVerwG VIII C 186.70 - (BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] = NJW 1971, 1712) entwickelten Grundsätze auf seinen Fall anwendbar seien.

    Wann die Pflicht gedienter Wehrpflichtiger entfällt, militärische Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke aufzubewahren, hat der Senat grundsätzlich in seinem Urteil vom 22. April 1971 (BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] [75]) entschieden.

  • BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 7.70

    Befreiung von der Pflicht zur Aufbewahrung von militärischer Ausrüstung - …

  • BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67

    Rechtsmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1973 - 2 A 74/72

    Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses eines Schülers von einer Schule; Frage des …

  • BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 139.70

    Aufbewahrung militärischer Ausrüstung - Befreiung von einer Übernahmepflicht - …

  • BVerwG, 02.02.1973 - VII B 99.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der Ablehnung …

  • BVerwG, 09.11.1971 - VIII C 41.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.1975 - VII B 63.74
  • BVerwG, 27.02.1974 - VIII C 106.70

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Erfüllung einer qualifizierten …

  • VG München, 27.02.2003 - M 17 K 02.3284

    Dachüberdeckung als genehmigungsfreie Sanierungsmaßnahme im Sinne der …

  • BVerwG, 27.02.1974 - VIII C 36.71

    Unzumutbarkeit der Erfüllung der qualifizierten Aufbaubewahrungspflicht

  • BVerwG, 14.02.1972 - VIII C 55.67

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.1971 - VIII C 186.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2281
BVerwG, 20.07.1971 - VIII C 186.70 (https://dejure.org/1971,2281)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1971 - VIII C 186.70 (https://dejure.org/1971,2281)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1971 - VIII C 186.70 (https://dejure.org/1971,2281)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Streitwert in einer Streitigkeit um eine wehrpflichtrechtliche Nebenpflicht - Übernahme und Aufbewahrung bestimmter Bekleidungsstücke und Ausrüstungsstücke

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.03.1968 - VIII C 120.67

    Antrag auf Änderung des Streitwerts der Vorinstanz - Rechtmäßigkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1971 - VIII C 186.70
    Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl. Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 - Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG VIII C 35.68 -).
  • BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70

    Vorliegen mehrerer Ansprüche i.S.d. § 5 Hs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bei …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1971 - VIII C 186.70
    Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl. Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 - Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG VIII C 35.68 -).
  • BVerwG, 07.12.1973 - I C 28.70

    Anerkennung als Fachzahnärztin für Kieferorthopädie - Gegenvorstellung gerichtet …

    Das Bundesverwaltungsgericht ist an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung nicht gebunden; gleichwohl beachtet es die Wertberechnungsgrundsätze dieses Gesetzes (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 20. Juli 1971 - BVerwG VIII C 186.70 - mit weiteren Nachweisen).
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