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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1959 - VIII C 187.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,368
BVerwG, 22.05.1959 - VIII C 187.59 (https://dejure.org/1959,368)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1959 - VIII C 187.59 (https://dejure.org/1959,368)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1959 - VIII C 187.59 (https://dejure.org/1959,368)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BWGöD § 35 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 314
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Unter den besonderen Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 BWGöD kommt zwar ausnahmsweise ein Anspruch auf Nachzahlung von Dienstbezügen in Betracht (vgl. BVerwGE 8, 314 [BVerwG 22.05.1959 - VIII C 187/59]).
  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 111.64

    Entschädigung für Zwangsarbeit - Anrechnung von Zwangsarbeit auf …

    Der Umstand allein, daß eine wiedergutmachungsrechtliche Vorschrift - wie § 31 d BWGöD - sich in den "Übergangs- und Schlußvorschriften" des Gesetzes befindet, steht der Anwendung der Verfahrensvorschriften der §§ 24 bis 26 BWGöD nicht entgegen (vgl. etwa BVerwGE 8, 314 [BVerwG 22.05.1959 - VIII C 187/59], betr. § 35 Abs. 2 BWGöD; ferner BVerwGE 21, 320, betr. den inzwischen aufgehobenen § 31 h BWGöD).
  • BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 32.61

    Rechtsmittel

    Ihr steht nicht entgegen, daß § 31 a BWGöD nachträglich in die "Übergangs- und Schlußvorschriften" des Gesetzes eingefügt worden ist (vgl. BVerwGE 8, 314 [BVerwG 22.05.1959 - VIII C 187/59] [316] zu § 35 Abs. 2 BWGöD), weil - wie schon im Urteil BVerwG VIII C 114.60 dargelegt worden ist - § 31 a als Ergänzung von § 8 BWGöD anzusehen und nur im Zusammenhang mit dieser Vorschrift zu verstehen ist.
  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 66.65

    Rechtsmittel

    Nicht im Streit sind die dem Kläger gemäß § 35 Abs. 2 BWGöD zugesprochenen Wiedergutmachungsleistungen (vgl. BVerwGE 8, 314 [BVerwG 22.05.1959 - VIII C 187/59]) und die erhöhten Versorgungsbezüge, die ihm gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BWGöD ab 26. Januar 1961 deshalb gewährt werden, weil ihm binnen drei Monaten ab Zustellung des Wiedergutmachungsbescheides keine seinem Wiedergutmachungsanspruch entsprechende Wiederanstellung angeboten worden ist; auf die Beraessungsgrundlagen für die nach § 35 Abs. 2, § 10 Abs. 3 Satz 1 BWGöD zu gewährenden Bezüge kommt es hier nicht an.
  • BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 92.61

    Vorgehen gegen die Ablehnung eines Wiedergutmachungsantrags in Anwendung des …

    Für die Nachzahlung hat der zur Wiedergutmachung verpflichtete Dienstherr aufzukommen (BVerwGE 8, 314 [BVerwG 22.05.1959 - VIII C 187/59]).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 73.68

    Besoldung eines Polizeirats - Gewährung eines Anspruchs auf Wiedergutmachung - …

    Mit einem fristgerecht gestellten neuen Antrag hätte der Kläger nicht nur eine erneute Nachzeichnung der Dienstlaufbahn (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD F. 1955) erreichen können, sondern auch die Nachzahlung von Dienstbezügen gemäß § 35 Abs. 2 BWGöD vom Zeitpunkt der Wiederverwendung an (vgl. BVerwGE 8, 314 [BVerwG 22.05.1959 - VIII C 187/59]).
  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 8.67

    Anspruch auf eine Wiedergutmachung - Nachzahlung von Bezügen eines Beamten - …

    Den neuen Dienstherrn trifft die dort geregelte Verpflichtung jedenfalls dann in Abweichung von den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen, wenn er auch zur Wiedergutmachung verpflichtet ist (vgl. das einen anderen Fall betreffende Urteil BVerwGE 8, 314 [BVerwG 22.05.1959 - VIII C 187/59]).
  • BVerwG, 11.02.1965 - VIII C 85.64

    Rechtsmittel

    So liegt es hier: Ohne die unzureichende Wiedergutmachungsmaßnahme von 1947 wäre der Kläger nach dem 1. April 1951 im Rahmen des wiederbegründeten Arbeitsverhältnisses in die Vergütungsgruppe TO.A VI a überzuleiten gewesen, die er nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ohne Verfolgung erreicht hätte: Entgangene Bezüge wären ihm gemäß § 35 Abs. 2 EWGöD ab Juni 1945 nachzuzahlen gewesen (vgl. BVerwGE 8, 314 [BVerwG 22.05.1959 - VIII C 187/59]); die ihm nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zustehende Rente wäre entsprechend angehoben worden.
  • BVerwG, 01.07.1963 - VIII C 22.62
    Es handelt sich um einen echten Wiedergutmachungsanspruch (BVerwGE 8, 314 [BVerwG 22.05.1959 - VIII C 187/59]).
  • BVerwG, 09.04.1965 - VIII B 10.65

    Anspruch geschädigter Angestellter und Arbeiter auf eine Gleichstellung mit den …

    Es handelt sich um einen echten Wiedergutmachungsanspruch (BVerwGE 8, 314 [BVerwG 22.05.1959 - VIII C 187/59]).
  • BVerwG, 03.06.1965 - VIII B 13.65

    Bestehen eines Anspuchs auf Nachholung der aus Verfolgungsgründen unterbliebenen …

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