Rechtsprechung
| BVerwG, 24.05.1971 - VIII C 187.70 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Örtliche Zuständigkeit der Kreiswehrersatzämter für so genannte Gastmusterungen - Zuständigkeitsregelung im wehrpflichtrechtlichen Widerspruchsverfahren - Anforderungen an die Durchführung eines Musterungsverfahrens
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 24.09.1970 - I VG W 91/70
- BVerwG, 24.05.1971 - VIII C 187.70
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 143.69
Aufhebung des Musterungsbescheids - Örtliche Zuständigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 24.05.1971 - VIII C 187.70
In dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 143.69 - (DÖV 1971, 317), das für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt ist, hat der erkennende Senat im wesentlichen folgendes dargelegt: Für die Musterung ist grundsätzlich der Musterungsausschuß des Kreiswehrersatzamtes zuständig, in dessen Bereich der Wehrpflichtige seinen ständigen Aufenthalt hat.Der Kläger macht gegenüber dem Vorbringen der Revision, die sich auf das Urteil BVerwG VIII C 143.69 beruft, nur folgendes geltend: Da er nur für eine begrenzte und von Anfang an feststehende Zeit - nämlich vom 1. September bis zum 22. Dezember 1969 - vom Ort seines ständigen Aufenthalts abwesend gewesen sei und sich in diesem von Anfang an übersehbaren Zeitraum in H. aufgehalten habe, wäre es möglich gewesen, die Musterung - vorher oder nachher - bei dem für seinen Heimatort zuständigen Kreiswehrersatzamt durchzuführen; von dieser Möglichkeit hätte Gebrauch gemacht werden müssen, weil die Musterung in H. für ihn zu erheblichen Nachteilen und besonders zur Beeinträchtigung des rechtlichen Gehörs geführt habe.
Der Fall führt aber auf die auch von dem Prozeßbevollmächtigten der Beklagten hervorgehobene und im Urteil BVerwG VIII C 143.69 nicht beantwortete Frage, ob und in welchen Grenzen eine gerichtliche Überprüfung des Tatbestandsmerkmals "wichtiger Grund" möglich ist.
- BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 142.67
Abgrenzung zwischen Musterungsverfahren und Einberufungsverfahren - Zuständigkeit …
Auszug aus BVerwG, 24.05.1971 - VIII C 187.70
Dafür bedurfte es nach Ablauf der Zurückstellungsfrist einer neuen Musterungsentscheidung (BVerwGE 35, 128 [BVerwG 19.03.1970 - VIII C 142/67]).
- BVerwG, 25.04.1972 - VIII C 93.71 Er hat sich nur mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit des Musterungsausschusses im Falle eines vorübergehenden Aufenthaltes des Wehrpflichtigen an einem anderen Ort als dem seines ständigen Aufenthaltes befaßt (BVerwGE 36, 327, fernerUrteil vom 24. Mai 1971 - BVerwG VIII C 187.70 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".