Rechtsprechung
| BVerwG, 23.03.1960 - VIII C 19.59 |
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BVFG § 4
Papierfundstellen
- BVerwGE 11, 1
- NJW 1960, 1924 (Ls.)
- DVBl 1960, 772
Wird zitiert von ... (20)
- BVerwG, 08.11.1962 - VIII C 166.60
Rechtsmittel
Wie der Senat in seinem Urteil vom 23. März 1960 (BVerwGE 11, 1 [BVerwG 23.03.1960 - VIII C 19/59]) und seither in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist § 4 Abs. 1 BVFG dahin auszulegen, daß ein Nichtrückkehrer sich für seine Gleichstellung mit einem Sowjetzonenflüchtling, um hierdurch in den Genuß der für diese vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen zu gelangen, nicht auf seine Stellung als früherer Amtsträger der NSDAP - oder einer ihrer Gliederungen - berufen kann; er kann sich hierfür auch nicht mit Erfolg auf eine Gefahr berufen, die mit seinem früheren politischen Amt in einem solchen Zusammenhange stand, daß die politische Belastung aus dem Amt nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß die mit ihr zusammenhängende Gefahr entfiele.Hierzu heißt es in dem Urteil BVerwGE 11, 1 [BVerwG 23.03.1960 - VIII C 19/59] [6]: "Es ist unerheblich, ob der Nichtrückkehrer auch in den westlichen Besatzungszonen interniert worden ist oder nach den Vorschriften und Richtlinien der Besatzungsbehörden zu internieren gewesen wäre, ob die in den westlichen Besatzungszonen erlittene Internierungshaft und etwaige Sühnemaßnahmen rechtsstaatlich, angemessen und ausreichend gewesen sind, und ob die in der sowjetischen Besatzungszone zu erwartende Internierung rechtsstaatswidrig gewesen wäre oder Zielen gedient hätte, die die westlichen Besatzungsmächte nicht oder in anderer Weise verfolgten.
Wer trotz seiner politischen Belastung zurückgekehrt wäre, aber aus einem anderen Grunde nicht zurückkehren konnte, dem darf der Flüchtlingsausweis nicht wegen seiner politischen Belastung versagt werden (BVerwGE 11, 1 [BVerwG 23.03.1960 - VIII C 19/59] [8]).
- BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 89.74
Gewahrsam aus politischen Gründen - Erteilung einer Häftlingsbescheinigung - …
Der Senat hat in jenem Fall an die Entscheidung BVerwGE 11, 1 (7 f.) [BVerwG 23.03.1960 - VIII C 19/59] angeknüpft. - BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78
Anspruch eines Nichtrückkehrers auf Gleichstellung mit Sowjetzonenflüchtlingen - …
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß der Ausweisbewerber bei Anwendung des § 4 Abs. 1 BVFG eine Zwangslage, die auf seiner politischen Belastung beruht, im Sinne dieser Vorschrift zu vertreten hat (BVerwGE 11, 1 [BVerwG 23.03.1960 - VIII C 19/59]; Urteil vom 21. Dezember 1961 - BVerwG 8 C 316.59 -).
- BVerwG, 31.08.1961 - VIII B 173.60
Rechtsmittel
Soweit der Kläger auf sein schweres Schicksal hinweist, war das Berufungsgericht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehalten, die Mitgliedschaft und die geringe Funktion des Klägers in der früheren Motor-SS und die damit verbundenen Folgen außer Betracht zu lassen(Urteil vom 23. März 1960 - BVerwG VIII C 145.59 - = DVBl. 1960, 774 = DÖV 1960, 918 = ZLA 1961, 29; vgl. auchUrteil vom 23. März 1960 - BVerwG VIII C 19.59 - = BVerwGE 11, 1 [BVerwG 23.03.1960 - VIII C 19/59] [6]). - BVerwG, 18.02.1970 - VII B 14.70 Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß nachträgliches Wohlverhalten im Anfechtungsprozeß nicht zu berücksichtigen ist (BVerwGE 2, 259; 2, 264 [BVerwG 20.10.1955 - I C 156/53]; 11, 3 [BVerwG 23.03.1960 - VIII C 19/59]34.).
- BVerwG, 18.05.1967 - III C 152.65
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertreibungstatbestands - Einstufung …
Die deutsche Volkszugehörigkeit muß für die Nichtrückkehr ursächlich oder mitursächlich gewesen sein (vgl. hierzu Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG V C 132.65 - und auch die zu § 4 BVFG ergangene Entscheidung BVerwGE 11, 1 [BVerwG 23.03.1960 - VIII C 19/59]). - BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 259.63
Rechtliche Voraussetzungen für das Vertretenmüssen einer aus mehreren …
Zu dem ähnliche Fragen berührenden Problem, wie die Rechtslage gemäß § 4 BVFG zu beurteilen ist, wenn der Nichtrückkehrer sich für seine Gleichstellung mit einem Sowjetzonenflüchtling darauf berufen hatte, er habe in die sowjetische Besatzungszone nicht zurückkehren können, weil er sich dadurch aus mehreren Gründen offensichtlich einer Gefahr für Leib und Leben oder für die persönliche Freiheit ausgesetzt hätte, hat das erkennende Gericht in der Entscheidung BVerwGE 11, 1 [BVerwG 23.03.1960 - VIII C 19.59] [7 - 8] Stellung genommen und inhaltlich u.a. folgendes ausgeführt: Wäre der Nichtrückkehrer in der SBZ nicht nur wegen seiner politischen Belastung aus der Zeit des Nationalsozialismus, sondern außerdem auch aus anderen Gründen gefährdet gewesen, so könne er sich für seine Gleichstellung mit einem Sowjetzonenflüchtling auf die weitere von ihm nicht zu vertretende Gefährdung nicht berufen, wenn sie mit der Belastung aus dem von ihm zur Zeit des Nationalsozialismus bekleideten politischen Amt in einem so engen ursächlichen Zusammenhang gestanden habe, daß die politische Belastung nicht hinweggedacht werden könne, ohne daß damit gleichzeitig der Grund für die weitere Gefährdung entfalle. - BVerwG, 11.11.1960 - VIII B 101.60
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 23. März 1959 - BVerwG VIII C 19.59 -, DVBl. 1960 S. 772 = ZLA 1960 S. 319) kann sich ein Nichtrückkehrer nicht auf seine Stellung als früherer Amtsträger der NSDAP berufen, um in den Genuß der Rechte und Vergünstigungen für Sowjetzonenflüchtlinge zu gelangen. - BVerwG, 21.01.1966 - VIII B 80.64
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Zu der vom Kläger als klärungsbedürftig bezeichneten Rechtsfrage, welchen Einfluß es auf die Beurteilung des Vertretenmüssens einer durch Innehabung eines NSDAP-Amtes begründeten Zwangslage hat, wenn dieses Amt bereits im Jahre 1938 niedergelegt würde, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil BVerwGE 11, 1 [BVerwG 23.03.1960 - VIII C 19/59] Stellung genommen. - BVerwG, 03.01.1966 - VIII B 96.64
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Dies wurde bereits in der Entscheidung BVerwGE 11, 1 [BVerwG 23.03.1960 - VIII C 19/59] mit eingehender Begründung dargelegt. - BVerwG, 07.11.1961 - VIII B 153.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.09.1961 - VIII B 205.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.09.1961 - VIII B 198.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 487.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.06.1960 - VIII CB 277.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.03.1960 - VIII C 18.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.03.1960 - VIII C 420.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.03.1960 - VIII C 275.59
Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Flüchtlingsausweises C - Auslegung des …
- BVerwG, 23.03.1960 - VIII C 276.59
Erteilung des Ausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge aufgrund fehlender …
- BVerwG, 23.03.1960 - VIII C 292.59
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