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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.09.1969

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,923
BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67 (https://dejure.org/1969,923)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1969 - VIII C 197.67 (https://dejure.org/1969,923)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1969 - VIII C 197.67 (https://dejure.org/1969,923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für das Wiederaufgreifen eines Verfahrens - Hinderung an einer Rückkehr nach Jugoslawien durch Kriegsumstände - Rückwirkende Änderung der Rechtslage - Einziehung eines erteilten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 163.59
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67
    Für ihren Standpunkt, daß eine Änderung der Rechtslage eingetreten sei, könnten die Kläger sich auch nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1959 (BVerwGE 9, 273) berufen.

    Bereits durch die auch im Berufungsurteil angezogene Entscheidung BVerwGE 9, 273 wurde klargestellt, daß die Änderung des § 18 BVFG im Jahre 1957 den sachlichen Gehalt der Vorschrift und damit die schon vor der Fassungsänderung bestehende Rechtslage nicht geändert hat.

    Die Kläger können einen Rechtsanspruch auf erneute Sachprüfung fernerhin auch nicht daraus herleiten, daß durch die Entscheidung BVerwGE 9, 273 die bis dahin in Rechtsprechung und Schrifttum aufgetretenen Zweifel über die Auslegung des § 18 BVFG in seiner ursprünglichen und in seiner damals geltenden Fassung höchstrichterlich geklärt worden waren.

    Der Umstand, daß in der Entscheidung BVerwGE 9, 273 zu den damals die Auslegung des § 18 BVFG betreffenden Zweifelsfragen klärend Stellung genommen wurde, hatte deshalb nicht zur Folge, daß den Klägern daraus ein Rechtsanspruch auf ein Wiederaufgreifen des Einziehungsverfahrens und auf eine neue Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Einziehung des Ausweises erwachsen wäre.

  • BVerwG, 11.12.1963 - V C 91.62
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67
    Das Berufungsgericht teile nicht die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in der Entscheidung BVerwGE 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62], daß die Klarstellung eines Gesetzesinhalts durch höchstrichterliche Erkenntnisse in ihrer Wirkung derjenigen einer Gesetzesänderung gleichkomme.

    Für ihren entgegengesetzten Standpunkt berufen die Kläger sich zu Unrecht auf die Grundsätze der Entscheidung BVerwGE 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62].

    Auch in der Entscheidung BVerwGE 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62] wird nicht der Standpunkt vertreten, daß nach Klarstellung eines Gesetzesinhalts durch höchstrichterliche Rechtsprechung - wie bei einer Gesetzesänderung - ein Rechtsanspruch auf ein Wiederaufgreifen des abgeschlossenen Verfahrens und auf einen Zweitbescheid in der Sache selbst gegeben sei.

  • BVerwG, 16.07.1964 - II C 66.61

    Anspruch eines Beamten auf neue Sachentscheidung bei "Änderung der Sachlage" …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107]; 19, 153 [155]; 24, 115 [117]) kann die Behörde sich gegenüber einem Antrag auf erneute Entscheidung über ein Begehren, das bereits Gegenstand eines abgeschlossenen Verfahrens war, auf die Unanfechtbarkeit der in der Sache früher getroffenen Entscheidung berufen, auch wenn der Betroffene geltend macht, die frühere Entscheidung stehe mit der materiellen Rechtslage nicht im Einklang.

    Auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und gegebenenfalls auf eine sachliche Überprüfung der früheren Entscheidung hat der Betroffene nach den Grundsätzen dieser Rechtsprechung nur dann Anspruch, wenn er sich mit Recht darauf berufen kann, daß zu seinen Gunsten in der Sach- und Rechtslage eine für die Beurteilung des geltend gemachten Anspruchs erhebliche Änderung eingetreten sei (BVerwGE 19, 153), oder wenn er Wiederaufnahmegründe im Sinne des Prozeßrechts geltend macht (BVerwGE 24, 115).

    Daß es im freien Ermessen der Behörde stehe, ein durch rechtsbeständig gewordenen Bescheid abgeschlossenes Verfahren mit dem Ziele einer neuen Sachentscheidung wiederaufzugreifen, hat das Bundesverwaltungsgericht schon vielfach entschieden (vgl. insbesondere - mit weiteren Hinweisen - BVerwGE 19, 153 [155]; ferner BVerwGE 23, 25 [28]; 24, 115 [118]; 26, 153 [155] sowie Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 121 VwGO Nr. 6 = JR 1961, 113 = DÖV 1960, 838 = DVBl. 1960, 856]).

  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 125.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107]; 19, 153 [155]; 24, 115 [117]) kann die Behörde sich gegenüber einem Antrag auf erneute Entscheidung über ein Begehren, das bereits Gegenstand eines abgeschlossenen Verfahrens war, auf die Unanfechtbarkeit der in der Sache früher getroffenen Entscheidung berufen, auch wenn der Betroffene geltend macht, die frühere Entscheidung stehe mit der materiellen Rechtslage nicht im Einklang.

    Auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und gegebenenfalls auf eine sachliche Überprüfung der früheren Entscheidung hat der Betroffene nach den Grundsätzen dieser Rechtsprechung nur dann Anspruch, wenn er sich mit Recht darauf berufen kann, daß zu seinen Gunsten in der Sach- und Rechtslage eine für die Beurteilung des geltend gemachten Anspruchs erhebliche Änderung eingetreten sei (BVerwGE 19, 153), oder wenn er Wiederaufnahmegründe im Sinne des Prozeßrechts geltend macht (BVerwGE 24, 115).

    Daß es im freien Ermessen der Behörde stehe, ein durch rechtsbeständig gewordenen Bescheid abgeschlossenes Verfahren mit dem Ziele einer neuen Sachentscheidung wiederaufzugreifen, hat das Bundesverwaltungsgericht schon vielfach entschieden (vgl. insbesondere - mit weiteren Hinweisen - BVerwGE 19, 153 [155]; ferner BVerwGE 23, 25 [28]; 24, 115 [118]; 26, 153 [155] sowie Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 121 VwGO Nr. 6 = JR 1961, 113 = DÖV 1960, 838 = DVBl. 1960, 856]).

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67
    Die Kläger wurden durch sie in die Lage versetzt, sich über eine etwaige weitere Verfolgung ihrer vermeintlichen Rechte schlüssig zu werden (vgl. hierzu auch BVerwGE 22, 215 sowie das Urteil vom 16. Dezember 1964 - BVerwG IV C 85.64 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 342 LAG Nr. 8 = MDR 1965, 410 = NJW 1965, 602]).
  • BVerwG, 16.12.1964 - IV C 85.64

    Antrag auf Beihilfe zur Hausratbeschaffung für einen Sowjetzonenflüchtling - …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67
    Die Kläger wurden durch sie in die Lage versetzt, sich über eine etwaige weitere Verfolgung ihrer vermeintlichen Rechte schlüssig zu werden (vgl. hierzu auch BVerwGE 22, 215 sowie das Urteil vom 16. Dezember 1964 - BVerwG IV C 85.64 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 342 LAG Nr. 8 = MDR 1965, 410 = NJW 1965, 602]).
  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67
    Auch der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Frage, ob durch einen Wandel der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Rechtsanspruch auf erneute Sachentscheidung in einem bereits unanfechtbar abgeschlossenen Verfahren gegeben sei, im Urteil vom 5. September 1966 - BVerwG V C 174.65 - (MDR 1966, 953 = DVBl. 1967, 159) ausdrücklich verneint, ebenso der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der Entscheidung BVerwGE 28, 122 (125 ff.) [BVerwG 19.10.1967 - III C 123/66] und im Urteil vom 25. August 1966 - BVerwG III C 15.64 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 21).
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67
    Daß es im freien Ermessen der Behörde stehe, ein durch rechtsbeständig gewordenen Bescheid abgeschlossenes Verfahren mit dem Ziele einer neuen Sachentscheidung wiederaufzugreifen, hat das Bundesverwaltungsgericht schon vielfach entschieden (vgl. insbesondere - mit weiteren Hinweisen - BVerwGE 19, 153 [155]; ferner BVerwGE 23, 25 [28]; 24, 115 [118]; 26, 153 [155] sowie Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 121 VwGO Nr. 6 = JR 1961, 113 = DÖV 1960, 838 = DVBl. 1960, 856]).
  • BVerwG, 08.02.1967 - V C 95.66

    Anspruch auf Ergänzungsentschädigung wegen einer Zwangsarbeitsverpflichtung in …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67
    Daß es im freien Ermessen der Behörde stehe, ein durch rechtsbeständig gewordenen Bescheid abgeschlossenes Verfahren mit dem Ziele einer neuen Sachentscheidung wiederaufzugreifen, hat das Bundesverwaltungsgericht schon vielfach entschieden (vgl. insbesondere - mit weiteren Hinweisen - BVerwGE 19, 153 [155]; ferner BVerwGE 23, 25 [28]; 24, 115 [118]; 26, 153 [155] sowie Urteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII C 358.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 121 VwGO Nr. 6 = JR 1961, 113 = DÖV 1960, 838 = DVBl. 1960, 856]).
  • BVerwG, 07.09.1960 - VI C 22.58
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 197.67
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58] [107]; 19, 153 [155]; 24, 115 [117]) kann die Behörde sich gegenüber einem Antrag auf erneute Entscheidung über ein Begehren, das bereits Gegenstand eines abgeschlossenen Verfahrens war, auf die Unanfechtbarkeit der in der Sache früher getroffenen Entscheidung berufen, auch wenn der Betroffene geltend macht, die frühere Entscheidung stehe mit der materiellen Rechtslage nicht im Einklang.
  • BVerwG, 05.09.1966 - V C 174.65

    Notwendigkeit des Wiederaufgreifens eines Verwaltungsverfahrens über die …

  • BVerwG, 25.08.1966 - III C 15.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.10.1960 - VIII C 175.59
  • BVerwG, 27.05.1960 - VIII C 358.59
  • BVerwG, 09.11.1960 - VIII C 173.59
  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 161.70

    Voraussetzungen der Einziehung eines Flüchtlingsausweises - Zwangslage des …

    Ob sich durch diese Neufassung die in § 18 BVFG geregelten Einziehungsvoraussetzungen verschärft haben, hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juni 1969 - BVerwG VIII C 197.67 - (ZLA 1970, 139 = Fachberater 1970, 89) dahingestellt sein lassen.

    Das ist seit der Entscheidung BVerwGE 9, 273 geklärt (Urteil vom 12. Juni 1969 - BVerwG VIII C 197.67 -).

  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 173.72

    Rechtsmittel

    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Juni 1969 - BVerwG VIII C 197.67 - (ZLA 1970, 139) für möglich gehalten.
  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 204.72

    Rechtsmittel

    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Juni 1969 - BVerwG VIII C 197.67 - (ZLA 1970, 139) für möglich gehalten.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.1969 - VIII C 197.67   

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https://dejure.org/1969,5432
BVerwG, 22.09.1969 - VIII C 197.67 (https://dejure.org/1969,5432)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1969 - VIII C 197.67 (https://dejure.org/1969,5432)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1969 - VIII C 197.67 (https://dejure.org/1969,5432)
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