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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 199.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,520
BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 199.67 (https://dejure.org/1970,520)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1970 - VIII C 199.67 (https://dejure.org/1970,520)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1970 - VIII C 199.67 (https://dejure.org/1970,520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Nachprüfbarkeit unanfechtbar ablehnender beschiedener Zurückstellungsgründe im Anfechtungsstreit gegen den Einberufungsbescheid - Auslegung des Klagebegehrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67

    Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 199.67
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Wehrpflichtige mit dem Abwehrvorbringen, der Einberufungsbescheid sei wegen des Vorliegens einer gesetzlichen Wehrdienstausnahme rechtswidrig, im gerichtlichen Verfahren dessen Aufhebung begehren kann (BVerwGE 27, 257 und 29, 239).
  • BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 199.67
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Wehrpflichtige mit dem Abwehrvorbringen, der Einberufungsbescheid sei wegen des Vorliegens einer gesetzlichen Wehrdienstausnahme rechtswidrig, im gerichtlichen Verfahren dessen Aufhebung begehren kann (BVerwGE 27, 257 und 29, 239).
  • BVerwG, 28.10.1966 - VII C 38.66

    Anspruch auf Befreiung vom Wehrdienst als "letzter Sohn" - Anfechtbarkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 199.67
    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das zum Beispiel im Urteil vom 20. März 1964 - BVerwG VII C 72.63 (Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 17) ausgesprochen hat, daß sich der Wehrpflichtige im Rahmen der - zulässigen - Anfechtungsklage gegen den Einberufungsbescheid nicht mit Erfolg auf Wehrdienstausnahmen berufen kann, über die im Musterungsverfahren unanfechtbar ablehnend entschieden worden ist (ebenso BVerwGE 25, 241).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 72.63

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 199.67
    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das zum Beispiel im Urteil vom 20. März 1964 - BVerwG VII C 72.63 (Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 17) ausgesprochen hat, daß sich der Wehrpflichtige im Rahmen der - zulässigen - Anfechtungsklage gegen den Einberufungsbescheid nicht mit Erfolg auf Wehrdienstausnahmen berufen kann, über die im Musterungsverfahren unanfechtbar ablehnend entschieden worden ist (ebenso BVerwGE 25, 241).
  • BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 75.70

    Rechtsmittel

    Unbeschadet der Antrags- und Abwehrbefugnisse, die dem Wehrpflichtigen in den dem Erlaß des Einberufungsbescheids vorausgehenden Verfahrensstufen eingeräumt sind, kann er sich zwar diesem gegenüber verteidigungsweise auf das Vorliegen von Gründen berufen, die seiner Heranziehung formell oder materiell entgegenstehen (BVerwGE 27, 257 und 29, 239; Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 - [Buchholz 448.0 § 33 WpflG Nr. 7 = BW 1971, 19]).

    In entsprechen der Weise ist der Einberufungsbescheid von einem selbständigen (isolierten) Zurückstellungsverfahren (und anderen Entscheidungen des Kreiswehrersatzamtes über "nach der Musterung" eintretende oder wegfallende Wehrdienstausnahmen, § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 WpflG) abhängig: Im Anfechtungsstreit gegen den Einberufungsbescheid ist, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 - (Buchholz 448.0 § 33 WpflG Nr. 7 = BW 1971, 19) ganz allgemein entschieden hat, hinsichtlich derjenigen Sach- und Rechtslage, auf die sich die Bestandskraft früherer wehrbehördlicher Bescheide erstreckt, eine abermalige Sachprüfung weder erforderlich noch zulässig.

  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 130.70

    Wirkung der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheids - Zurückstellung vom …

    Unbeschadet der Antrags- und Abwehrbefugnisse, die dem Wehrpflichtigen in den dem Erlaß des Einberufungsbescheids vorausgehenden Verfahrensstufen eingeräumt sind, kann er sich zwar diesem gegenüber verteidigungsweise auf das Vorliegen von Gründen berufen, die seiner Heranziehung formell oder materiell entgegenstehen (BVerwGE 27, 257 und 29, 239; Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 - [Buchholz 448.0 § 33 WpflG Nr. 7 = BW 1971, 19]).

    In diesem Sinne hat der erkennende Senat auch für den Fall des Anfechtungsstreits gegen den Einberufungsbescheid wiederholt dargelegt, daß die Frage, ob über die gegen den Einberufungsbescheid einredeweise geltend gemachte Wehrdienstausnahme in einem vorhergehenden Verfahren bereits unanfechtbar entschieden worden sei, nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit des Rechtsbehelfs betrifft (vgl. z.B. das bereits erwähnte Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 -).

  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 17.96

    Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Nachdienenspflicht und Verlängerung des …

    Im Rechtsstreit über die Anfechtung des Einberufungsbescheides ist hinsichtlich der Sach- und Rechtslage, auf die sich die Bestandskraft früherer wehrbehördlicher Bescheide erstreckt, nach § 33 Abs. 8 WPflG eine abermalige gerichtliche Sachprüfung weder erforderlich noch zulässig (vgl. etwa Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 7 S. 3 [5] m.w.N.).
  • BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71

    Wirkungen der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheides - Wirkungen der …

    Unbeschadet der Antrags- und Abwehrbefügnisse, die dem Wehrpflichtigen in den dem Erlaß des Einberufungsbescheids vorausgehenden Verfahrensstufen eingeräumt sind, kann er sich zwar diesem gegenüber verteidigungsweise auf das Vorliegen von Gründen berufen, die seiner Heranziehung formell oder materiell entgegenstehen (BVerwGE 27, 257 und 29, 239;Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 - [Buchholz 448.0 § 33 WpflG Nr. 7 = BW 1971, 19]).
  • BVerwG, 29.08.1997 - 8 C 33.96

    Ehrenamtlicher Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz - Wehrdienstausnahme …

    Hiervon geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. Urteile vom 28. November 1968 - BVerwG VIII C 75.68 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 5 S. 21 [23] und vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 7 S. 3 [5]).
  • BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 137.69

    Prüfung eines geltend gemachten Zurückstellungsgrundes trotz Fehlens eines …

    Werden Einberufungsbescheide mit Zurückstellungsgründen angefochten, die bereits in einem anhängig gewesenen und durch unanfechtbaren Bescheid abgeschlossenen Zurückstellungsverfahren verneint worden waren, so bedarf es keiner erneuten Prüfung dieser Gründe; das ergibt sich schon aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts (vgl. Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 -).
  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 168.69

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Prüfung eines …

    Hierzu ist zu ergänzen - zum einen -, daß, soweit der Einberufungsbescheid nur den durch dieses Revisionsurteil bestätigten Musterungsbescheid vollzieht, eine erneute Prüfung der Zurückstellungsfrage im Einberufungsstreit weder erforderlich noch statthaft ist (§ 33 Abs. 8 WpflG; vgl. die Entscheidung des Senats vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 - [Buchholz 448.0 § 33 WpflG Nr. 7 = BWV 1971, 19]).
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 148.69

    Änderung des Einberufungsbescheides und Anfechtungsgegenstand

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt unter Hinweis auf § 33 Abs. 8 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), hervorgehoben, daß im Anfechtungsstreit gegen den Einberufungsbescheid hinsichtlich derjenigen Sach- und Rechtslage, auf die sich die Bestandskraft früherer wehrbehördlicher Bescheide erstreckt, eine abermalige Sachprüfung weder erforderlich noch auch nur zulässig ist (vgl. z.B. Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 - [Buchholz 448.0 § 33 WpflG Nr. 7 = BWV 1971, 19]).
  • BVerwG, 23.06.1976 - 8 C 44.75

    Ausschlusswirkung eines unanfechtbaren Musterungsbescheides für verteidigunsweise …

    Die stufenweise Ausgestaltung der Heranziehungsverfahren hat den Sinn und bewirkt auch, daß Einwendungen, die in einer früheren Stufe des Verfahrens geltend gemacht werden konnten, nicht mehr mit Erfolg in einer späteren geltend gemacht werden können (Urteile vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 - [Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 7 = BWV 1971, 19], vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 148.69 -, vom 20. April 1972 - BVerwG VIII C 1.70 - und vom 13. September 1972 - BVerwG VIII C 37.70 -).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 97.69

    Zurückstellung vom Wehrdienst aus Gründen der Berufsausbildung - Unterbrechung …

    Das bedeutet, wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 16. Juli 1970 - BVerwG VIII C 199.67 - [BWV 1971, 19] unter Bezugnahme auf frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 25, 241) klargestellt hat, daß prozessual gesehen die Klage gegen den Einberufungsbescheid zwar zulässig ist, wenn sich der Wehrpflichtige verteidigungsweise auf das Vorliegen von Zurückstellungsgründen beruft; mit Erfolg kann er sich aber auf solche Zurückstellungsgründe nicht berufen, über die im Musterungsverfahren unanfechtbar entschieden ist.
  • BVerwG, 04.11.1996 - 8 B 181.96

    Unzureichende Revisionsbegründung - Unanfechtbar ablehnende Entscheidung über …

  • BVerwG, 08.11.1976 - 8 B 34.76

    Zulässigkeit einer Auflösung der Ausbildung in kleine und kleinste …

  • BVerwG, 19.02.1997 - 8 B 213.96

    Wehrdienstrechtliche Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs auf Aussetzung …

  • BVerwG, 05.11.1971 - VIII B 55.71

    Fehlen der Rchtsgrundsätzlichkeit

  • BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 85.74

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Kostenentscheidung nach Erledigung der …

  • BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 106.68

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im väterlichen Betrieb - …

  • BVerwG, 26.09.1996 - 8 VR 6.96

    Kriterien zur Abwägung des öffentlichen Interesses an der Vollziehung eines …

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 CB 116.82

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im eigenen Gewerbebetrieb

  • BVerwG, 13.09.1972 - VIII C 37.70

    Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses durch eine fiktive Entlassung mangels …

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