Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Begriff des selbstständigen Ausbildungsabschnitts - Grundstudium als selbstständiger Ausbildungsabschnitt - Ablauf des Studiums der Werkstoffwissenschaften - Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Wehrdienst - ...
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 20.11.1970 - O 240 I 70
- BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Danach ist ein Ausbildungsabschnitt ein solcher Teil der Berufsausbildung, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (vgl. BVerwGE 36, 334 [337]).Der Senat hat im Urteil BVerwGE 36, 334 dazu ausgeführt, man könne nicht in jeder zeitlichen, sachlichen und örtlichen Gliederung der Ausbildung einen Ausbildungsabschnitt sehen.
Sie gehen dahin, im Rahmen der Gesamtausbildung diejenigen Einschnitte kenntlich zu machen, in denen nach der Anlage der Ausbildung eine Unterbrechung durch den Wehrdienst stattfinden kann, ohne daß der Wehrpflichtige dadurch im Sinne der gesetzlichen Zurückstellungsregelungen besonders hart betroffen wird (BVerwGE 36, 334;… Urteile vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 125.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 54] und vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 171.69 - sowie Beschlüsse vom 18. Januar 1971 - BVerwG VIII C 94.68 - und vom 23. Juni 1972 - BVerwG VIII C 60.70 -).
Handelt es sich insoweit um Folgen, die durch die wehrdienstbedingte Unterbrechung des Ausbildungsabschnitts vor seiner weitgehenden Förderung bei einem Studenten seiner Fachrichtung unausbleiblich sind, so werden sie dem Wehrpflichtigen nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG zugemutet, weil sie zu den Folgen gehören, die mit der kraft Gesetzes zugelassenen wehrdienstbedingten Unterbrechung üblicherweise verbunden sind (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]).
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob die Klage begründet ist, ist die Sach- und Rechtslage im Gestellungszeitpunkt, dem 1. Oktober 1970 (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]).Damit hatte er an diesem Stichtag von dem mit seinem Studium eingeschlagenen Ausbildungsabschnitt weniger als ein Drittel hinter sich gebracht (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155, 278 [279]; 37, 151).
Maßgebend ist in gleicher Weise die am 1. Oktober 1970, dem Gestellungszeitpunkt, gegebene Sach- und Rechtslage (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [153]).
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Damit hatte er an diesem Stichtag von dem mit seinem Studium eingeschlagenen Ausbildungsabschnitt weniger als ein Drittel hinter sich gebracht (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155, 278 [279]; 37, 151).Handelt es sich insoweit um Folgen, die durch die wehrdienstbedingte Unterbrechung des Ausbildungsabschnitts vor seiner weitgehenden Förderung bei einem Studenten seiner Fachrichtung unausbleiblich sind, so werden sie dem Wehrpflichtigen nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG zugemutet, weil sie zu den Folgen gehören, die mit der kraft Gesetzes zugelassenen wehrdienstbedingten Unterbrechung üblicherweise verbunden sind (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]).
- BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 41.68
Wehrdienst für Medizinstudenten
Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Der Senat hat bereits entschieden, daß dieses Studium bis zum Vorphysikum keinen selbständigen Ausbildungsabschnitt im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG bildet (BVerwGE 36, 313). - BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Handelt es sich insoweit um Folgen, die durch die wehrdienstbedingte Unterbrechung des Ausbildungsabschnitts vor seiner weitgehenden Förderung bei einem Studenten seiner Fachrichtung unausbleiblich sind, so werden sie dem Wehrpflichtigen nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG zugemutet, weil sie zu den Folgen gehören, die mit der kraft Gesetzes zugelassenen wehrdienstbedingten Unterbrechung üblicherweise verbunden sind (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]). - BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Damit hatte er an diesem Stichtag von dem mit seinem Studium eingeschlagenen Ausbildungsabschnitt weniger als ein Drittel hinter sich gebracht (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155, 278 [279]; 37, 151). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Sind es Folgen, die der Kläger nur deshalb befürchtet, weil seine Leistungsfähigkeit unter dem Durchschnitt liegt, so scheiden sie deshalb aus der Betrachtung aus, weil es nicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit des Wehrpflichtigen ankommt, sondern auf die eines durchschnittlich begabten und leistungswilligen Wehrpflichtigen in der Lage des Klägers (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58], BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.] und BVerwG VIII C 146.69 - Urteil vom 20. April 1972 - BVerwG VIII C 161.71 -). - BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Für einen darauf beruhenden Zeitverlust muß die vom maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt aus zu stellende Prognose eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht bloß eine Möglichkeit ergeben (Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 46]; Beschluß vom 22. August 1972 - BVerwG VIII B 91.71 -). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
Begriff der einen Zurückstellungsgrund darstellenden besonderen Härte i.S.d.§ 12 …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Sind es Folgen, die der Kläger nur deshalb befürchtet, weil seine Leistungsfähigkeit unter dem Durchschnitt liegt, so scheiden sie deshalb aus der Betrachtung aus, weil es nicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit des Wehrpflichtigen ankommt, sondern auf die eines durchschnittlich begabten und leistungswilligen Wehrpflichtigen in der Lage des Klägers (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58], BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.] und BVerwG VIII C 146.69 - Urteil vom 20. April 1972 - BVerwG VIII C 161.71 -). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
Annahme der Zurückstellung vom Wehrdienst durch besondere Härte - Vorliegen von …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Sind es Folgen, die der Kläger nur deshalb befürchtet, weil seine Leistungsfähigkeit unter dem Durchschnitt liegt, so scheiden sie deshalb aus der Betrachtung aus, weil es nicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit des Wehrpflichtigen ankommt, sondern auf die eines durchschnittlich begabten und leistungswilligen Wehrpflichtigen in der Lage des Klägers (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58], BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.] und BVerwG VIII C 146.69 - Urteil vom 20. April 1972 - BVerwG VIII C 161.71 -). - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69
Zurückstellung vom Grundwehrdienst wegen des Besuchs einer Ingenieurschule - …
- BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 161.71
Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum Wehrdienst - Vorliegen einer …
- BVerwG, 23.06.1972 - VIII C 60.70
Zurückstellung vom Grundwehrdienst
- BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 125.69
- BVerwG, 18.01.1971 - VIII C 94.68
Vorliegen der Voraussetzungen für die Verfahrenseinstellung und die …
- BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 47.72
Verweigerung des Wehrdienstes
Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 2.71 - und vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 134.72 - in ähnlichen Fällen dargelegt, wie der Begriff des Ausbildungsabschnittes auszulegen ist.Er hat im Urteil BVerwG VIII C 2.71 ausgeführt:.
Mit der Regelung in § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 ErsDiG mutet das Gesetz dem Betroffenen im äußersten Fall den Verlust der bisher durchlaufenen Ausbildung zu (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336] sowie die Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 2.71, BVerwG VIII C 31.71 und BVerwG VIII C 139.71 -).
- BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 185.70
Voraussetzungen für die Durchführung eines Musterungsverfahrens - Nichtablauf der …
Insbesondere ist dem Verwaltungsgericht darin zu folgen, daß es das Studium des Klägers entsprechend der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. das Urteil vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 2.71 -) in diesem Sinne als einen einheitlichen Ausbildungsabschnitt ansieht.Grundstudium und Hauptstudium bilden indessen ein einheitliches Studium (vgl. die Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 2.71 - und vom 30. Mai 1973 - BVerwG VIII C 47.72 -) Ein Student der Elektrotechnik, der zur Erfüllung seines Wehrdienstes sein Grundstudium unterbrechen muß, ist dadurch nicht schlechter gestellt als der Student einer anderen Fachrichtung, die eine solche Gliederung der Ausbildung nicht kennt.
Das Gesetz mutet dem Wehrpflichtigen, wenn der Ausbildungsabschnitt noch nicht weitgehend gefördert ist, im äußersten Falle den Verlust der bisher in dessen Rahmen durchlaufenen Ausbildung zu (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336] sowie die Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 2.71, BVerwG VIII C 31.71 und BVerwG VIII C 139.71 -, ferner das Urteil vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 38.72 -).
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 38.72
Anfechtung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst durch Zurückstellungsgründe …
Mit der Regelung in § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 ErsDiG mutet das Gesetz dem Betroffenen im äußersten Fall den Verlust der bisher durchlaufenen Ausbildung zu (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336] sowie die Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 2.71, BVerwG VIII C 31.71 und BVerwG VIII C 139.71 -).
- BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 47.79
Förderung eines Ausbildungsabschnitts - Individueller Leistungstand - …
Daß das Geschichtsstudium des Klägers (und entsprechend seine Nebenfachstudien) im Sinne dieser Vorschrift nicht in mehrere durch Zwischenprüfung getrennte Ausbildungsabschnitte zerfällt, sondern einen einheitlichen "Abschnitt" darstellt, ist nicht zweifelhaft (vgl. Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG 8 C 2.71 - und vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 47.72 -). - BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 65.76
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Maßgeblichkeit der im …
Mit der Regelung in § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG mutet das Gesetz dem Betroffenen im äußersten Fall den Verlust der bisher durchlaufenen Ausbildung zu (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336] und die Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG 8 C 2.71, BVerwG 8 C 31.71 und BVerwG 8 C 139.71 - [BVerwGE 41, 160]). - BVerwG, 19.02.1973 - VIII B 68.72
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist schließlich geklärt, daß der Verlust an Wissensstoff zu den Nachteilen gehört, die regelmäßig mit der Unterbrechung eines noch nicht weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitts im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG verbunden und daher von dem Wehrpflichtigen hinzunehmen sind (vgl. zuletzt Urteil vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 2.71 -).
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