Rechtsprechung
| BVerwG, 11.09.1974 - VIII C 2.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Tauglichkeit eines Wehrdienstverpflichteten - Anforderungen an die Wahrung des § 13 Abs. 3 Musterungsverordnung (MustV) - Gemeinsame Zweckbestimmung einer mit neuer Verfügbarkeitsprüfung verbundenen Nachuntersuchung und der förmlichen Musterung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
MustVO § 13 Abs. 3; WpflG § 16
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 25.09.1973 - 213 I 73
- BVerwG, 11.09.1974 - VIII C 2.74
Papierfundstellen
- BVerwGE 47, 41
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 142.67
Abgrenzung zwischen Musterungsverfahren und Einberufungsverfahren - Zuständigkeit …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1974 - VIII C 2.74
Der Begriff Musterung hat eine der Funktion des Musterungsverfahrens bei der Heranziehung ungedienter Wehrpflichtiger zu entnehmende Bedeutung (vgl. §§ 16 bis 19 des Wehrpflichtgesetzes - WPflG - in der jetzt geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972 [BGBl. I S. 2277]); er wird in den Vorschriften der Musterungsverordnung ebenfalls mit dieser Bedeutung verwendet (vgl. BVerwGE 35, 128 [BVerwG 19.03.1970 - VIII C 142/67]): Gemeint ist das förmliche Musterungsverfahren vor den Musterungsgremien, in dem entschieden wird, ob der gemusterte Wehrpflichtige für den Wehrdienst zur Verfügung steht (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WPflG); ist dieses Verfahren abgeschlossen, so fallen alle weiteren Maßnahmen, die mit der Heranziehung zum Wehrdienst zusammenhängen, in den Zuständigkeitsbereich des Kreiswehrersatzamts und nicht mehr in den der Musterungsgremien.
- BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80
Überprüfung der Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheides - Zurückstellung …
Er ist zwar innerhalb der Zwei Jahresfrist ergangen, stellt jedoch nicht im Sinne des § 19 Abs. 4 ZDG die Verfügbarkeit des Klägers (umfassend) fest: Nach der Rechtsprechung des Senats zum Wehrpflichtrecht (s.Urteil vom 11. September 1974 - BVerwG VIII C 2.74 - Buchholz 446.5 § 13 MustVO Nr. 9 S. 20 [22]) bedarf es einer besonderen Anhörung nach § 13 Abs. 3 MustVO dann nicht, wenn bei länger zurückliegender Musterung nachträglich im Zuge einer Nachuntersuchung die Verfügbarkeit des Betroffenen festgestellt wurde und diese Nachuntersuchung weniger als zwei Jahre zurückliegt. - BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 125.83
Musterung - Untersuchung - Einberufung - Gesundheit - Beeinträchtigungen - …
"Musterung" i.S. des § 13 Abs. 3 MustV ist neben der das förmliche Musterungsverfahren (§§ 16 ff. WPflG) abschließenden Entscheidung jede in die Zuständigkeit der Kreiswehrersatzbehörden fallende Tauglichkeitsüberprüfungsentscheidung (§ 15 a MustV i.V.m. § 18 Abs. 1 Satz 2 WPflG), mit der die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst festgestellt wird (vgl. Urteile vom 11. September 1974 - BVerwG VIII C 2.74 - BVerwGE 47, 41 [BVerwG 11.09.1974 - VIII C 2/74] und vom 26. August 1981 - BVerwG 8 C 42.80 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 17 S. 1 ). - BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 55.74
Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Durchführung einer …
Ob die Bestimmung gleichwohl nicht anwendbar ist, weil der Bescheid vom 20. Juli 1973 erneut über die Verfügbarkeit des Klägers entschieden hat (BVerwGE 47, 41), kann dahingestellt bleiben.
- BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 5.78
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßgkeit eines …
Zwar ist der Kläger ohne Verletzung des § 13 Abs. 3 Satz 1 MustV (vgl. Urteil vom 11. September 1974 - BVerwG 8 C 2.74 -) in Ausführung des Musterungsbescheides zum Wehrdienst einberufen worden (§ 21 Abs. 1 Satz 1 WPflG). - BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 163.81
Anforderungen an die ärztliche Untersuchung vor der Einberufung eines …
Da die nach § 19 Abs. 4 ZDG erforderliche Anhörung, die dem Dienstpflichtigen insbesondere die Möglichkeit geben soll, auf gesundheitliche Bedenken hinzuweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 1974 - BVerwG VIII C 2.74 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 9 S. 20 [21]), noch während des Widerspruchsverfahrens bis zum Gestellungszeitpunkt nachgeholt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG VIII C 56.74 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 10 S. 1;Beschluß vom 17. Mai 1977 - BVerwG VIII B 57.76 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 12 S. 3 undUrteil vom 14. Januar 1983 - BVerwG 8 C 180.81 - amtl. Umdruck S. 7), kann der Dienstpflichtige im Rahmen der Anhörung bis zu diesem Zeitpunkt gesundheitliche Bedenken geltend machen. - BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Anfechtung eines Einberufungsbescheides - Umfang der Anhörungspflicht nach § 13 …
Der Senat hat der so verstandenen Musterung zwar eine Überprüfungsentscheidung (§ 15 a MustV) gleichgeachtet, in der über die Tauglichkeit des Wehrpflichtigen entschieden und seine Verfügbarkeit im Hinblick auf Zurückstellungsgründe geprüft worden war (BVerwGE 47, 41 [43 ff.]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".